Beschlussvorlage - B/16/4919-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Quartiersorientierung der Senioren- und Seniorinnenarbeit in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Büro für Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Britta Costecki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.09.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Seniorenbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.09.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.09.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
23.09.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt das vorliegende Konzept „Quartiersorientierte Senioren- und Seniorinnenarbeit“ zur Kenntnis.
- Zur Fortführung der Quartiersbüros werden ab 2020 jährlich Mittel in Höhe von 40.000 Euro pro Quartiersbüro – insgesamt 240.000 Euro jährlich – aus städtischen Mitteln bereitgestellt. Mit einer ersten Projektphase wird die Haushaltsbewilligung bis 31.12.2023 befristet, um sodann nach einer Evaluation über die Bereitstellung der Mittel für die Quartiersarbeit erneut zu entscheiden.
Wegen überlappender Landesförderung sind konkret folgende Summen notwendig:
2020 200.000 Euro (bis 30.06. werden 2 Quartiere noch durch das Land gefördert)
2021 240.000 Euro
2022 240.000 Euro
2023 240.000 Euro
- Für die Umsetzung der Aufgaben und Maßnahmen im Rahmen der Koordination wird dem Bereich 0-4 Chancengleichheit vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2023 jährlich ein Budget von 10.000 Euro bereitgestellt.
- Über den Fortgang des Projekts ist jährlich im Sozialausschuss zu berichten.
Deckungsvorschlag:
Da es sich um eine freiwillige Ausgabe handelt, ist eine entsprechende Deckung herbeizuführen. Einnahmen, z. B. aus Gebühren, werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
2020: 210.000 Euro (200tsd. Euro Quartiersbüros, 10.000 Euro Koordinationskosten)
2021: 250.000 Euro (240tsd. Euro Quartiersbüros, 10.000 Euro Koordinationskosten)
2022: 250.000 Euro
2023: 250.000 Euro
b) Sonstige:
Personelle Konsequenz:
Die Koordination der Quartiersarbeit führt zu einer nicht unerheblichen quantitativen und qualitativen Ausweitung des Arbeitsauftrags in Höhe einer Vollzeitstelle A 12 LBesG tg. EG 11 TVöD. Die Kompensation für eine zusätzliche Stelle konnte bisher nicht identifiziert werden. Ohne zusätzliche Stelle muss das Arbeitsfeld „Leben im Alter“ einer Aufgabenkritik unterzogen werden, um Projekte zu identifizieren, die zukünftig nicht mehr bearbeitet werden können. Bis Ende des Jahres werden dazu Vorschläge bzw. Optionen erarbeitet – Synergien und Kompensationsmöglichkeiten werden dabei geprüft.
Sachverhalt
Begründung
In den nächsten Jahren wird sich die Bevölkerungsstruktur in Deutschland weiter stark verändern. Die Menschen werden älter, die geborenen Kinder weniger. Weiterhin wird die Gesellschaft vielfältiger. Diese Entwicklung ist auch in Oberhausen festzustellen. Diese Strukturverschiebung in der Altersverteilung der Stadtgesellschaft wird zu starken soziostrukturellen Veränderungen führen.
Der Rat der Stadt beauftragte die Verwaltung am 19.11.2018 mit dem Beschluss A/16/4177-02, Quartierbüros zur Senioren- und Seniorinnenarbeit in den 6 Sozialräumen vorzuhalten. Der Beschluss beinhaltete die Aufrechterhaltung von 4 bestehenden Quartierbüros, die im Rahmen des Landesprogramms „Entwicklung altengerechte Quartiere“ seit 2015 umgesetzt werden, sowie die Einrichtung zweier neuer Quartiersbüros in den Sozialräumen Osterfeld und Alstaden/ Lirich.
Die Quartiersbüros werden in Zusammenarbeit mit Trägern realisiert. Das gewährleistet der Stadt nicht nur einen räumlichen Zugang zum Quartier. Vielmehr werden hier Kompetenzen ergänzt bzw. gebündelt und das Netzwerk aus städtische Sicht entscheidend erweitert. Gemeinsam mit den Trägern kann ein Angebot realisiert werden, was nicht nur aus finanzieller Sicht keiner der Beteiligten allein schaffen könnte.
Ferner hat der Rat die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, das folgende Punkte beinhaltet:
- Profil der Quartiersbüros
- notwendige Standards
- Synergien mit vorhandenen und bestehenden Einrichtungen
- Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in der Quartiersarbeit
Das Konzept liegt nunmehr vor (siehe Anlage 1) und soll die inhaltliche Arbeit der Quartiersbüros strukturieren:
Altengerechte Quartiersarbeit
Neben den Modellprojekten in vier „altengerechten Quartieren“ bestehen derzeit für ältere Menschen vorwiegend eine zentrale städtische Anlauf- und Beratungsstelle. Auf Basis der Erfahrungen mit den Modellprojekten soll gerade die Beratungsleistung verbessert werden.
