18.11.2019 - 17 Umwandlung des Vollzeitbildungsganges „Dreijähr...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG), zum 01.08.2020 (Schuljahr 2020/2021), am Hans-Sachs-Berufskolleg der Stadt Oberhausen, die Änderung bzw. Umwandlung des Vollzeitbildungsganges „Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte/r informationstechnische/r Assistent/in); APO-BK Anlage C1 in Verbindung mit C4“.

 

in den Vollzeitbildungsgang

 

„Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker Schwerpunkt Softwareentwicklung); Anlage C1 in Verbindung mit C4 der APO-BK“.

 

Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option auf zwei Züge und in Vollzeitform zum Schuljahr 2020-2021 errichtet werden."