Antragsvorlage - A/16/4892-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Ratsgruppe Offen für Bürger nach §4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zu: Beschluss des Nahmobilitätskonzeptes inklusive Beleuchtungskonzept Osterfeld (B/16/4802-01)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Offen für Bürger im Rat
- Bearbeitung:
- Guido Horn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Beschluss des Nahmobilitätskonzeptes inklusive Beleuchtungskonzept Osterfeld (B/16/4802-01)
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt das vorliegende Nahmobilitätskonzept inklusive Beleuchtungskonzept Osterfeld als ersten Schritt unter Berücksichtigung der Änderungen aus der Synopse des Beteiligungsverfahrens sowie der weiteren Ausarbeitung von Möglichkeiten zur Stärkung des Fahrradverkehrs.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, die Handlungsschwerpunkte des Nahmobilitätskonzepts Osterfeld weiter auszuarbeiten.
Insbesondere sollen weitere Maßnahmen erarbeitet werden, um die in Osterfeld mit lediglich 4 Prozent unterrepräsentierte Fahrradmobilität deutlich in Richtung einer Gleichberechtigung der Verkehrsmittel zu bewegen.
Die weitergehenden Planungen sind in der Bezirksvertretung Osterfeld und im Planungsausschuss vorzustellen und ggf. zu beschließen.
Dabei sind von der Verwaltung insbesondere der Aufwand (zeitlicher Aufwand, Personalkosten) darzulegen, die eine Kontrolle der falschparkenden Fahrzeuge erfordern würde, wie sie im Konzept u.a. für die Bergstraße, Kampstraße und anderswo vorgeschlagen wird.
Ferner soll die Verwaltung darlegen, wie die durch das Konzept stellenweise gestrichenen Parkplätze künftig ersetzt werden. Dazu ist ein Parkkonzept für die betroffenen Straßen zu erstellen.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Beschluss des Nahmobilitätskonzeptes inklusive Beleuchtungskonzept Osterfeld (B/16/4802-01)
Das Nahmobilitätskonzept fördert im überwiegenden Maße den Bereich der Mobilität, der in Osterfeld, aber auch im Vergleich zum Durchschnitt in Oberhausen, bereits am zweitstärksten ausgearbeitet ist: den Fußgänger.
So richtig es sein mag, den Fußgänger zu stärken, er hat mit knapp 25 Prozent schon heute die angestrebte Gleichberechtigung im sogenannten Modal Split zwischen Auto, ÖPNV und Fahrrad erreicht. Man verbessert hier also lediglich eine ohnehin schon sehr positive Situation.
Die Stärkung hat jedoch mehrere gravierend nachteilige Auswirkungen auf den übrigen Verkehr.
A) Bedenklich ist etwa, dass im Konzept kaum wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um den prekären Radanteil zu stärken, der weit unterhalb einer Gleichberechtigung von 25 Prozent liegt, und mit aktuell 4,3 Prozent sogar noch deutlich unter dem städtischen Durchschnitt (6 %).
Hier erschöpfen sich die Vorschläge darin, das Rad weg vom Fußgänger und einfach auf die Straße zu ziehen. Diese Verdrängung des Rades auf die Straße aber bedeutet weniger Sicherheitsgefühl für Radler, die nun in den Konflikt mit dem Auto gezwungen werden. Besonders deutlich wird das dort, wo Parkplätze vom Fußweg auf die Straße verbannt werden. Hier wird der Straßenschnitt zum Nachteil auch der Fahrradfahrer verengt. Diese Gefahr erkennt das vorliegende Konzept nicht. Es finden sich daher keine Ansätze, diese Konflikte zu lösen oder zu ermäßigen.
Fatal ist daher, dass es nur wenige erkennbare Ansätze gibt, um den Anteil des Fahrrads deutlich zu steigern, obwohl festgestellt wird, dass das Rad aufgrund der kurzen Wege im Viertel sehr gut geeignet wäre, das Auto in Osterfeld zu ersetzen. Eine halbherzige Fahrradstraße in einer ohnehin beruhigten Verkehrszone (Vestische Straße) ist kein Ansatz.
Daher schlagen wir vor, die Verwaltung mit Nachdruck an einer Stärkung des Radverkehrs weiterarbeiten zu lassen.
B) Bedenklich ist ebenso, dass es zwar sehr starke Einschränkungen des Autoverkehrs gegenüber dem Fußgänger geben soll, etwa indem man Parkplätze an der Bergstraße und anderswo streicht. Doch es gibt so gut wie keine ergänzenden Maßnahmen für den Autoverkehr, d.h. keine Vorschläge, wo künftig diese Autos parken sollen (siehe Berg- und Kampstraße) bzw. wenn Parkplätze künftig auf die Straße verlegt werden (siehe Winkel-, Fahnhorst-, Eisenheim- und Rothebuschstraße). Dort aber schränken sie die Fahrbahnbreite und damit den Platz für Fahrräder ein.
Einfach Parkplätze zu streichen, ist keine Lösung und darüber hinaus ohne eine wirksame, ständige Kontrolle nicht effektiv. Wir schlagen daher vor, dass die Verwaltung ein Parkplatzkonzept für die betroffenen Straßen erarbeitet.
C) Wir halten die vorgeschlagenen Maßnahmen besonders hinsichtlich der kalkulierten Kosten für höchst fraglich. So fehlt in dem Konzept der zeitliche und auch der personelle Aufwand, der allein schon die künftige Kontrolle der auf Fußwegen falsch parkenden Fahrzeuge erfordert. Wir rechnen hier mit wenigstens zwei Vollzeitkräften des Ordnungsamtes, die dafür einzusetzen wären. Die Stadtverwaltung soll folglich den zeitlichen wie personellen Aufwand darlegen.
Wir bitten daher um eine Erweiterung des Antrags.
Weitere Begründung mündlich.
