Beschlussvorlage - B/16/4805-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Entfristung von 2,0 Zeitstellen im Fachbereich 3-1-30/ Kindertagesbetreuung „Little Bird“ zum 01.08.2019.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 59.000 € (ant. Personalkosten für 2019) im Deckungsring Personal (D00000001)

 

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über das onlinegestützte Bedarfsanzeigeverfahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 16.11.2015 (Drucksachen Nr. B/16/11508-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja [X] Personalkosten in Höhe von 59.000 € für 2019 und 141.600 € für Folgejahre

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage:

 

Im Rahmen der Erstellung und Einführung der onlinegestützten Bedarfsverfahrensanzeigensystem in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege „Little Bird“ wurden 2 zunächst befristete Stellen eingerichtet. Die Befristung der Stellen endet am 31.07.2019. Die Stelle der Projektleitung ist aktuell vakant und wurde aufgrund des Fristablaufes bisher noch nicht wiederbesetzt.

 

Beschreibung:

 

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs muss die Kommune jedes Angebot eines Betreuungsplatzes sowie die Annahme bzw. Ablehnung durch die Eltern dokumentieren, da hiermit der Rechtsanspruch erfüllt ist. Für die Sicherstellung des Rechtsanspruchs ist eine solche Transparenz unabdingbar.

 

Vor diesem Hintergrund wurden in enger Kooperation zwischen den Bereichen 3-1/Kinder, Jugend und der Stabsstelle 1-0-60/Strategisches IT-Management Software-Lösungen näher beleuchtet und letztlich das Programm Little Bird ausgewählt. Im Zuge der Einführung von Little Bird sind zusätzliche Aufgaben angefallen. Dies gilt auch für die weitere Nutzung des bisher sehr erfolgreich etablierten Programms.

 

Personelles:

Zur Bewältigung der Aufgaben durch die Einführung von Little Bird wurden 2,0 Zeitstellen (Befristung bis 31.07.2019) wie folgt eingerichtet:

 

  • 1,0 Stelle mit der Funktion der Projektleitung, Stellenwert S15 TVöD SuE
  • 1,0 Stelle mit der Funktion Sachbearbeitung Bedarfsanzeigenverfahren, Stellenwert S12 TVöD SuE

Aktuelle Betrachtung der Lage im Echtbetrieb:

Die fortlaufenden Aufgabeninhalte unterscheiden sich zwischenzeitlich sowohl von den Aufgabeninhalten als auch im Volumen von den Aufgaben im Rahmen des Projektaufbaus (s. Anlagen).

Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass die Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut wurde und wird. Anfänglich wurden beispielsweise 80 Kindertageseinrichtungen (KTE) und 160 Kindertagespflegestellen (KTP) als Umfang benannt. Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung sind zwischenzeitlich 86 KTE und rd. 200 KTP auf den Weg gebracht worden. Auch die skizzierte Prozessbegleitung hinsichtlich der Umstellung auf die Software Little Bird konnte bisher nur ansatzweise abgeschlossen werden. Die Schnittstelle für das Modul Elternbeiträge wurde noch nicht auf den Weg gebracht. Des Weiteren ist mit dem massiven Ausbaubedarf auch die Fortsetzung der Hotline für Eltern, die Vormerkungen vornehmen müssen, verbunden.

Gesetzliche Änderungen müssen fortlaufend nachjustiert werden. Dies macht es erforderlich, dass die Anwenderbetreuung Schulungen und Fortbildungen durchführt.

 

Stellenprofil

Stellenwert

Vorb. BWK

Kosten lt. KGSt/

Stelle/ Jahr

Anteilig 2019

1,0 Projektleitung

Zukünftig: Anwenderbetreuung  

S15 TVöD SuE

 74.400 €

31.000 €

1,0 Bedarfsanzeigenverfahren

S12 TVöD SuE

 67.200 €

 

28.000 €

Gesamt

 

141.600 €

59.000 €

 

Es entstehen zusätzliche Kosten für den Personalhaushalt in Höhe von 141.600 € jährlich und für 2019 anteilig 59.000 €. Refinanzierungsmöglichkeiten sind wie bisher nicht gegeben.

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Anlagen

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