Antragsvorlage - A/16/5113-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Sachstandsbericht der Fraktion DIE LINKE.LISTE gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt OberhausenÜbernahme von Schulbedarf als Härtefall-Mehrbedarf durch das Jobcenter Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- David Driever
- Beteiligt:
- Stadtkanzlei
- Verantwortung:
- Yusuf Karacelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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30.10.2019
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bundesregierung bereits mit Beschluss vom Juli 2014 aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken. Passiert ist das in den zurückliegen vier Jahren allerdings nichts. In diesem Zusammenhang hat das BVerfG gleichzeitig die Gerichte aufgefordert, das Recht bis zu einer gesetzlichen Änderung weit auszulegen. Dieser weiten Auslegung sind eine Reihe von Sozialgerichten bei Bildungs- und Schulbedarf gefolgt. Das BSG urteilte daher, dass Schulbücher zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst sind, aber nicht in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Daher sind Schulbücher durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen. Dies ist natürlich auf weiteren einmaligen und laufenden Schulbedarf übertragbar.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung im Sozialausschuss darüber zu berichten, ob und in welchem Umfang in Oberhausen Schulbedarf durch das Jobcenter übernommen wird und Bedürftige auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
