Beschlussvorlage - B/16/4853-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des im Landesprogramm „NRWeltoffen: Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ entwickelten Handlungsempfehlungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Dr. Vogt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.07.2019
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Erledigt
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Integrationsrat
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Vorberatung
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24.09.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.07.2019
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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03.07.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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04.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der folgenden Handlungsempfehlungen:
- Es ist in einem beteiligungsorientierten Ansatz ein Leitbild gegen Rassismus und Rechtsextremismus für Oberhausen zu entwickeln und zu beschließen.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen im Themenfeld Rassismus und Rechtsextremismus zum festen Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogrammes der Stadt und zum verpflichtenden Teil der Führungskräfteschulung der Stadt gemacht werden sollen.
- Der Rat der Stadt beschließt den Beitritt der Stadt Oberhausen zur Städtekoalition gegen Rassismus.
- Der Rat der Stadt begrüßt die zahlreichen Projekte und Aktivitäten gegen Rassismus und für Demokratie in Oberhausen und fordert die Verwaltung auf, die Akteure im Themenfeld aktiv zu unterstützen.
- Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die Einwerbung von Fördermitteln zum Auf- und Ausbau von demokratiefördernden Maßnahmen fortzusetzen und Initiativen zur Einwerbung solcher Mittel zu unterstützen.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Programmen „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“ ein Konzept für ein „Demokratiebüro“ – die Begrifflichkeit ist noch abschließend zu klären – als institutionalisierte lokale Einrichtung zu entwickeln, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt befindet, und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Rat der Stadt unterstützt den Austausch zwischen den Gremien und Institutionen in Oberhausen, die die Migrant*innen-Selbstorganisationen vertreten, um an den relevanten Schnittstellen Synergieeffekte zu erzielen.
- Der Rat der Stadt verpflichtet sich zur jährlichen Reflektion und Überprüfung der selbstgesetzten Maßnahmen und entwickelt bei Bedarf Modifizierungsvorschläge.
- Der Rat der Stadt beschließt außerdem, dass der Hauptausschuss die Federführung für die weitere Entwicklung und Ausgestaltung des Handlungskonzepts übernimmt.
- Da derzeit noch nicht feststeht, inwiefern ab dem Jahr 2020 geeignete Strukturen installiert bzw. auf Förderbasis initiiert werden können, die der dauerhaften Umsetzung der o.g. Handlungsempfehlungen gerecht werden, überträgt der Rat der Stadt die weitere Entwicklung vorerst dem Fachbereich 0-8-30. Der Fachbereich soll dabei vom Bundesprogramm „Demokratie leben“ und dem aktuell noch laufenden Landesprogramm „NRWeltoffen“ 2019 unterstützt werden.
- Der Rat der Stadt fordert den Fachbereich 0-8-30 auf, eine Förderung durch das Landesprogramm „NRWeltoffen“ auch für das Jahr 2020 zu erzielen, sofern das Förderprogramm fortgeführt werden wird.
- Der Rat der Stadt beschließt, dass die Einrichtung von trag- und arbeitsfähigen Strukturen im Falle einer weiteren Landesförderung zum Jahresbeginn 2020 extern ausgeschrieben werden soll, sofern dies mit den (noch nicht bekannten) Förderbedingungen des Landes vereinbar sein sollte.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
Die Teilnahme am Förderprogramm „NRWeltoffen“ des Landes im Jahre 2020 ist mit der verbindlichen Einbringung eines städtischen Eigenanteils in Höhe von 20 % verbunden. Die Förderung erfolgte bislang im Rahmen einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Von dieser Grundkonstellation ist auch für das Jahr 2020 auszugehen.
b) Sonstige
Das Landesprogramm soll bei weiterer Förderung im Jahr 2020 über den FB 0-8-30, Gedenkhalle und Bunkermuseum, durchgeführt werden. Da im Fachbereich keine personellen Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, ist ein Teil der Fördermittel für die Einrichtung einer auf die Laufzeit des Programms befristeten Personalstelle zu verwenden.
