Beschlussvorlage - B/16/5162-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt

 

  1. die Aufstockung der Schule am Froschenteich um eine weitere Halbetage (dies entspricht 4 Klassenräumen),

 

  1. die Einrichtung einer neuen Mensa (Küche und Speiseraum),

 

  1. den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu Schulzwecken,

 

  1. die Ertüchtigung der Fassade an der Rückseite

 

unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2020 bzw. des zu beschließenden Haushaltsplans 2020.

 

Die in 2020 benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.400.000,00 EUR sind im Haushalt unter der Finanzstelle 330003010000111 (GS 2020 Schule am Froschenteich), Finanzposition 7839.00 (Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen GS2020) veranschlagt.

 

Die Deckung erfolgt über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“. Hierdurch erfolgt eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit. Die Kredite werden unter der Finanzposition 6927.01 (Einzahlung aus Krediten Gute Schule 2020) vereinnahmt.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: Bildungsplan 2016 – 2020

 

Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/2852-01: Festlegung der Klassenstärke sowie der Zügigkeit der Oberhausener Grundschulen

 

Drucksache-Nr.: B/16/4160-01: Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II) und „Gute Schule 2020“

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Ratsbeschluss vom 24.09.2018 (Drucksache-Nr.: B/16/2852-01) wurde die Zügigkeit der Schule am Froschenteich von zwei- auf dreizügig erhöht. Dadurch ist es der Schule möglich, ohne Ausnahmegenehmigung mehr Klassen zu bilden und künftig auch bei steigenden Schülerzahlen in Alt-Oberhausen diese mit aufzunehmen.

 

Das Schulgebäude ist in zwei Gebäudeteile mit jeweils einem mittig liegenden Treppenhaus unterteilt. Diese Treppenhäuser führen jeweils zu den Halbetagen mit zwei Klassen- bzw. Gruppenräumen. Die räumlichen Gegebenheiten genügen aber noch keiner Dreizügigkeit, da die Schule hierauf noch nicht ausgelegt ist. Derzeit verfügt die Schule nur über 10 Klassenräume und 2 Ganztagsräumen. Bei einer Dreizügigkeit sind entsprechend der Raumleitlinien u. a. 12 Klassenräume, 3 OGS-Gruppenräume und Mehrzweckräume vorzuhalten.

 

Zur Erfüllung einer normgerechten Dreizügigkeit müssten somit mindestens zwei Klassenräume und ein OGS-Gruppenraum errichtet werden. Anhand der Schulbauleitlinie werden darüber hinaus Differenzierungsräume und Räume zur freien pädagogischen Verfügung gefordert.

 

 

Bauliche Maßnahmenplanung

 

Wie bereits im Sachbericht und der Maßnahmenplanung (Drucksache-Nr.: B/16/4160-01) angekündigt, soll die Schule am Froschenteich aus Gründen der Zügigkeitserweiterung um eine weitere Halbetage mit vier Klassenräumen aufgestockt werden. Zwischen den Klassenräumen liegen kleinere Räume mit der Möglichkeit zur Differenzierung. (vgl. Anlage 1 Grundrisspläne). Durch den Austausch des Daches mittels eines neuen Satteldaches und der Veränderung der Dachneigung sowie dem Einbau von Gauben ergibt sich ausreichend Platz für die neuen Klassen- bzw. Gruppenräume. Die Trauflinie bleibt bestehen und die vorhandene Gliederung des Baukörpers bleibt erhalten. Das Gebäude wirkt nicht überhöht, was der Maßstäblichkeit einer Grundschule weiterhin entspricht.

 

Ebenfalls wie an anderen Grundschulen genügt die bisherige Ausgabeküche weder den hygienerechtlichen Vorgaben noch der Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die am Offenen Ganztag teilnehmen. Ursprünglich war die Ausgabeküche für eine Teilnehmerquote von 25% der Schülerschaft ausgelegt. Mittlerweile nehmen rund 75% der Kinder an der Schule am Froschenteich am Ganztagsbetrieb teil. Die Vorgaben aus dem Bildungsplan, in drei Schichten zu essen, können dementsprechend nicht eingehalten werden.

