Beschlussvorlage - B/16/4651-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer zusätzlichen Klasse in Jahrgang 7 des Schuljahres 2019/2020 an der Theodor-Heuss-Realschule zur Beschulung der Schulformwechsler der Oberhausener Gymnasien.
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Sachverhalt

Begründung

 

 

  1. Ausgangslage

 

Der Schulträger Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 SchulG gehalten, eine Schulentwick­lungsplanung zur Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.

Sie hat ebenfalls die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schul­formen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen und den damit zusammenhängenden Raumbedarf zu ermitteln.

 

Unter Berücksichtigung des Elternwahlverhaltens und der Mindestgrößenverordnung des Landes hält der Schulträger Stadt Oberhausen aktuell 31 Grundschulen, 4 Gesamtschulen, 3 Realschulen, 5 Gymnasien, 3 Berufskollegs und 2 Förderschulen vor.

 

Die Zahl der Schulplätze ist in allen Schulformen gemessen am Schüleraufkommen im Stadtgebiet auskömmlich. Alle Grundschüler, die einen Schulplatz benötigen, erhalten einen Schulplatz, wenn auch nicht unbedingt an der Wunschschule. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule besteht nicht.

 

Eine Schieflage hinsichtlich der benötigten Schulplätze ergibt sich bei den Schulformwechs­lern nach Klasse 6. Während die Schulplätze im 5. Jahrgang auskömmlich sind, ergeben sich Platzbedarfe nach der 6. Klasse an den Schulformen Realschule und Gesamtschule.

 

 

  1. Schulformwechsel zum Schuljahr 2019/2020

 

 

2.1 Verfahren

 

Die Oberhausener Realschulen und Gymnasien melden bis Mitte Februar dem Bereich 3-3/Schule die Aufstellung der voraussichtlichen Schulformwechsler. Die rechtlich ver­bindliche Zahl der Schulformwechsler wird nach den Zeugniskonferenzen des 2ten Schul­halbjahres 2018/2019 feststehen (s. Verfahrensablauf Schulformwechsler Abb.1).

 

Abbildung 1: Verfahrensablauf Schulformwechsler

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Zeugnisausgabe: 12.07.2019

 

Quelle:  Bezirksregierung Düsseldorf

 

 

2.2 Entwicklung

 

Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen ist leichten Schwankungen unterworfen. Es zeigt sich deutlich, dass der Schwerpunkt beim Schulformwechsel zum Jahrgang 7 liegt. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte aller Schulformwechsler/-innen eines Schuljahres geschehen zum Jahrgang 7 (s. Abb. 2) - im Durchschnitt rund 60 %.

 

Abbildung 2: Schulformwechsler Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2013/2014, Fokus Jg. 7

1 Wechsel auf Haupt-, Real- oder Gesamtschule

2 Wechsel auf Haupt- oder Gesamtschule

3 Wechsel auf Haupt- oder Realschule

 

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

 

Um ein besseres Gesamtbild zu erhalten, wird die Anzahl der Schulformwechsler/-innen in Relation zur Gesamtzahl der SuS (an Real-, und Gesamtschulen sowie Gymnasien, Jahr­gang 5 bis 10 bzw. 9) aus dem Vorjahr gesetzt. Das ist der Jahrgang nach dem die SuS die Schule verließen (s. Abb. 3).

 

Abbildung 3: Anteil der Schulformwechsler ab Schuljahr 2010/11

 

Schuljahr

Anteil der SuS die mit Ende des Schuljahres die Schulform wechselten

Schuljahr 2010/2011

0,8%

Schuljahr 2011/2012

0,8%

Schuljahr 2012/2013

0,7%

Schuljahr 2013/2014

0,8%

Schuljahr 2014/2015

0,8%

Schuljahr 2015/2016

0,9%

Schuljahr 2016/2017

1,0%

Schuljahr 2017/2018

1,1%

Schuljahr 2018/2019

1,1%

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Meldung der Schulen im Rahmen des Schulform­wechsler-Verfahren Stand 12.07.2017, Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

 

2.3 Schulformwechsel aus IVK zum Schuljahr 2019/20

 

Die in Abbildung 4 dargestellten Zahlen entstammen der Vorabfrage aus Februar 2019, die von der Regionalkonferenz in Auftrag gegeben wurde. Damit sollen die Seiteneinsteigenden, die im Schuljahr 2019/20 die Erstförderung beenden, erfasst werden und in der Planung berücksichtigt werden.