Sachverhalt
Begründung
Präambel
Grundlage der Befassung mit den Themen Rassismus, Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit ist, dass Politik und Kommune, öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Institutionen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Akteur*innen heute und in Zukunft dem Leitgedanken verpflichtet sind, in einer auf Demokratie, Menschenrechten, Vielfalt und Toleranz, Solidarität, Wertschätzung von Diversität und einer für das Miteinander der Vielen basierenden Gemeinschaft leben zu wollen. Daher ist allen demokratiefeindlichen, rassistischen, ausgrenzenden, menschenfeindlichen Haltungen und Handlungen, die das Zusammenleben und die Struktur dieser Gemeinschaft im Sinne der grund- und menschenrechtlichen Verabredungen (insbes. Art. 3 Satz 3 GG) angreifen oder in Frage stellen, in klarer Positionierung entgegenzutreten. Es sind entsprechend Maßnahmen und Ideen zu fördern, zu unterstützen und durchzuführen, die sich für eine vielfältige Stadtgesellschaft einsetzen. Rechte und rassistische Gewalt ist zu ächten, Betroffenen gebührt Solidarität und Unterstützung.
Vorarbeiten 2017 / 2018
Auf dieser Basis bewarb sich die Stadt Oberhausen laut Ratsbeschluss vom 21.11.2016 um die Teilnahme am Landesprogramm „NRWeltoffen: Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ (s. Rat der Stadt, Vorlage B/16/1999-01 – Beschlüsse). Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme war die Beschlussfassung des Rates zur Erarbeitung eines kommunalen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus, die in derselben Sitzung erfolgte.
Mit Zuwendungsbescheid vom 30.6.2017 wurde durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Landeszentrale für politische Bildung, für den Zeitraum 1.7.2017 bis 31.12.2018 eine Förderung bewilligt. Im gesetzten Zeitrahmen wurde das vom Land NRW geforderte Handlungskonzept von der Fach- und Koordinierungsstelle im Landesprogramm NRWeltoffen, besetzt von Dr. Anke Hoffstadt, und in Kooperation mit der Hochschule Düsseldorf, Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus (FORENA), erstellt. Das Handlungskonzept liegt seit Ende 2018 vor und stellt auf 110 Seiten die Analyse der aktuellen Situation der Stadt, die ermittelten Handlungsbedarfe sowie die Ziel- und Maßnahmenentwicklung vor. Auf die ausführliche Analyse der aktuellen Situation in der Stadt folgt die Auflistung von Handlungsempfehlungen, die zentraler Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind.
Handlungsfelder
Im Handlungskonzept ist die Bedarfsanalyse nach Handlungsfeldern zusammengefasst, die sich aus den Befragungen im Untersuchungszeitraum ergeben haben:
Strukturelle Rahmenbedingungen:
Es liegt ein Mangel an dauerhaften finanziellen Ressourcen vor, ebenso wie an zeitlichen Ressourcen. Zum Teil gibt es erhebliche Defizite bei personellen Ressourcen, vor allem im Bereich Sozialarbeit in schulischen und integrativen Arbeitsbereichen und in der Stadtteilarbeit, wenn dort kein Förderprojekt installiert ist. Es besteht ein großer und dringender Bedarf nach der Etablierung und Verstetigung einer institutionalisierten Arbeitsstelle im Themenfeld ‚Rassismus und Rechtsextremismus‘ in Form eines Demokratie- oder Menschenrechtsbüros oder einer Koordinierungsstelle (die Begrifflichkeit ist bislang absichtsvoll nicht verbindlich festgelegt worden).
Öffentlichkeitsarbeit:
Nötig ist die kontinuierliche und verstärkte Thematisierung aller Formen der Ausgrenzung und Diskriminierung in der Öffentlichkeit. Die Arbeit zur Rechtsextremismus- und Rassismus-Prävention und Demokratieförderung soll in der Öffentlichkeit stärker gewichtet werden. Die Öffentlichkeit soll bei kommunal-politischen Entscheidungen verstärkt einbezogen werden. Informations- und Aufklärungsmaterial für die unterschiedlichen Zielgruppen soll bereitgestellt werden, ebenso wie eine Übersicht über (nicht nur) lokale Akteur*innen und Maßnahmen im Arbeits- und Tätigkeitsfeld gegen Rassismus und Rechtsextremismus bzw. für Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Integrationsrelevante Themen sollen positiv besetzt werden, um eine Gegenposition gegen Rechtsaußenpositionen zu artikulieren. Neben ‚klassischen‘ Verbreitungsarten sollen neue soziale Medien als Informations- und Werbeplattform intensiver genutzt werden. Es sollen mehr gemeinsame Kampagnen und öffentliche Aktionen von unterschiedlichen Akteur*innen stattfinden. Politische Vertreter*innen sollen sich verstärkt gegen Rassismus und Rechtsextremismus öffentlich positionieren.
