15.05.2019 - 2.2 Einrichtung einer zusätzlichen Klasse an der Th...

Beschluss:
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Beratung

Frau Boos äußert sich besorgt darüber, die Theodor-Heuss-Realschule (THR) zu überfordern, indem der §132c Anwendung finden soll. Es sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit bestünde, die Zügigkeit ab Klasse 7 ohne Anwendung des §132c durchzuführen.

 

Lt. Frau Oberste-Kleinbeck wären für eine verlässliche Prüfung die richtigen Zahlen notwendig. Es sei aber in jedem Fall wichtig, dass die Versorgung der Schülerinnen und Schülern gewährleistet sein muss.

 

Mit Notlösungen werden keine tragfähigen Resultate gefunden. Hier werden lt. Frau Hausmann-Peters sowohl die THR, als auch die Gesamtschule Osterfeld (GSO) massiv belastet.

 

Frau Boos teilt mit, dass weitere Klassen notwendig seien und die Personaldecke an Realschulen generell sehr dünn sei. Sie teilt mit, dass die Anwendung des §132c nicht verhältnismäßig sei. Es würden insgesamt 8-15 SuS wechseln. Hier reiche eine Schule aus. Dies darf aber nicht die THR sein, da diese schon einen zusätzlichen Zug ab Klasse 7 aufnehmen soll.

 

Herr Blanke sieht hier ein grundsätzliches Problem, indem man nicht den Fehler machen sollte, die einzelnen Schulformen gegeneinander auszuspielen. Es stellt sich die Frage, warum die Schülerinnen und Schülern nicht auf den Gymnasien verbleiben und differenziert unterrichtet werden können.

 

Zu den bisherigen Wortmeldungen zu diesem Thema nimmt Frau Hillebrand-Bittner Stellung und erklärt, dass es jedes Jahr wieder ein großes Problem sei, die Kinder unterzubringen. Insbesondere ist es schwieriger geworden, seit die Hauptschulen in Oberhausen ausgelaufen sind. Generell ist es schwierig, wenn Klassen nur an einer Schule eingerichtet werden, in der ausschließlich Kinder sind, die es nicht geschafft haben. Die Gymnasien halten sich an die gesetzlichen Grundlagen. Hier wird alles versucht, die Schülerinnen und Schülern zu behalten. Man sollte sich mit den Schulleitungen zusammensetzen und Lösungen für die Schülerinnen und Schülern finden. Es wurden bei der Bezirksregierung (Bez. Reg.) für die Einführung des § 132c Anträge für drei Schulen gestellt und aller Voraussicht durch die Bez. Reg. Düsseldorf genehmigt. Aus diesem Grund ist es nun nicht möglich, die Einführung des § 132c nur an zwei Schulen durchzuführen. Frau Hillebrand-Bittner schlägt vor, dass sich die Schulleitungen mit der Schulaufsicht der weiterführenden Schulen zusammen setzt und Lösungsansätze diskutiert. Dies ist jedoch für dieses Jahr nicht mehr möglich.

 

Frau Dr. Jordan-Ecker teilt mit, dass es Termine mit den Sprecherinnen und Sprechern der Schulformen gegeben hat. Es wird darauf geachtet, dass nicht nur eine Schule belastet wird, sondern auf alle Schulen verteilt werde Es wird ein Beschluss erarbeitet, sobald die Zahlen der Schulformwechsler bekannt sind. Die Schulleitungen wurden informiert, dass in diesem Jahr die THR und die GSO die Seiteneinsteiger zusätzlich übernehmen müssen.

 

Herr Tsalastras regt an, dass jetzt so verfahren wird. Sobald ein neuer Dezernent oder eine neue Dezernentin gewählt wurde, sollte neu entschieden werden, wie zukünftig verfahren werden soll.

 

Frau Boos erkundigt sich nach einer Lösung für das personelle Problem des bestehenden Lehrkräftemangels.

 

Herr Große Brömer teilt mit, dass die Überlegungen eindringlich erörtert werden, die Stellenproblematik jedoch auf sämtliche Schulen zutrifft.

 

Mit den Ablehnungen von Frau Boos und Frau Walter wurde der Bericht mit großer Mehrheit zustimmend vorberaten.