 

Abbildung 4: Ergebnisse aus der Vorabfrage Seiteneinsteiger/-innen Sek. I zum Schuljahr 2019/2020

Quelle: Abfrage an den Schulen im Februar 2019, Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

Laut dieser Abfrage werden voraussichtlich im Schuljahr 2019/20 voraussichtlich 83 SuS in die Regelklassen der Sek. I-Schulen wechseln. Eine genaue Darstellung der Seiteneinsteigerzahlen nach Ende ihrer Erstförderung (aufnehmende Schule/abgebende Schule, Jahrgangsstufe) kann erst in der nächsten Schulausschusssitzung erfolgen. Die genauen Zahlen werden zurzeit von der unteren und oberen Schulaufsicht ermittelt.

 

 

„Wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern auch, muss zunächst geschaut werden, ob diese langfristig den gymnasialen Standards folgen können. Erst wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte, müssen diese Schülerinnen und Schüler vorrangig an die Realschulen wechseln. Dabei ist zu beachten, dass alle abgeschulten Gymnasiasten, ungeachtet dessen ob sie aus einer IVK Klasse kommen oder nicht, die Schulform zunächst innerhalb des drei­gliedrigen Systems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) wechseln sollen.“

 

Zu beachten ist hier jedoch, dass bei einem Wechsel von einem Gymnasium zu einer an­deren Schulform, dies zunächst innerhalb des dreigliedrigen Systems (Hauptschule, Real­schule, Gymnasium) erfolgen soll.

 

 

2.4 Schulformwechsler von den Gymnasien auf eine Realschule:

 

Zwischen den Schuljahren 2015/2016 bis 2018/2019 (s. Abb. 5) verließen 46 bis 81 SuS jährlich im Laufe der Sek. I ein Gymnasium und besuchten im Folgejahr eine Real- oder Gesamtschule. Differenziert nach anschließend besuchter Schulform zeigt sich, dass zum Schuljahr 2017/18 allein 62 SuS von einem Gymnasium zu einer Realschule wechselten – davon 38 SuS in die 7. Klasse.

 

 

Abbildung 5: Schulformwechsler der Gymnasien Jahrgang 5 bis 10 (ab Schuljahr 2015/2016)

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Darstellung Bereich Statistik

 

 

Im Rahmen einer Abfrage bei den Schulen im Februar 2019 wurde ermittelt, wie viele SuS potentiell zum kommenden Schuljahr einen Schulformwechsel vollziehen könnten (s. Abb. 6). Zum Jahrgang 7 könnten maximal 91 Regelschüler*innen einen Schulformwechsel von einem Gymnasium vollziehen, zum Jahrgang 8 insgesamt 14 Regelschüler*innen.

 

 

Abbildung 6: Anzahl potenzieller Schulformwechsel aus Gymnasien, nach Jahrgang des kommenden Schuljahrs und Einzelschule (nur Regelschüler*innen)

Jahrgang/SJ 19/20

Sophie-Scholl-Gymnasium

Heinrich-Heine-Gymnasium

Elsa-Brandström-Gymnasium

Bertha-von-Suttner Gymnasium

Freiherr-vom-Stein Gymnasium

Ins-gesamt

6.

0

0

0

0

0

0

7.

15

16

18

27

15

91

8.

1

3

1

2

7

14

9.

2

1

3

0

4

10

10.

6

2

1

5

3

17

Quelle: Abfrage an den Schulen im Februar 2019, Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

 

Abbildung 7: Freie Kapazitäten an Realschulen im Schuljahr 2019/2020

Jahrgang

Anne-Frank-Realschule

Theodor-Heuss-Realschule

Friedrich-Ebert-Realschule

Insgesamt

6.

30

6

0

36

7.

6

0

0

6

8.

4

18

4

26

9.

6

13

0

19

10.

15

5

3

23

Quelle: Abfrage an den Schulen im November  2018, Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

Zur schulischen Versorgung der Schulformwechsler ist es daher notwendig, im Jahrgang 7 des Schuljahres 2019/2020 einen zusätzlichen Zug an einer Realschule einzurichten. Die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse wird an der Theodor-Heuss-Realschule vorgenommen.

 

Die Seiteneinsteiger*innen der Gymnasien, die innerhalb des dreigliedrigen Systems in den Jahrgang 8 einer Realschule wechseln könnten, werden dort innerhalb der freien Kapazi­täten in den vorhandenen Klassen beschult (s. Abb. 6).