Angebotsinhalte, Formate und Zielgruppen:
Es sind neue Zielgruppen zu erreichen und perspektivisch an die Angebote zu binden. Dabei soll insbesondere bei der Konzeption und Adressierung von Angeboten eine Orientierung an individuellen Lebenswelten stattfinden – als da wären relevante Aktions- und Aufenthaltsorte, Freizeitinteressen, Soziale Medien. Soziale Faktoren – Bezugspersonen, Freundeskreise und Peer-Gruppen – sollen bei der Konzeption und Adressierung von Angeboten berücksichtigt werden. Teamstrukturen sollen nach Möglichkeit multiprofessionell und multikulturell aufgestellt werden. Vielfaltsbewusste Perspektiven sollen bereits bei der Angebotskonzeption eingebunden werden. Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen, sollen beim Aus- und Aufbau von Angeboten Unterstützung erhalten. Die präventiven Angebote sind auf allen Ebenen auf- und auszubauen, und sollen niedrigschwellig, sozialraumorientiert und partizipativ angelegt sein. Ein flächendeckender Ausbau von fest etablierten Beratungsangeboten ist anzulegen, dabei dürfen aber die mobilen und aufsuchenden Angebote nicht vernachlässigt werden.
Netzwerke, Kooperationen, Zusammenarbeit:
Bedeutsam ist ein intensiverer Auf- und Ausbau von Kooperationen auf der (über)regionalen und lokalen Ebene. Neue Kooperationspartner*innen aus unterschiedlichen Bereichen sind zu erschließen. In bestehenden Kooperationen sollen regelmäßige Treffen aller Teilnehmenden stattfinden. Es soll eine Übersicht über bestehende Netzwerke und Kooperationen sowie feste Ansprechpersonen erstellt werden. Zu bestimmten Themen ist stärker inhaltlich zu arbeiten und sind gemeinsame Ergebnisse zu erzielen. Austauschmöglichkeiten sollen geboten werden, um über die eigene Arbeit und Institution zu informieren sowie Erfahrungen miteinander auszutauschen. Gewünscht wird eine vertraute, ehrliche und professionelle Kommunikation, die auf gleicher Augenhöhe stattfindet.
Solidarisch-integrative Stadtgesellschaft:
Eine Übersicht über individuelle Bedarfslagen der Menschen soll helfen, die Problemlagen zu lokalisieren und zu definieren. Dadurch sollen kommunale Problemlagen sichtbar gemacht werden. Professionelle Hilfe- und Unterstützungssysteme sowie niederschwellige flächendeckende und sozialraumorientierte Angebote sollen aufgebaut werden. Es sind sozialpolitische Lösungen zu finden und umzusetzen. Es ist eine offene Debatten-Kultur zu schaffen, in der Konflikte besser als bislang thematisiert werden können. Das Thema Integration ist als „Querschnittthema“ zu verstehen und zu bearbeiten, nicht nur in der Stadtverwaltung. Integrationsfördernde Angebote für alle Menschen sollen ausgebaut werden.
Wissenschaft und Forschung:
Zu verbessern ist der Wissenschaft-Praxis-Transfer in beide Richtungen. Aktuelle und zielgruppengerechte Informationen zum Handlungs- und Wissenschaftsfeld sowie zu praxisrelevanten Themen sollen in gemeinschaftlichen Arbeitsprozessen erarbeitet werden. Handreichungen und Empfehlungen sind bereitzustellen. Eine Bedarfs-, Sozialraum- und Wahlanalyse soll durchgeführt werden. Angestrebt wird eine kontinuierliche Evaluation und ein regelmäßiges Monitoring von Maßnahmen, Programmen und Projekten.
Umsetzung 2019
Dem Oberhausener Begleitausschuss für das Landesprogramm „NRWeltoffen“ wurde am 6.3.2019 das vollständige Konzept incl. Handlungsempfehlungen vorgelegt, um die relevanten Akteur*innen im Themenfeld und die von ihnen repräsentierte Stadtgesellschaft verantwortlich in die weitere Handhabung des Handlungskonzepts einzubinden. Der Begleitausschuss hat das Konzept positiv besprochen und einer Umsetzung der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen ohne Änderungsvorschläge zugestimmt. Empfohlen wurde, zeitnah die Presse/Öffentlichkeit über den Sachstand zum Handlungskonzept zu informieren. Als Anregung wurde formuliert, einen Ausschuss mit der Federführung bei der Umsetzung zu betreuen. Der Verwaltungsvorstand hat das Handlungskonzept in seiner Sitzung vom 3.4.2019 zustimmend besprochen.