 

Der bisherige Essensausgabe- und Speiseraum soll die neue standardisierte Küche mit Ausgabe-, Spül- und Lagerbereich erhalten. Der bisherige Gruppenraum wird zum Speiseraum umfunktioniert.

 

Die ehemalige Hausmeisterwohnung wird ebenfalls zu Schulzwecken hergerichtet. Die Bücherei und das Schulsozialarbeiterbüro sollen darin integriert werden. Mit den dargestellten baulichen Maßnahmen könnte die Schule am Froschenteich zukünftig den Schulbauleitlinien größtenteils entsprechen.

 

Beachtung Barrierefreiheit

 

Die Räume im Schulgebäude sind bislang allesamt nur über die Treppen zu erreichen. Aus diesem Grund sollen zwei Aufzüge auf Schulhofseite an den Treppenhäusern angebaut werden. Die vorderen Halbetagen könnten dann erstmals trotz beweglicher Einschränkung begangen werden. Um die Mensa im Untergeschoss zu erreichen, ist ein innenliegender Lift vom Erdgeschoss aus zusätzlich eingeplant worden. Somit wären zukünftig ein Teil der Klassen-, Gruppen- und Differenzierungsräume als auch die Mensa barrierefrei erreichbar. Durch einen Umzug der Bücherei in die ehemalige Hausmeisterwohnung könnte auch diese einen barrierefreien Zugang erhalten.

 

Die Pläne sind zwischen Verwaltung, Architekturbüro, OGM GmbH und der Schulleitung abgestimmt worden.

 

Eine Beteiligung der Nachbarschaft im Vorfeld einer Baugenehmigungsbeantragung ist nicht vorgenommen worden. Die aufzustockende Halbetage liegt im vorderen Bereich auf der Schulhofseite. Die Erhöhung des Gebäudes ist nur geringfügig. Da die Aufstockung an der westlichen Seite erfolgt, sind keine Beeinträchtigungen der östlich benachbarten Wohnhäuser zu erwarten.

 

Als weitere Option schlägt das Architekturbüro die Sanierung der rückwärtigen Fassade vor. Durch die Dacherneuerung wäre dann das Schulgebäude komplett gedämmt. Weitere Sanierungsarbeiten stehen dann mittelfristig nicht mehr an.

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Gesamtkosten wurden durch das Architekturbüro auf eine Höhe von 2.261.000,00 EUR brutto geschätzt. Die Kostenschätzung beinhaltet die Aufstockung des Gebäudes, den Einbau einer Mensa und die Umbauarbeiten der Hausmeisterwohnung. Hinzu kommen Honorarkosten in Höhe von rund 566.000,00 EUR brutto.

 

Bei Kostenschätzungen sind Abweichungen von +/-30% gem. einschlägiger Rechtsprechung einzuräumen. Ebenfalls wird bereits an dieser Stelle auf die inzwischen sehr schwer kalkulierbare Marktlage hingewiesen, die Vergaben noch weiter erschwert.

 

Eine Finanzierung über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ ist beabsichtigt. Eine Förderung über das zweite Kapitel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG II) ist nicht gegeben, da Erweiterungen aufgrund von Zügigkeitserhöhungen nicht förderfähig sind.

 

Vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses ist beabsichtigt, die Maßnahme in den Jahren 2020 und 2021 umzusetzen.

 

Als weitere Option wurde die Ertüchtigung der rückseitigen Fassade durch die OGM GmbH vorgeschlagen. Aus energetischer Sicht ist diese Maßnahme sinnvoll, da erst nach einer Sanierung aller Seiten die energetische Ersparnis vollends messbar ist. Die Kosten betragen für die Ertüchtigung geschätzt 165.000,00 EUR brutto zzgl. noch nicht ermittelter Honorarkosten. Eine Finanzierung über „Gute Schule 2020“ wäre grundsätzlich möglich, jedoch ist das Finanzierungsvolumen so gut wie erschöpft. Sollten sich noch Nachforderungen aus den bisher laufenden Maßnahmen ergeben, sind alle Kreditmittel abgerufen. Eine Finanzierung müsste dann aus dem städtischen Haushalt erfolgen, da eine Umwandlung in das Förderprogramm KInvFöG II aus Gründen der Förderbestimmungen nicht mehr möglich ist.

 

 

 

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Anlagen

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