Berichtsvorlage - M/16/4821-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Mit Schreiben vom 16.05.2019 wurde die Stadt Oberhausen von der Stadt Mülheim an der Ruhr am Verfahren zur Änderung der Plangenehmigung der Deponie Kolkerhofweg vom 15.08.2017 beteiligt (Lage der Deponie siehe Abb. 1 im Anhang). Anlass für dieses Verfahren ist eine vorgesehene Änderung der Geometrie des Deponiekörpers. Bei dem Verfahren nach § 35 Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit für die Deponie Kolkerhofweg, die in Alstaden durch Errichtung der dortigen Windkraftanlage entstandenen ist, wird die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen mit diesem Bericht über das Vorhaben informiert.

 

Die Stadt Mülheim betreibt im Styrumer Ruhrbogen auf stadteigenen Flächen die Deponie Kolkerhofweg. Dabei handelt es sich um eine Bodendeponie der Klasse 0, auf der nur Abfälle nach AVV-Nr. 170504 (Boden und Steine aus Bau- und Abbruchabfällen) und AVV-Nr. 200202 (Boden und Steine aus Garten- und Parkabfällen) abgelagert werden dürfen. Der Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb der Abfallentsorgungsanlage aus dem Jahr 1981 wurde durch verschiedene Plangenehmigungen geändert, zuletzt durch die Plangenehmigung vom 15.08.2017. In dieser wurden die Deponiekubatur, die maximale Schütthöhe und Rekultivierungsmaßnahmen neu festgelegt.

 

In dem jetzigen Änderungsverfahren geht es nun darum, dass die Böschungen steiler und damit das Volumen größer werden sollen. Die West-, Nord- und Ost-Böschungen der Deponie mit einer Grundfläche von rund 18 ha und einer maximalen Endhöhe von 63,5 m ü. NHN sollen von einem Böschungswinkel von 1:4 auf 1:3 versteilt werden (für die Südostböschung ist bereits eine Steigung von 1:3 genehmigt). Dies bedeutet eine Anhebung des Deponievolumens um rund 305.000 m³. Die beantragte Änderung der Deponiegeometrie hat keine Auswirkungen auf die Grundfläche und Endhöhe der Deponie. Die Plateaufläche, auf der bereits das Windrad steht, vergrößert sich durch die steileren Böschungen von ursprünglich 48.000 m² um ca. 21.000 m² auf ca. 69.000 m².

 

Die geplante Verfüllung der Deponie gliedert sich in sieben Bauabschnitte. Die Lage der Baufelder und die geplanten Bauzeiten gehen aus der Abb. 2 im Anhang hervor. Demnach werden die nach Alstaden ausgerichteten Böschungsbereiche im Norden und Nordwesten des Deponiekörpers im Zeitraum 2019/2020 hergestellt. Gemäß Deponieverordnung ist für eine Deponie der Klasse 0 keine Oberflächenabdichtung erforderlich. Um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von der Deponie ausgehen können, zu verhindern, ist nur eine Rekultivierungsschicht aufzubringen.

 

Die Antragsunterlagen wurden von der Unteren Naturschutzbehörde fachlich und inhaltlich geprüft. Negative Auswirkungen auf das Oberhausener Stadtgebiet sind im Hinblick auf die Belange von Natur und Landschaft nicht zu erwarten. Eine verstärkte negative Auswirkung auf das Landschaftsbild in Oberhausen auf Grund der Änderung des Böschungswinkels ist nicht zu erwarten. Sonstige Belange der Stadt Oberhausen sind nicht betroffen, so dass die Verwaltung in der Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren keine Bedenken äußern wird.

 

 

 

 

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Anlagen

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