Parallel dazu stellte die Stadt Oberhausen einen Antrag auf Fortsetzung der Förderung im Rahmen des Landesprogramms „NRWeltoffen“ im Jahr 2019. Mit Datum vom 21.3.2019 wurde der Antrag bewilligt. Entsprechend dem Antrag wird das Handlungskonzept im Förderzeitraum vom 23.3.2019 bis zum 31.12.2019 in einem ausgewählten Sozialquartier weiterentwickelt.
2019 wird eine Defizit-Bearbeitung im Handlungsfeld solidarisch-integrative Stadtgesellschaft in einem beispielhaft auszuwählenden Sozialraum durchgeführt werden. Dabei soll prinzipiell die gesamte Stadtgesellschaft im Quartier in Workshops, Befragungen zuhause und Befragungen im öffentlichen Raum oder durch die Presse angesprochen werden. Das Projekt basiert in seiner Anlage auf einem Verständnis von wissenschaftlicher Sozialraumforschung als einer prozessbegleitenden und zielunterstützenden Maßnahme. Dies erfordert einen kontinuierlichen Austausch und eine entsprechende Zusammenarbeit mit den am Projekt Beteiligten, insbesondere mit einer Lenkungsgruppe und mit Engagierten vor Ort. Die Stadt Oberhausen stellt im Rahmen dieses Projektes eine Personalstelle in Teilzeit (50 % VzÄ), finanziert aus den Fördermitteln, bereit.
Das Projekt der Sozialraumanalyse eines Quartiers in Oberhausen dient der Validierung der Bedarfe und der Möglichkeiten im Themenfeld. Dabei sind die Bedarfe im kleinen sozialraumspezifischen Quartier so zu erfassen, dass eine zukünftige Umsetzung von Veränderungen auch eine Verbesserung der Verhältnisse vor Ort nach sich zieht, die ggfs. in Statistiken, Wahlen oder auch Veränderung der Atmosphäre vor Ort überprüfbar ist.
Die Stadt Oberhausen unterstützt und fördert mit diesem Ansatz Akteur*innen, die im Handlungsfeld solidarisch-integrative Stadtgesellschaft vor Ort engagiert sind. Sie bietet eine professionelle und institutionalisierte Infrastruktur für die Beteiligung aller im Sozialraum lebenden/arbeitenden Akteur*innen. Es gilt aus Gründen der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und der Erhöhung der Akzeptanz ein beteiligungsorientierter Ansatz und ein selbst gesteuerter Evaluationsprozess.
Grundsätzlich handelt es sich um einen paradigmatischen Testlauf für zukünftige im genannten Handlungsfeld themenzentrierte Sozialraum-Expertisen und um Optimierungsbestrebungen der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und Strukturen. Zu bearbeiten sind Probleme, Konflikte, Defizite etc. im begrenzten sozialräumlichen Milieu in Bezug auf Rassismus und Rechtsextremismus und die Wechselwirkung in Bezug auf damit korrelierende harte oder weiche Faktoren des jeweiligen Wohnumfeldes.
Die Projektförderung 2019 wird mit dem Förderhöchstbetrag von 70.000 € ausgestattet. Die Förderung wird im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 87.500 € gewährt. Entsprechend werden 20 %, d.h. 17.500 € als Eigenanteil an diesem Projekt von der Stadt übernommen.
Perspektive
Da grundsätzlich festzustellen ist, dass die Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus eine Daueraufgabe ist, sollen Initiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort durch das Landesprogramm „NRWeltoffen“ und die Stadt Oberhausen initiiert oder unterstützt werden. Das 2018 entwickelte Handlungskonzept stellt eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für eine abgestimmte kommunale Präventionsstrategie dar, die sich sowohl auf die Bürgerschaft als auch auf die Stadtverwaltung und ihre Tochtergesellschaften bezieht. Damit wird ein Prozess der realistischen, dauerhaften Umsetzung und Institutionalisierung im Themenfeld eingeleitet. Die nachhaltige Entwicklung und Umsetzung präventiver Handlungskonzepte wird damit verstetigt. Dazu dienen die Beschlüsse, die dem Rat der Stadt hiermit vorgelegt werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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