Antragsvorlage - A/16/5067-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs für den Bereich Abfall in Nordrhein-Westfalen für die Stadt Oberhausen einen ortsspezifischen Bußgeldkatalog zu verfassen. Hierbei sollen die anzusetzenden Bußgelder in Ihrer Höhe so gewählt werden, dass diese vor Ordnungswidrigkeiten wirksamer abschrecken und angemessen sind.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für NRW gibt den zuständigen Behörden eine Entscheidungshilfe zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes an die Hand; bindend ist er indes nicht. Die bisherige Empfehlung für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten war deutlich geringer als im aktuellen Bußgeldkatalog. Dieser benennt nun eine allgemeine Bandbreite für den empfohlenen Sanktionsrahmen. Sie reicht von 100 Euro für die rechtswidrige Entsorgung einzelner kleinerer Gegenstände wie Zigarettenstummel, Einweg-Kaffeebecher und ähnlichem bis zu 50.000 Euro und mehr für die vorsätzliche gewerbsmäßige Ablagerung größerer Mengen umweltgefährdender Stoffe wie Altöl, Farben oder Bauschutt.

Durch eine Erhöhung der Bußgelder wird eine deutlichere Abschreckung des illegalen Handelns im Bereich der Abfallentsorgung und eine Verbesserung der Sauberkeit erwartet.

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