Beschlussvorlage - B/16/4899-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Wolfgang Große Brömer am 02.07.2019 (Drucksache-Nr. B/16/4884) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW folgende Entscheidungen:

Den zusätzlich weiteren außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wird wie nachfolgend aufgeführt zugestimmt:

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto

330003010005000 Lehrschwimm-     785101 AiB Hochbau 166.700,00
  becken  HOAI

330003010005000 Lehrschwimm-     785120 AiB Hochbau  16.700,00
  becken  HOAI
    OGM GmbH


 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2019 wird eingehalten.

 

Oberhausen, 02.07.2019 Oberhausen, 02.07.2019

 

gez. D. Schranz  gez. W. Große Brömer

Oberbürgermeister Ratsmitglied“

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/4306-01 vom 21.12.2018 Dringlichkeitsentscheidung

       Projekt mit Zuwendungsmitteln: Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz

-          Intelligentes Energiemanagement von insbesondere Lehrschwimmbecken –

Das Oberhausener Modell (DISKO)

 

Drucksache Nr. B/16/4353-01 vom 18.02.2018 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Projekt mit Zuwendungsmitteln: Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz

-          Intelligentes Energiemanagement von insbesondere Lehrschwimmbecken –

Das Oberhausener Modell (DISKO)

 

 

 

Konsequenzen

 

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 ja [ X ]   siehe Beschlussvorschlag

 

b)   Sonstige

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die von der Stadt Oberhausen - Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz (2-2-30) - eingereichte Umsetzungsstrategie „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell (DISKO)“ hatte erfolgreich die erste Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens durchlaufen und erhielt vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens am 23.10.2018 als einer der  17 Gewinner-Kommunen des zweiten Förderaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW“ eine Empfehlung zur weiteren Umsetzung. Daher wurden entsprechende Haushaltsmittel nach den Ende 2018 vorliegenden Daten und Berechnungen außerplanmäßig in den Haushalt der Stadt eingestellt.

 

Weiteres ist hierzu den Vorlagen B/16/4306-01 (Dringlichkeitsentscheidung: Projekt mit Zuwendungsmitteln: Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von insbesondere Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell (DISKO) und B/16/4353-01 (Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Projekt mit Zuwendungsmitteln: Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von insbesondere Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell (DISKO) zu entnehmen, insbesondere die Dringlichkeit und die Darstellung der umfangreichen Unterlagen für das Zuschussprojekt.

 

Nach der Bewilligung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel am 07.01.2019 wurde die OGM GmbH im Rahmen des Vertrages über das Immobilien- und Flächenmanagement für das Leistungsverzeichnis 3 – Planungsberatung für vorhandene Objekte – Zuschussmaßnahme (Immobilien- und Flächenmanagementvertrag) beauftragt, Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für das o.a. Projekt mit einem Gesamtbruttovolumen von 319.654 EUR zu erbringen bzw. zu beauftragen.

 

Durch die OGM GmbH wurden die notwendigen Planungsleistungen gemäß den Vergabevorschriften – z. T. europaweit - ausgeschrieben. Zur Vergabe der Planungsleistungen in den Bereichen Gebäude, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung wurden durch die OGM GmbH mit Unterstützung einer Rechtsanwaltsgesellschaft jeweils Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 17, 74 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchgeführt. Die Verhandlungsgespräche wurden inzwischen abgeschlossen, die finalen Angebote liegen vor und die Auswahlentscheidung hinsichtlich der zu beauftragenden Bieter ist erfolgt. Die Zuschlagserteilung steht aus und müsste nunmehr kurzfristig erfolgen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind aufgrund der Ausschreibungen bereits Kostenerhöhungen von insgesamt ca. 166.700 EUR (aufgerundet auf volle 100 EUR) für den förderfähigen Teil und 16.700 EUR (aufgerundet auf volle 100 EUR) für den nichtförderfähigen Teil erkennbar (siehe folgende Tabelle).

 

Bezeichnung

Grundlage bisheriger Vertrag

EUR

Stand 27.06.2019

EUR

Differenz

EUR

HOAI: Gebäude, Technische Ausrüstung

186.914 

300.000 

113.086 

Prüfstatik

43.483 

20.000 

-   23.483 

Gutachten: Schadstoffe, Brandschutz, Bauphysik

9.600 

30.000 

20.400 

SiGeKo

4.200 

4.200 

0 

Rechtsberatung

0 

30.000 

30.000 

Summe netto

244.197 

384.200 

140.003 

MwSt 19%

46.397 

72.998 

26.601 

Summe brutto (förderfähig)

290.594 

457.198 

166.604 

OGM 10% (nicht förderfähig)

29.059 

45.720 

16.660 

Summe Gesamt

319.654 

502.918 

183.264 

 

Die Kostenschätzung, die dem Immobilien- und Flächenmanagementvertrag zugrunde liegt, enthält Kosten für die Leistungsbilder „Gebäude und Technische Ausrüstung“, die auf den bisher bei der OGM üblichen variablen Parametern der HOAI beruhen, jedoch erheblich unter dem nun vorliegenden Ausschreibungsergebnis liegen. Für diese Leistungsbilder wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils nur ein Angebot abgegeben.

 

Darüber hinaus waren zum Zeitpunkt der Vertragserstellung Anwaltskosten sowie Kosten für Bauphysik und Brandschutzgutachten noch nicht vorgesehen und fehlten daher gänzlich im Vertrag.

 

Die Vergaben sind kurzfristig notwendig, um fristgerecht den qualifizierten mit detaillierten Berechnungen gemäß den Zuschusskriterien untermauerten Förderantrag einzureichen. Der Zeitplan ist aufgrund der Vorgaben des Fördergeldgebers sehr straff und duldet keine weitere Verzögerung, da der Antrag bis zum 30.09.2019 bei der Bewilligungsbehörde vorliegen muss.

 

Die Konkretisierung des Förderprojektes ist trotz der Kostenerhöhung weiterhin erstrebenswert, da hier Fördermittel in Höhe von rd. 7.100.000 EUR bei einer Förderquote von 90 % in Aussicht stehen. Im Falle einer Antragsbewilligung durch den Projektträger werden auch die förderfähigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 zu 90 % gefördert.

 

Die angegebenen Honorare basieren gemäß Angabe der OGM GmbH auf dem derzeitigen Planungsstand.

 

Diese Dringlichkeitsentscheidung wurde durch Herrn Dezernenten Schmidt in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 27.06.2019 angekündigt.

 

Im Fall der Zustimmung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung werden unverzüglich die Vergaben erfolgen. Eine Vergabe wird den Schwellenwert von 200.000 EUR netto überschreiten, so dass auch im Fall dieser Vergabe eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig wird.

 

Loading...