Die Quartiersbüros fungieren dabei in erster Linie als verlässliche Anlaufstelle für Rat suchende ältere Menschen. Darüber hinaus sollten sich die Träger der Quartiersbüros an den vorhandenen Netzwerken beteiligen und bei den quartiersbezogenen Entwicklungsprozessen fachkompetent mitarbeiten, um so Versorgungslücken aufzuzeigen, zu schließen und strukturell zu agieren.
Auf Basis der Modellprojekte und des Ratsentscheids vom November 2018 werden die Quartiersbüros, mit den lokalen Trägern AWO, Gute Hoffnung Leben, DRK, Lebenshilfe, Caritas und pro wohnen international, die nach Ausschreibung in Form eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt wurden, realisiert. Damit ist nicht nur die räumliche Verteilung, sondern auch eine Trägervielfalt gewahrt. Dies ist wichtig, um auf unterschiedliche Zugänge und Erfahrungen für den Austausch in der Quartiersarbeit zurückgreifen zu können.
Mit Ratsbeschluss vom 19.11.2018 wurden ergänzend zu den zwei noch laufenden Quartiersbüros über die Landesförderung für 4 Sozialräume je 20.000 Euro bis 31.12.2019 bereitgestellt. Mit diesem städtischen Zuschuss werden Personalkosten, Veranstaltungen, Beteiligungsaktionen und Öffentlichkeitsarbeit der Kooperationspartner (AWO, Caritas, Gute Hoffnung leben, pro wohnen international e.V.) finanziert. Für weitere 2 Quartiersbüros (DRK, Lebenshilfe Leben im Pott) besteht zurzeit noch die Landesförderung bis 30.06.2020. Danach sollen auch diese Quartierbüros mit städtischen Mitteln finanziert werden.
Seit dem 1.7.2019 sind in den 6 Sozialräumen somit wie folgt installiert:
Sterkrade Nord AWO
Sterkrade Mitte Gute Hoffnung leben
Osterfeld pro wohnen international e.V.
Alstaden/Lirich Caritas
Mitte/Styrum Deutsches Rotes Kreuz
Oberhausen-Ost Lebenshilfe
Die konzeptionelle Ausrichtung der Quartiersbüros soll laut Absichtserklärung des politischen Antrages in den nächsten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt werden. Erkenntnisse aus den aktuellen Berichten (Sozialbericht, Familienbericht, Wohnungsstudie, Örtliche Planung gem. § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) und integrierte Handlungskonzepte), die Rückschlüsse auf konkrete unterschiedliche Bedarfslagen in den Sozialräumen zulassen, sollen in die Angebote und Tätigkeiten der einzelnen Quartiersbüros einfließen.
Standards und Aufgaben der Quartiersbüros
Ziel ist es, die Quartiersbüros als verlässliche und kompetente Anlaufstellen zu etablieren. Entsprechend werden verbindliche Sprechstunden angeboten (mind. 8 Stunden pro Woche). Die (städtischen) Beratungsangebote werden dafür aufeinander abgestimmt. Durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit werden diese Angebote bekannt gemacht. Die Orte sollen im Sozialraum in geeigneten Räumlichkeiten, die gut über ÖPNV erreichbar sind, angeboten werden.
Die Quartiersbüros haben eine Servicestellenfunktion. Hier können die Menschen erste Informationen und Beratung erhalten. Sollten darüber hinaus noch weitergehende Beratungen erforderlich sein, übernehmen die Quartiersbüros eine Lotsenfunktion, um die Anfragen an entsprechende zuständige Stellen weiterzuleiten.
Die Quartiersbüros haben Kenntnis über die Angebotsstruktur vor Ort. Durch intensive Zusammenarbeit und Ermittlung von sozialen, generationsübergreifenden (wie z. B. Taschengeldbörse oder Gesellschaft Leben) und komplementären Dienstleistungen können die Menschen über diese Angebote informiert werden, so dass eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit länger möglich bleibt.
Die Quartiersbüros sollen benachteiligten Menschen vor Ort helfen. Ältere Menschen mit einer lebenslangen Behinderung z.B. brauchen spezifische Hilfs- und Pflegeangebote. Hier sind die Quartiersbüros gefordert, gemeinsam mit den Akteuren/innen der Behindertenarbeit zielgruppenorientierte Maßnahmen und Angebote zu entwickeln, um ein selbstständiges Leben zu gewährleisten.
