Beschlussvorlage - B/16/4770-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 - Elpenbachstraße/Schwarzwaldstraße - Einleitender Beschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Tim Thomé
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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25.06.2019
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Geplant
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
a) die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das im Plan des Bereichs 5-4 – Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz –, vom 28.05.2019 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27);
Gesetzliche Grundlage: § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).
b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung mit Bürgerversammlung).
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von erheblicher Bedeutung).
Sachverhalt
Begründung
1. Lage des Plangebietes im Stadtbereich
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Oberhausen-Osterfeld, Flur 8, und umfasst die Flurstücke Nr. 354 und Nr. 357.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich auch aus der als Anlage beigefügten Übersichtsskizze.
2. Planungsanlass
Auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule soll ein Wohnquartier errichtet werden. Hierzu liegt ein Antrag der Störmann Bauträger GmbH auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB vor.
Für das Plangebiet existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Plangebiet befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist somit nach § 34 BauGB zu bewerten. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 soll die städtebauliche Ordnung des Gebiets dauerhaft gesichert und insbesondere Planungsrecht für die beabsichtigte Wohnbebauung geschaffen werden.
3. Städtebauliches Konzept
Der Betrieb der Albert-Schweitzer-Hauptschule ist im Juli 2017 eingestellt worden. Der Schulstandort wird komplett aufgegeben. Eine weitere Nutzung des Gebäudes für soziale oder kulturelle Zwecke ist nicht vorgesehen, stattdessen ist beabsichtigt, an dieser Stelle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen.
Die Antragstellerin beabsichtigt, das bestehende Schulgebäude abzureißen und acht Wohnhäusern mit insgesamt 58 Wohneinheiten neu zu bauen. Davon sind derzeit 22 Wohneinheiten im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, 31 Wohneinheiten als Wohneigentumsmaßnahme und fünf Wohneinheiten für ein Projekt gemeinschaftlichen Wohnens geplant. Für den ruhenden Verkehr sind offene Stellplatzanlagen, Tiefgaragen, Carports und Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Die Gebäude sind um eine Grünfläche angeordnet, die als Quartiersmitte und Nachbartreff dienen soll.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 soll unter Berücksichtigung des Leitfadens „Gesunde Stadt“ des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen aufgestellt werden. Belange der gesundheitsfördernden Stadt sollen bereits frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden.
4. Hauptplanungsziele
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 – Elpenbachstraße/Schwarzwaldstraße – werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:
- Festsetzung eines Wohngebiets,
- Festsetzung von Grünflächen,
- Regelung der notwendigen Erschließung,
- Prüfung und ggf. Regelung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
5. Umweltverträglichkeitsprüfung
Eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB soll durchgeführt werden.
Der entsprechende Umweltbericht wird Bestandteil der noch zu erarbeitenden Begründung und zu gegebener Zeit zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
6. Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 stellt sich wie folgt dar:
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt gemäß § 12 Abs. 2 BauGB;
- Öffentliche Bekanntmachung des einleitenden Beschlusses;
- 1. Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB;
- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB und den „Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen;
- Einverständnis des Rates mit dem Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss des Rates gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung dieses Entwurfes und der dazugehörigen Begründung (einschließlich Umweltbericht);
- 2. Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist;
- Beschluss des Rates gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss);
Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses.
Kurzfassung
Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Wohnquartiers mit 58 Wohneinheiten auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule. Dazu soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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173 kB
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2
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352,4 kB
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3
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487,2 kB
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