Beschlussvorlage - B/16/5002-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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10.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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11.09.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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12.09.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.09.2019
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Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt folgende Änderungen:
1) Den Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf 4 Euro/pro Tag auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- sowie der Friedrich-Karl-Straße in der Höhe des DGB-Hauses zu senken.
In der Folge ist hierzu die Parkgebührenordnung der Stadt Oberhausen anzupassen und durch den Rat der Stadt Oberhausen beschließen zu lassen (separate Vorlage).
2) Eine Besucherparkregelung einzurichten, welche es den Bewohnern erlaubt, eine bestimmte Anzahl Tageskarten (Ausnahmegenehmigung) für Besucher gegen eine Verwaltungsgebühr zu erwerben.
Die Konditionen der Besucherparkregelung werden mit der Änderung der Parkgebührenordnung vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt.
Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
Der Rat der Stadt Oberhausen hat das Parkraumbewirtschaftungskonzept Oberhausen am 19.03.2018 beschlossen (B/16/3356-01).
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
Die Kosten für die Umprogrammierung der Parkscheinautomaten betragen 2.000 €.
Die Mindereinnahmen durch die Senkung des Tagesticketpreises und der Besucherparkregelung werden in der Vorlage zur Anpassung der Parkgebührensatzung benannt.
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept der Stadt Oberhausen befindet sich derzeit in der Umsetzung. In Osterfeld wird die Parkscheinregelung, wie sie im Parkraumbewirtschaftungskonzept vorgesehen ist, bereits angewendet. In Sterkrade gelten die neuen Regelungen gemäß dem Parkraumbewirtschaftung (verlängerte Bewirtschaftungszeit und vergrößertes Bewirtschaftungsgebiet) seit dem 01.09.2019.
In Alt-Oberhausen laufen aktuell die Vorbereitungen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 01.10.2019 in Kraft treten.
Zur Information der Bewohner wurden Informationsaufkleber auf den neuen Parkscheinautomaten aufgebracht, ein Informationsschreiben in der 34. Kalenderwoche an die Bewohner versendet und eine Internetseite mit den wichtigsten Informationen (www.oberhausen.de/parkraumkonzept) erstellt.
Im Rahmen der Umsetzung gibt es verschiedene Anregungen von Bewohnern aus den neuen Bewirtschaftungsbereichen. Die nachfolgenden Punkte wurden besonders häufig genannt und sind auch im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung umsetzbar bzw. widersprechen nicht den Zielen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes:
1) Den Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- sowie der Friedrich-Karl-Straße in der Höhe des DGB-Hauses wird für zu hoch gehalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühr für das Tagesticket auf 4 Euro/pro Tag zu senken.
Für die Neuprogrammierung und -beschilderung der bestehenden Parkscheinautomaten entstehen Kosten in Höhe von 2.000,-- Euro. Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme im Jahr 2019 zur Verfügung. Auf die im Parkraumbewirtschaftungskonzept geschätzten Parkraumeinnahmen wird die Anpassung des Tagestickettarifs vorrausichtlich keinen Einfluss haben.
2) Die Bewohner wünschen sich eine Ausnahmegenehmigung von der Parkgebühr für Besucher. Die Verwaltung wird daher ein Konzept erarbeiten, wie die Modalitäten einer Besucherparkregelung aussehen und welche Verwaltungsgebühren hierfür notwendig sind.
3) Bewohner, die nicht in, aber an den Randbereichen der neuen Bewirtschaftungsgebiete wohnen, befürchten, dass sie aufgrund von Verdrängungseffekten benachteiligt werden und wünschen sich eine Ausweitung der Bewirtschaftung auf ihre Straße. Im Rahmen der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist nach einem Jahr eine grundsätzliche Evaluation der Randbereiche vorgesehen, um mögliche Verdrängungseffekte in die nicht bewirtschafteten Bereiche zu erkennen und ggf. die Bewirtschaftungsbereiche oder Bewohnerparkbezirke anzupassen. Nach Inbetriebnahme der neuen Bewirtschaftungsgebiete werden die Gebiete aber kontinuierlich beobachtet und bei Bedarf Maßnahmen ergriffen.
Hinweis
Handwerksbetriebe nach der Handwerksordnung oder handwerksähnliche Betriebe (IHK) können einen gebietsübergreifenden Parkausweis für Handwerker beantragen. Die Gültigkeit des Parkausweises erstreckt sich wahlweise auf das Gebiet einer oder mehrerer Bezirksregierungen in NRW.
Mit dem Parkausweis wird eine Ausnahmegenehmigung für das Parken
• im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO),
• ohne Entrichtung von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
• auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und
• auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
bewilligt. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt aber nicht zum Parken vor dem eigenen Betriebssitz oder im nahen Umfeld in einer bewirtschafteten Zone.
Genehmigt werden diese Vergünstigungen ausschließlich für Service- und Werkstattwagen. Eine analoge Regelung hinsichtlich der Ausnahmegenehmigung für das Parken gilt für die Alten– und Pflegedienste sowie Hebammen.
Nähere Informationen erhalten die Antragsteller unter folgendem Link:
https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-und-mobilitat/mobilitat/verkehrs-und-baustellenmanagement/handwerkerparkausweis.php
