Berichtsvorlage - M/16/4955-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zur Erhöhung der Lebensqualität und Schonung der Umwelt wird in Oberhausen eine Verlagerung von Fahrten mit dem MIV auf den Radverkehr sowie eine Aufwertung des Straßenraumes angestrebt. Es wurden in Oberhausen bereits verschiedene Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umgesetzt.

 

Vorhabenbeschreibung:

Zur Förderung des Radverkehres soll die Teutoburger Straße von der BAB-Brücke bis zum Kreisverkehr an der Grenze zu Bottrop neu markiert werden und in diesem Zuge beidseitig Radfahrstreifen erhalten. Hiermit ist das Ziel verbunden, die Attraktivität zur Nutzung des Fahrrades für eine nachhaltige Stadtplanung zu fördern, die Sichtverhältnisse zwischen Rad- und Kraftverkehr durch sichere Radwegeführungen zu verbessern und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger durch geringere Umweltbelastungen zu erhöhen. Als Bestandteil des überregionalen Radwegenetzes des Regionalverbandes Ruhr (RVR) werden die Radfahrstreifen zukünftig die Stadtmitte und die westlichen Stadtgebiete von Bottrop besser mit dem Stadtbezirkszentrum Sterkrade und dem weiterführenden Radwegenetz in Oberhausen verbinden.

 

Aktuell wird der Radverkehr in beide Fahrtrichtungen baulich von der Fahrbahn getrennt geführt. Die Radwege befinden sich in einem teilweise schlechten Zustand und werden über lange Strecken durch Bordsteinaufkantungen vom Gehweg und den Grünflächen getrennt. Kraftfahrzeuge parken beidseitig an den Fahrbahnrändern, wobei die von der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) und den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) geforderte Mindestbreite von 2,35 m für Hochbord geführte Radwege mit Bestandsbreiten unter 1,50 m deutlich unterschritten wird. In Kreuzungsbereichen sind die Sichtverhältnisse stellenweise nicht ausreichend genug, damit Radverkehrsteilnehmer frühzeitig von Kraftverkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können.

 

Zukünftig wird der Radverkehr auf der überbreiten Fahrbahn (Breite > 14,00 m) geführt. Bis auf einen Teilabschnitt zwischen der Heimstraße und dem Kreisverkehr an der Stadtgrenze Bottrop werden durchgängig Radfahrstreifen eingerichtet und deutlich sichtbar von den Stellplätzen und der Fahrbahn abgetrennt.

 

Die Anordnung auf der Fahrbahn soll darüber hinaus geschwindigkeitsreduzierend auf den motorisierten Straßenverkehr wirken. Ab dem Knotenpunkt Dreilinden wird in Fahrtrichtung Bottrop über eine Strecke von ca. 2,4 km ein 2,00 bis 2,50 m breiter Radfahrstreifen angelegt und am Kreisverkehr an den vorhandenen Schutzstreifen angebunden. In Gegenrichtung wird der Schutzstreifen am Kreisverkehr bis zur Heimstraße fortgesetzt. Ab der Heimstraße wird ein neuer Radfahrstreifen bis zur Zufahrt Elly-Heuss-Knapp-Stiftung in einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m als breiter Radfahrstreifen am Fahrbahnrand markiert, bevor er dann auf dem vorhandenen Hochbordradweg bis zum Knotenpunkt Dorstener Straße weitergeführt wird. Dort wird im Zuge der Umgestaltung des Freitaler Platzes die Radwegeführung optimiert, um dem Radverkehr eine sichere Anbindung an die Dorstener- und Bahnhofstraße zu bieten. Die geplanten Radverkehrsanlagen der Teutoburger Straße werden zukünftig an diese neuen Wegeverbindungen anschließen. In Knotenpunkten mit Linksabbiegemöglichkeiten werden dem Radverkehr aufgeweitete Radaufstellstreifen (5,00 m lang) zur Verfügung gestellt.

 

Die Radfahrstreifen erhalten beidseitig durchgezogene Breitstrichmarkierungen (b = 25 cm) jeweils in weiß und rot, um sie eindeutig von den Fahrspuren abzugrenzen und für die motorisierten Verkehrsteilnehmer stärker hervorzuheben.

 

Die heutigen Parkmöglichkeiten an den Fahrbahnrändern werden weitestgehend beibehalten. Im Gegensatz zum Bestand werden die Längsparkstreifen zukünftig jedoch geordneter angelegt und durch breite Randmarkierungen für alle Verkehrsteilnehmer eindeutiger erkennbar sein. Lediglich in Bereichen von Bushaltestellen werden Sperrflächen angeordnet, um den Bussen der STOAG ein besseres An- und Abfahren zu ermöglichen. Der schmalere Straßenquerschnitt zwischen der Elpenbachstraße und der Harkortstraße wird auf der nördlichen Straßenseite durch ein halbseitiges Hochbordparken kompensiert, welches durch den geringeren Hochbord in diesem Bereich möglich ist (in anderen Bereichen ist die Aufkantung zu hoch, so dass dort Hochbordparken unzulässig ist).

 

Die Nebenanlagen zwischen Lueg- und Ledigenstraße werden vollständig auf einer Gesamtlänge von rund 160 m und in ganzer Breite erneuert, um die zusätzlich bestehende Aufkantung zwischen Rad- und Gehweg zurückzubauen und die Höhenunterschiede in der Querneigung auszugleichen. Ebenso ist der Oberbau der Nebenanlagen der geänderten Nutzung entsprechend anzupassen. Da die Querungsbereiche aktuell nicht barrierefrei ausgebaut sind, werden diese im Zuge der Umbauarbeiten abgesenkt. Durch diese Umbaumaßnahme wird es möglich, insgesamt 21 Stellplätze neu einzurichten.

 

Im Knotenpunkt Bergstraße ist der vorhandene Bordsteinverlauf zusätzlich um 25 cm in Richtung Bebauung zu verschieben, um den erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Kfz und Radverkehr zu erzielen. Dies macht auch eine Anpassung der Bordsteinführung in der Bergstraße erforderlich. 

 

Zwischen Lueg- und der Ledigenstraße sind Straßenbäume zu sichern und die Wurzelbereiche zu optimieren. Die vorhandene Bordsteinführung kann aber beibehalten werden, so dass nur die Nebenanlagen anzugleichen sind.

 

Zur Sicherung der Inanspruchnahmemöglichkeit von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah - wurde am 28.05.2019 ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

 

Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung ca. 444.000 EUR brutto. Vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf beträgt der Fördersatz 80% der Gesamtkosten (ca. 355.200 EUR brutto), sodass ein Eigenanteil in Höhe von ca. 88.800 EUR brutto bei der Stadt Oberhausen verbleibt.

 

Die Maßnahme wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 04.12.2018 zur Beschlussfassung vorgestellt. Zur Ergänzung der eingereichten Förderunterlagen wurde die Stadt Oberhausen um Anhörung der zuständigen Behindertenbeauftragten oder über die Beteiligung von Organisationen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten, gebeten. Ein Vortermin mit der Kommission Barrierefreiheit hat am 14.08.2019 vor Ort stattgefunden. Zum Inhalt des Ortstermins wird auf das Protokoll verwiesen.

 

Die Maßnahme wird von der WBO durchgeführt. Mit dem Bau wird voraussichtlich in der 36. / 37. Kalenderwoche begonnen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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