 

 

2.5 Schulformwechsler auf eine Gesamtschule:

 

Im Schuljahreszeitraum der Schuljahres 2015/2016 bis 2018/2019 (s. Abb. 7) wechselten zwischen 32 und 44 SuS von einem Gymnasium oder einer Realschule auf eine Gesamtschule - 29 SuS in die 7. Klasse des Schuljahres 2017/2018, 16 SuS in die 7. Klasse des Schuljahres 201920/20.

 

 

Abbildung 8: Schulformwechsler zur Gesamtschule Jahrgang 5 bis 10 (ab Schuljahr 2015/2016)

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

 

Im Rahmen einer Abfrage bei den Schulen im Februar 2019 wurde ermittelt, wie viele SuS potentiell zum kommenden Schuljahr einen Schulformwechsel vollziehen könnten (s. Abb. 9). Zum Jahrgang 7 könnten maximal 15 Regelschüler*innen einen Schulformwechsel von einer Realschule vollziehen, zum Jahrgang 8 insgesamt 7 Regelschüler*innen.

 

Abbildung 9: Anzahl potenzieller Schulformwechsel aus Realschulen, nach Jahrgang des kommenden Schuljahrs und Einzelschule (nur Regelschüler*innen)

Jahrgang/SJ 19/20

Anne-Frank-Realschule

Theodor-Heuss-Realschule

Friedrich-Ebert-Realschule

Insgesamt

6.

0

0

0

0

7.

7

5

3

15

8.

6

0

1

7

9.

4

5

3

12

10.

6

4

13

23

Quelle: Abfrage an den Schulen im Februar 2019, Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

Abbildung 10: Freie Kapazitäten an Gesamtschulen im Schuljahr 2019/2020

Jahrgang

Fasia-Jansen Gesamt-schule

Heinrich-Böll Gesamt-schule

Gesamt-schule

Osterfeld

Gesamt-schule

Weierheide

Insgesamt

6.

6

13

41

0

60

7.

6

9

56

2

73

8.

8

0

39

0

47

9.

2

11

2

0

15

10.

1

15

0

1

17

Quelle: Abfrage an den Schulen im November 2018, Bereich 3-3-20/Schulentwicklungsplanung

 

 

Zur schulischen Versorgung der Schulformwechsler werden voraussichtlich im Jahrgang 7 des Schuljahres 2018/2019 zwei Züge an einer Gesamtschule benötigt. Da die Gesamtschule Osterfeld (GSO) im zukünftigen 7. Jahrgang bisher nur 6 zügig ist, verfügt sie die be­nötigten Räume, die für Schulformwechsler genutzt werden können.

 

Der Schulleiter der GSO hat dem Schulträger gegenüber deutlich gemacht, dass er erheb­liche pädagogische Bedenken hat, sollten die vorgenannten freien Kapazitäten für Schul­formwechsler in vollem Umfang genutzt werden.

 

Mit dem vorgeschlagenen weiteren Zug ab Klasse 7 an der Theodor-Heuss-Realschule wird deutlich, dass auch die Schulform Realschule in die Verantwortung geht. Wie schwierig und hoch die pädagogische Herausforderung für die aufnehmenden Sek I Schulen ist, wird von allen weiterführenden Schulleitungen gesehen.

Die vorgenannten Maßnahmen sind mit beiden Schulleitungen kommuniziert.

 

Da die Einrichtung zusätzlicher Züge organisatorische Vorlaufzeit erfordert und die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und die Schulen Planungssicherheit benötigen, empfiehlt die Schulverwaltung diesen Beschluss zur Einrichtung eines zusätzlichen Zuges in Jahrgang 7 an der Theodor-Heuss-Realschule und Ausnutzung der freien Kapazitäten an der Gesamtschule Osterfeld. Unabhängig davon, ob die Klassen zu Beginn des neuen Schuljahres tatsächlich benötigt werden.

 

 

2.6  Umsetzung des § 132c SchulG

 

Mit einer am 15.04.2019 der Schulverwaltung per E-Mail zugegangenen Anhörung der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich des Antrags auf Einrichtung des Bildungsgangs gemäß dem § 132c SchulG NRW drückt die Schulaufsicht ihre Absicht aus, die Einrichtung eines Bildungsgangs gemäß dem § 132c SchulG NRW in sämtlichen Realschulen in Oberhausen mit Wirkung vom 01.08.2019 und bis zum Ablauf des 31.07.2022 zu genehmigen. Im Falle einer endgültigen Genehmigung können alle potenziellen Schulformwechsler der Realschulen ihre Schullaufbahnen an diesen Schulen fortsetzen.

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