Wohn- und Pflegeberatung
Zentral wird auch die kommunale Wohn- und Pflegeberatung angeboten. Durch eine individuelle Wohnberatung (z. B. Wohnraumanpassung) und Sensibilisierung zum Thema „Neue Wohnformen im Alter“ kann die stationäre Pflege verhindert oder hinausgezögert werden. Eine umfassende Pflegeberatung unter dem Motto „ambulant vor stationär“ kann die Möglichkeiten und Grenzen von ambulanter Pflege, von Hilfs- und Betreuungsangeboten vermitteln bzw. spezifische Pflegearrangements zusammenstellen. Dabei geht es auch um Vermittlung von Pflegepersonen für erforderliche Unterstützungsangebote, um auch Angehörige in der Hilfe und Pflege zu schulen; sie körperlich und psychosozial zu stützen und zu entlasten.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eine Barriere bei der Versorgung, Betreuung und Pflege von älteren Menschen ist die Vereinbarkeit von Beruf und privater Hilfs- und Pflegetätigkeiten. Die Quartiersbüros entwickeln gemeinsam mit den Unternehmen vor Ort Angebote zur Beratung, Entlastung und Betreuung.
Kultursensible Pflege
Für die wachsende Zahl von älteren MigrantInnen werden auf deren Bedarfe abgestimmte Hilfs-, Pflege- und Betreuungsangebote gebraucht. Auch hier sind die Quartiersbüros gefordert, gemeinsam mit den MigrantInnen und Akteuren/innen der MigrantenInnenarbeit kultursensible Angebote zu realisieren.
Stärkung von Nachbarschaft
Durch den Aufbau von Begegnungsmöglichkeiten und Angeboten von Aktivitäten kann der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützt werden.
SeniorInnenkonferenzen in den Sozialräumen
Für die Vernetzung im Sozialraum und Beteiligung organisieren die Quartiersbüros mindestens einmal im Jahr „SeniorInnenkonferenzen“.
Koordination der Quartiersbüros
Die Gesamtkoordination der quartiersorientierten Seniorinnen- und Seniorenarbeit übernimmt der Bereich 0-4 Chancengleichheit.
Eine Experten/innen-Runde unter Geschäftsführung des Bereichs 0-4 Chancengleichheit und bestehend aus Vorsitz und Stellvertretung des Seniorenbeirates und des Sozialausschusses, dem Bereich 3-2 Soziales, den Quartierskoordinatoren/innen sowie weiteren Fachstellen bei Bedarf (z. B. Bereich 5-1 Stadtentwicklung, Bereich 5-4 Wohnraumförderung) evaluiert die Arbeit der Quartiersbüros, gibt Themenimpulse und richtet die strategischen Ansätze fortwährend aus.
Mindestens einmal im Jahr soll eine SeniorInnenkonferenz auf Stadtebene stattfinden, um Erfahrungen auszutauschen, Strategien anzupassen, Neuerungen zu kommunizieren und gemeinsam Handlungsschwerpunkte für die nächsten Jahre festzulegen. Dabei sollen die Ergebnisse auf die Arbeit der Quartiersbüros übertragen werden.
Die KoordinatorInnen der Quartiersbüros sollen sich alle 7-8 Wochen zusammenfinden, um Erfahrungen auszutauschen und den Sachstand in den Quartieren vorzustellen. Die Treffen werden durch den Bereich 0-4 Chancengleichheit moderiert.
Personeller Bedarf
Zur Unterstützung der Umsetzung aller Aufgabenfelder des Themengebietes und der Koordination des Gesamtprojektes Quartiersorientierung der Senioren- und Seniorinnenarbeit ist im Themenfeld „Alter“ eine bis zum 31.12.2023 befristete Vollzeitstelle einzurichten.
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz neben den klassischen Personalkosten aus den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt) und den Gemeinkosten, welche mit 20% der Personalkosten veranschlagt werden. Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (siehe KGSt.-Bericht 9/2018; Kosten eines Arbeitsplatzes).
Tarifbeschäftigte (E 11 TVöD) = 103.780,- EUR (78.400 ,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten + 15.680,- EUR Gemeinkosten)
Beamte (A 12 LBesG) = 122.500,- EUR (94.000 ,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten + 18.800,- EUR Gemeinkosten)
Eine Refinanzierung der Stelle ist nicht gegeben. Einnahmen, z.B. aus Gebühren, werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben. Auch eine stellenplantechnische Kompensation kann im vorliegenden Fall noch nicht angegeben werden. Es wird sich jedoch weiter geprüft, bis zur Haushaltsaufstellung eine tragbare Lösung zu finden.
Ohne zusätzliche Stelle muss das Arbeitsfeld „Leben im Alter“ einer Aufgabenkritik unterzogen werden, um Projekte zu identifizieren, die zukünftig nicht mehr bearbeitet werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
644,6 kB
|
