Beschlussvorlage - B/16/5092-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG), zum 01.08.2020 (Schuljahr 2020/2021), am Hans-Sachs-Berufskolleg der Stadt Oberhausen, die Änderung bzw. Umwandlung des Vollzeitbildungsganges „Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte/r informationstechnische/r Assistent/in); APO-BK Anlage C1 in Verbindung mit C4“.

 

in den Vollzeitbildungsgang

 

„Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker Schwerpunkt Softwareentwicklung); Anlage C1 in Verbindung mit C4 der APO-BK“.

 

Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option auf zwei Züge und in Vollzeitform zum Schuljahr 2020-2021 errichtet werden.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hatte in seiner Sitzung vom 17.12.2018 bereits eine gleichlautende Vorlage (B/16/4221-02) beschlossen. Der Bildungsgang sollte zum Schuljahr 2019-2020 am Hans-Sachs-Berufskolleg eingerichtet werden. Die Errichtung des Bildungsgangs wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf abgelehnt, weil ein fast identischer Bildungsgang bereits an einem Berufskolleg der Stadt Duisburg beantragt wurde und durch die unmittelbare Nachbarschaft die Situation als problematisch eingeschätzt wurde. In den nachfolgenden Abstimmungen mit der Bezirksregierung wurde deutlich, dass sich der geplante Bildungsgang am Hans-Sachs-Berufskolleg in Richtung der Softwareentwicklung konzentrieren wird. Die geplante Umwandlung wird daher mit dieser Beschlussvorlage erneut beantragt.

Die Schulkonferenz mit Beschluss vom 20.03.2019 und die Lehrerkonferenz (20.8.2018) des Hans-Sachs-Berufskollegs befürworten die Umwandlung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in der Begründung der Ablehnung des gleichen Bildungsganges mit dem Schwerpunkt „Multimedia“ ausdrücklich die Beantragung des Bildungsganges mit dem Schwerpunkt „Softwareentwicklung“ empfohlen und eine entsprechende Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Inhaltliche Begründung des Antrags nach § 80 SchulG:

 

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien spielen in der Berufs- und Arbeits-welt eine wichtige Rolle und durchdringen sehr viele Bereiche. Nahezu jedes moderne Gerät wird von Mikroprozessorsystemen gesteuert. Die Verarbeitung großer Datenmengen und die schnelle Verfügbarkeit von Informationen sind maßgebliche Faktoren wirtschaftlicher Prozesse geworden. In den letzten Jahren hat sich immer mehr gezeigt, dass ein kontinuierlicher Bedarf an Informatikerinnen und Informatikern in Industrie und Verwaltung besteht, die auf einer fundierten und breiten informationstechnischen Ausbildung spezielle Problemstellungen der Unternehmen in den Bereichen der Softwareentwicklung, der Hard- und Softwareinstallation und Wartung sowie der Softwareberatung und des Softwarevertriebs bewältigen können. Dieser Bildungsgang der Berufsfachschule im Fachbereich Informatik führt zu einer Doppelqualifikation - den Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht und der Fachhochschulreife.

 

In der Änderung der APO-BK ist der Bildungsgang nun nicht mehr nur als zweijähriger Bildungsgang für Hochschulzugangsberechtigte, sondern auch als dreijährige Form verankert, in der neben dem Erwerb des Landesabschlusses „Staatlich geprüfte Informatikerin/ Staatlich geprüfter Informatiker, Schwerpunkt: Softwareentwicklung“ auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich ist. Somit können die künftigen Absolventinnen und Absolventen die Studierfähigkeit für Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland (in einigen Ländern auch für Universitäten) erwerben. Außerdem ermöglicht der Berufsabschluss den Weg in qualifizierte Berufe, in eine Ausbildung im IT-Bereich oder in ein duales Studium. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler an ein Studium oder eine betriebliche Ausbildung im stark boomenden IT-Bereich heranzuführen, um dazu beizutragen, den Bedarf in Deutschland zu decken. Außerdem soll Schülerinnen und Schülern, die ein starkes Interesse an der Informatik vor allem in den Bereichen der Softwareentwicklung, der Hard- und Softwareinstallation und Wartung sowie der Softwareberatung und des Softwarevertriebs besitzen, die Möglichkeit gegeben werden, ihren Berufswunsch verfolgen zu können. Voraussetzung zur Aufnahme in den Bildungsgang ist mindestens der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums.

 

