Beschlussvorlage - B/16/4842-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingabe der Interessengemeinschaft Oberhausener Norden gemäß §24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Regional-, Stadt- und Quartiersplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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01.07.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.07.2019
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Sachverhalt
Begründung
Die Interessengemeinschaft Oberhausener Norden beantragt mit dem Schreiben vom 20.04.2019 (siehe Anlage 1) den Erhalt der Natur im Oberhausener Norden. Gemäß §24 GO NRW ist der Antragsteller über die Stellungnahme der Verwaltung zu seiner Eingabe zu unterrichten. Gemäß §14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen werden Anregungen und Beschwerden gemäß §24 GO NRW durch den Hauptausschuss erledigt. Gemäß §14 Abs. 2 der Hauptsatzung sind Anregungen und Beschwerden, die bis 30 Tage vor der nächsten Sitzung des Hauptausschuss eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung zu behandeln.
Der Antrag der Interessengemeinschaft Oberhausener Norden hat den Erhalt zusammenhängender Landschafts- und Grünräume und eine Vermeidung weiterer baulicher Verdichtung der Wohngebiete im Oberhausener Norden zum Inhalt. Konkret werden die Anregungen wie folgt formuliert:
- Die Verpflichtung der Politik, Sorge für das Gemeinwohl zu tragen besteht darin, kurzfristig den Zwängen und dem Drängen des Immobilienmarktes entgegenzutreten. Sie besteht aus der Sicht der Interessengemeinschaft darin, Grünzüge und -bereiche durch die Stadt zu schaffen und die großen zusammenhängenden Freiflächen, Grünflächen, Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen für die Bevölkerung zu bewahren.
- Grund und Boden sind begrenzte, kostbare Gemeingüter. Sie können nicht vermehrt und nur einmal gewidmet und verkauft werden. Flächen die bereits als „zu entwickeln“ markiert sind sollten dringend überdacht werden.
- Bereits versiegelte Gelände sollten vorrangig beplant werden. Die Nutzung verlassener Brachflächen wird gefordert.
- Es wird eine kurzfristige Überarbeitung des Landschaftsplans erbeten, denn die heutigen Anforderungen an ein funktionierendes Stadtklima haben sich geändert. Belüftungsachsen, Versickerungsflächen werden in ihrer Bedeutung für das Stadtklima sehr wichtig.
- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft sind elementare Wertigkeiten für ein funktionierendes ökologisches System. Diese Schutzgüter müssen vor den Herausforderungen umweltrelevanter Einflüsse (Hitze, Sturm, Starkregen…) neu gewertet werden und in eine umweltbewusste Stadtplanung einfließen.
- Für den Oberhausener Norden wird eine weitsichtige, langfristige und eigenständige Stadtplanung gefordert, die die Grundstücksnutzungen nicht Spekulationen und den Interessen des Wohnungsmarkts überlässt.
Die Inhalte des Bürgerantrags wurden durch die Verwaltung geprüft und eine entsprechende Stellungnahme dazu entworfen. Diese Stellungnahme ist der Anlage 2 zu entnehmen. Mit dem Beschluss der Stellungnahme wird sie die Verwaltung an die antragstellende Interessengemeinschaft Oberhausener Norden übermitteln.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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19,6 kB
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