22.05.2019 - 2.2 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 22.05.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den Beschluss:
Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2019/20 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:
Kath. KTE Heilige Familie, Gustavstr. 52 im Verbund mit Kath. KTE St. Marien, Elsa-Brändström-Str. 84
- Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/ Styrum und Sozialraum 73 Alstaden/ Lirich -
Städt. KTE Tackenberg, Flöz-Röttgersbank-Str. 8
- Sozialraum 76 Osterfeld -
Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2019/20 beim Auftrag 310006010103 - Familienzentren unter der Kostenart 414101 - Zuwendungen vom Land - Familienzentren eine Zuwendung in Höhe von 28.000 EUR wovon 14.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2019 entfallen und entsprechend unter der Kostenart 531821 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Familienzentren zu verausgaben sind.
Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.
Unter der Kostenart 531821 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Familienzentren sind für das Haushaltsjahr 2019 56.000 Euro veranschlagt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,2 kB
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