Beschlussvorlage - B/16/4619-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/20
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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22.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2019/20 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:
Kath. KTE Heilige Familie, Gustavstr. 52 im Verbund mit Kath. KTE St. Marien, Elsa-Brändström-Str. 84
- Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/ Styrum und Sozialraum 73 Alstaden/ Lirich -
Städt. KTE Tackenberg, Flöz-Röttgersbank-Str. 8
- Sozialraum 76 Osterfeld -
Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2019/20 beim Auftrag 310006010103 – Familienzentren unter der Kostenart 414101 – Zuwendungen vom Land – Familienzentren eine Zuwendung in Höhe von 28.000 EUR wovon 14.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2019 entfallen und entsprechend unter der Kostenart 531821 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Familienzentren zu verausgaben sind.
Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.
Unter der Kostenart 531821 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Familienzentren sind für das Haushaltsjahr 2019 56.000 Euro veranschlagt.
Sachverhalt
Begründung
Seit dem KJ 2006/07 werden Kindertageseinrichtungen (KTE) mittels eines Zertifizierungsverfahrens auf den Weg gebracht, sich zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Ziel dabei ist es, neben den drei Säulen Bildung, Erziehung und Betreuung in KTE kinder- und familienunterstützende Angebote zu bündeln und niederschwellig in der Institution anzubieten, zu der Familien in der Regel den frühesten Kontakt haben. Über die konzeptionelle Grundausrichtung von Familienzentren hat die Verwaltung bereits ausführlich in mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet.
Mit Rundschreiben vom 06. März 2019 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW mit, dass zu den bestehenden 31 Familienzentren in Oberhausen für das KJ 2019/20 zwei weitere Standorte ausgewählt werden können. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf örtlicher Ebene durch eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Das Land erwartet eine Mitteilung über die örtliche Entscheidung bis zum 15. Juni 2019.
Seit 2012 fordert das Land von den Kommunen einen Ausbau unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe. Sozialräume, in denen die Kinder ein höheres Armutsrisiko tragen bzw. einen stärkeren Bedarf zur Bildungsförderung aufweisen, sollen gezielt in den Focus genommen werden. Die Berücksichtigung sozialräumlicher Erfordernisse war in Oberhausen bereits vor 2012 wesentliches Entscheidungskriterium für die Standortfestlegung von Familienzentren, so dass die Fachverwaltung sich in ihrem bisherigen Handeln durch das Land bestätigt sieht.
Nach Überprüfung der aktuellen Datenlage (Besondere Lebenssituation - wie Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, Kinderreiche Familien, Kinder von Alleinerziehenden, Wirtschaftliche Lebenssituation sowie Daten zur Gesundheit – im Verhältnis zur Anzahl der FZ) durch den Bereich 3-1/ Kinder, Jugend besteht aktuell in den Sozialräumen Oberhausen-Mitte/ Styrum (SR 71), Alstaden/ Lirich (SR 73) sowie Osterfeld (SR 76) ein Ausbaubedarf an Familienzentren.
Die Verwaltung schlägt vor, nach einstimmiger Beratung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII vom 28. März 2019, die
Kath. KTE Heilige Familie, Gustavstr. 52 im Verbund mit Kath. KTE St. Marien, Elsa-Brändström-Str. 84
- Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/ Styrum und Sozialraum 73 Alstaden/ Lirich -
Städt. KTE Tackenberg, Flöz-Röttgersbank-Str. 8
- Sozialraum 76 Osterfeld -
mit der Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindertageseinrichtungsjahr 2019/20 zu betrauen.
Von den o. g. Familienzentren wird seitens des Landes NRW erwartet, sich innerhalb des kommenden KJ - orientiert an dem vorgegebenen Gütesiegelkatalog - zu zertifizieren.
Die Landesförderung für Familienzentren beträgt 13.000 Euro. Für Familienzentren in so genannten Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf beträgt die Förderung 14.000 Euro. Die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen Kath. KTE St. Marien, Kath. KTE Heilige Familie sowie Städt. KTE Tackenberg befinden sich in Sozialräumen mit besonderem Unterstützungsbedarf und erhalten somit eine Förderung von 14.000 Euro für das KJ 2019/20 aus Landesmitteln. Auf das Haushaltsjahr 2019 bezogen beträgt die Förderung der beiden FZ somit 14.000 Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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76,2 kB
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