Die rechtliche Grundlage bildet die Anlage C der APO-BK NRW. Der Bildungsgang ist dem Bildungsgang „Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent“, der bereits am Hans-Sachs-Berufskolleg seit ca. 20 Jahren erfolgreich angeboten und durchgeführt wird sehr ähnlich. So weicht lediglich ein Profilfach des fachlichen Schwerpunktes ab. Statt des Faches Elektrotechnik bei den informationstechnischen Assistentinnen und Assistenten enthält der Bildungsgang „Staatlich geprüfte Informatikerin/ Staatlich geprüfter Informatiker, Schwerpunkt: Softwareentwicklung (dreijährig)“ das Fach Mikroprozessortechnik. Dadurch kommt im Bereich der Profilfächer zur fundierten Ausbildung in den Grundlagen der Informatik eine Vertiefung mit weiteren praxis- und handlungsbezogenen Lernaufgaben der Informatik im Rahmen der Fächer Mikroprozessorsysteme bzw. Rechner- und Netzkonfiguration hinzu. Die Handlungsfelder und Anforderungssituationen können in ihren Zielformulierungen in den Profilfächern Betriebssysteme/Netzwerke, Software und Datenbanken übernommen werden. Der Unterschied in den einzelnen Profilfächern der beiden Bildungsgänge besteht im Stundenvolumen und somit im angegebenen Zeitrichtwert in den Anforderungssituationen. Die didaktische Strukturierung des Bildungsgangs, die curricularen Vorgaben und die vorläufigen Bildungspläne können somit basierend auf der Fächerangabe angepasst übertragen werden. Für das Fach Mikroprozessortechnik ist eine Umstellung des Lehrplans auf einen neuen kompetenzorientierten Bildungsplan erforderlich. Die Berufsfachschule bietet als vollzeitschulischer Bildungsgang ein permanentes Lernen im Klassenverband, was vielen Schülerinnen und Schülern mehr Struktur und Orientierung gibt. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund erfahren in diesem Bildungsgang mit Schwerpunkt Informatik weniger Sprachbarrieren. Der gegebene Wunsch nach Höherqualifizierung umfasst oftmals das Anstreben der Fachhochschulreife. In Oberhausen zeigt sich, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch der Klasse 10 der Realschule, der Gesamtschule oder auch der Hauptschule die Fachhochschulreife anstreben. Es ist ein starkes Interesse an Berufen im Bereich der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien vorhanden. Langjährige Statistiken und Erfahrungen zeigen, dass die Berufsfachschule (Anlage C) im Bereich Informatik am Hans-Sachs-Berufskolleg in Oberhausen sehr gut angenommen wird. Ziel der Umwandlung des Bildungsganges ist es, den Fachbereich durch den Bildungsgang im Bereich der Softwareentwicklung vertiefter aufzustellen und zu stärken. Durch den Erwerb des Landesabschlusses „Staatlich geprüfte Informatikerin/ Staatlich geprüfter Informatiker“ soll das Interesse von Schülerinnen und Schülern erhöht werden, diesen Bildungsgang zu besuchen. Der derzeitig im Bildungsgang „Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/ Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent“ zu erwerbende Abschluss ist in der Wirtschaft durch die Bezeichnung Assistent/in weniger attraktiv.

 

Für den Standort Oberhausen bedeutet dieser Bildungsgang eine Bereicherung des bestehenden Angebotes. In Oberhausen gibt es keine weitere Berufsfachschule, die diesen Bildungsgang abdeckt. Jugendlichen kann im IT-Bereich ein differenziertes Bildungsangebot gemacht werden. Ein erfolgreicher Strukturwandel kann nur mit gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachkräften gelingen. Ein Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einem Berufskolleg kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Das Hans-Sachs-Berufskolleg hat eine verkehrsgünstige Lage. Sie kann sowohl mit öffentlichen als auch mit individuellen Verkehrsmitteln gut erreicht werden.

 

Die Einrichtung des Bildungsgangs erfordert keine zusätzlichen personellen, räumlichen und sächlichen Mittel.

 

Die Lehrerinnen und Lehrer des Hans-Sachs-Berufskollegs besitzen die für den Unterricht in einem FHR-Bildungsgang erforderlichen Qualifikationen. Seit Jahren haben die Lehrkräfte des Hans-Sachs-Berufskollegs Erfahrungen in den doppelqualifizierenden Berufsabschluss- und FHR-Bildungsgängen der Anlage C1, der dreijährigen Berufsfachschule, auch im Fachbereich Informatik im Rahmen der informationstechnischen Assistentinnen und Assistenten gesammelt. Die Abschlussquote der Absolventinnen und Absolventen ist zumeist im oberen Bereich der Durchschnittsquote. Es steht fachkundiges Lehrpersonal zur Verfügung, welches zum Teil ein Informatik- bzw. Informationstechnikstudium oder eine betriebliche Ausbildung in diesem Bereich absolviert hat und engagiert als Team in dem bisherigen Bildungsgang der Anlage C zusammenarbeitet. Die Lehrkräfte haben Erfahrungen in aktuellen Lernformen, wie z. B. dem selbstorganisierten und dem projektorientierten Lernen. Diese Erfahrungen sollen in den neuen Bildungsgang gewinnbringend eingebracht werden. Es stehen Klassenräume im Schulgebäude für diesen Bildungsgang zur Verfügung. Die Labore und speziellen Fachräume, wie Computerräume, sind gut ausgestattet und ermöglichen die Durchführung von Programmierarbeiten u. a. für Projektarbeiten. Daneben ermöglichen sie praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika in den Betrieben aus der Region, mit denen bereits eine Zusammenarbeit im Bereich der Betriebspraktika bei den informationstechnischen Assistentinnen und Assistenten besteht, vertieft werden soll. Die Schule ist für den Einsatz moderner Medien und für digitales Lehren und Lernen ausgestattet. Es bestehen Firmen- und Hochschulkontakte, die u. a. in Form von Besichtigungen durch die Schülerinnen und Schüler gewinnbringend in den Bildungsgang eingebracht werden können.

 

Die Nachbargemeinden wurden gem. § 80 SchulG bezüglich der geplanten Errichtung des Bildungsgangs um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis lag bei Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.

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