Beschlussvorlage - B/16/4425-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt nimmt den Jahresbericht 2017/2018 der Gleichstellungsstelle zur Kenntnis und beauftragt die Gleichstellungsstelle, dieses Berichtswesen für alle Ausschüsse und den Rat der Stadt in einem 2jährigen Turnus fortzuführen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Siehe auch vorherige Jahresberichte

- 2011, Drucksache Nr. M/15/1913-01, der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.03.2012

- 2012, Drucksache Nr. M/15/2692-01, der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 29.04.2013

- 2013, Drucksache Nr. M/15/3282-01, der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 10.03.2014

- Interfraktioneller Antrag zur Wiederaufnahme des Berichtswesens der Gleichstellungs-stelle, Drucksache A/16/0960-01, Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 22.06.2015

- 2015, Drucksache Nr. M/16/1434-01, der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 14.03.2016

- 2016, Drucksache Nr. M/16/2511-01, der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 22.05.2017

 

Hinweis zur Vollständigkeit: Für das Jahr 2014 wurde kein Jahresbericht erstellt, auf die regelmäßige Berichterstattung der Arbeit der Gleichstellungsstelle im Gleichstellungs-ausschuss seit dem Jahr 2014 wurde damalig stattdessen verwiesen.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja  [ X ]

 (rückblickend - siehe Budgetausstattung Gleichstellungsstelle und

 Einzelmaßnahmen, bei künftigen Einzelvorhaben mit zusätzlichem

 Finanzbedarf sind Einzelbeschlüsse einzuholen)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Aufgabenschwerpunkte der Gleichstellungsstelle werden in dem beigefügten Bericht für die Jahre 2017 und 2018 dargestellt.

 

Grundlage für die Erstellung des Berichtes ist die entsprechende Forderung eines beschlossenen interfraktionellen Antrages zum Aufbau eines stetigen Berichtswesens der Gleichstellungsstelle aufgrund der Bedeutung der Gleichstellungsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die für alle politischen Gremien des Rates der Stadt relevant ist (Bezug: A/16/0960-01 Beschluss des Rates am 22.06.2015). Aufgrund dessen sollte eine jährliche Berichterstattung in allen Ratsgremien erfolgen, die zum Einen über die Arbeiten rückblickend berichtet, zum Anderen einen Ausblick auf die kommenden Tätigkeiten gibt. Diesem ist die Gleichstellungsstelle mit Vorlage der Jahresberichte 2015 und 2016 nachgekommen.

 

Mit Zustimmung der Politik aus dem Gleichstellungsausschuss wurde angesichts des im Jahr 2018 zu erstellenden Gleichstellungsplanes zugestimmt, den Jahresbericht 2017 mit dem Jahresbericht 2018 zu kombinieren und zu Beginn des Jahres 2019 vorzulegen. Angesichts der Anforderung der umfangreichen Berichtsarbeit für die Gleichstellungsstelle zum Einen zur Erstellung des Jahresberichtes und zum Anderen zur Erstellung des Gleichstellungsplanes – der zwar nunmehr eine Laufzeit von 5 Jahren hat, aber nach der Hälfte der Laufzeit einen Zwischenbericht erfordert – wird mit der vorliegenden Erfahrung der diesjährigen Berichtserstellung eine Zusammenfassung der Tätigkeiten für jeweils 2 Jahre auch künftig vorgeschlagen. Damit wären auch die Fortschritte bzw. Fehlentwicklungen deutlicher erkennbar als nach der kurzen 1-Jahres-Spanne. Somit würde der nächste Jahresbericht 2019/2020 Anfang 2021 vorgelegt werden. Für 2020 ist sodann die Vorlage des Zwischenberichtes des Gleichstellungsplanes (Laufzeit 2017 – 2021) vorgesehen.

 

Die Struktur des Jahresberichtes wurde für den Jahresbericht 2016 neu erarbeitet, dieser ist für die Jahre 2017/2018 zur Vergleichbarkeit ebenso genutzt worden. Die Themenfelder werden damit gebündelt dargestellt. Zudem wird themenspezifisch je Kapitel mit Grundlagen und Daten eingeführt. In übersichtlichen Maßnahmenblättern werden die Tätigkeiten zu den Themenfeldern aufgeführt, Bezüge zur bisherigen Historie hergestellt, die jeweiligen Umsetzungsstände bewertet und neben der Zuständigkeit auch mitsamt einer Zielperspektive / einem Ausblick belegt. Zudem erfolgt die Evaluation der Entwicklung der jeweiligen Maßnahmen im Vergleich zum Stand des letzten vorgelegten Jahresberichtes 2016 durch eine Gesamtbewertung sowohl zur internen als auch zur externen Gleichstellungsarbeit. Zur Vergleichbarkeit wurde die Nummerierung der Maßnahmenblätter des vorherigen Jahresberichtes weitestgehend übernommen.

 

 

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Anlagen

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