Beschlussvorlage - B/16/4608-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt

 

1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung und Bewohnerparkzonen zum 01.06.2019.

2. die Einführung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge (nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes) im Oberhausener Stadtgebiet bis Ende des Jahres 2021 bis zu einer Höchstparkdauer von 4 Stunden.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat das Parkraumbewirtschaftungskonzept und dessen Umsetzung inkl. Aufstellung einer entsprechenden Parkgebührenordnung am 19.03.2018 beschlossen. Vorlage - B/16/3356-01.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Parkgebührenordnung

 

Zur Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist die Einführung einer neuen Parkgebührenordnung erforderlich. Die Parkgebührenordnung legt die Parkgebührenhöhe, die Gebührenzeiten, die Zahlungsmöglichkeiten und die Gebiete mit Parkgebühren fest. Auf der Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und den abweichenden Beschlüssen des Rates wurde die neue Parkgebührenordnung für Oberhausen aufgestellt.

 

Zur Förderung der Elektromobilität enthält die Parkgebührenordnung zudem eine Regelung für das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen auf Oberhausener Stadtgebiet. Bereits Anfang 2015 wurde von der Bundesregierung das neue Elektromobilitätsgesetz verabschiedet. Dieses ermächtigt Kommunen unter anderem dazu, Elektrofahrzeugen Privilegien einzuräumen. Dies kann beispielsweise die Freigabe von Busspuren sein, aber auch die Schaffung von kostenlosen Parkangeboten für Elektrofahrzeuge. Einige Kommunen, wie zum Beispiel Dinslaken, Dortmund und Gladbeck haben derartige Privilegien bereits eingeführt; Oberhausen möchte sich hier einreihen und eine Vorbildfunktion bezogen auf den Klimaschutz und die Einsparung von CO2 einnehmen und das Zukunftsthema Elektromobilität aktiv fördern. Zur Verbesserung der bestehenden Luftreinhalteproblematiken in Oberhausen kann eine Anschubförderung bzw. Erhöhung des Elektromobilitätsanteils einen wichtigen Beitrag leisten. Zur Befreiung von den Parkgebühren müssen die Elektrofahrzeuge nach den Bestimmungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) gekennzeichnet sein. Zur Information der Bürger/-innen weist ein Aufkleber auf den Parkscheinautomaten auf die Neuregelung hin. Nach dem Vorbild der Stadt Dinslaken soll die Befreiung der Elektrofahrzeuge von den Parkgebühren auf maximal 4 Stunden festgelegt werden. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende des Jahres 2021 und wird dann auf seine weitere Erfordernis und Weiterführung hin überprüft.

 

Die Parkgebührenordnung enthält nachfolgende Regelungen:

 

- Parkgebühr:

   • Normaltarif = 0,50 € für jede angefangene halbe Stunde

   • Tagesticket Düppel-/ Gewerkschaftsstraße und Friedrich-Karl-Straße/ Concordiastraße: 5,00 € je Tag

 

- Bewirtschaftungszeit:

   • Montag bis Freitag:    09:00 Uhr – 18:00 Uhr

   • Samstag:     09:00 Uhr - 14:00 Uhr

   • Sonderregelung Kaisergarten: Sa. und So.: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

- Kostenfreier Parkschein für die ersten 15 Minuten (Brötchentaste)

 

- Bewirtschaftungsgebiet gemäß Parkraumkonzept

 

- Bezahlmöglichkeiten:

   • Münzgeld (kein Wechselgeld)

   • EC-/Kreditkarten (an neuen Parkscheinautomaten)

   • Zahlung über Smartphone-App (Handyparken)

 

- Kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge im Oberhausen Stadtgebiet:

   • bis zu einer Höchstparkparkdauer von 4 Stunden

   • bei Auslegung einer Parkscheibe

 

Die neue Parkgebührenordnung tritt zum 01.06.2019 in Kraft. Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung erfolgt dementsprechend ab dem 01.06.2019. Die Parkgebührenordnung ist als Anlage beigefügt:

 

Hierzu werden in der ersten Stufe die Gebühren inkl. Brötchentaste und Bewirtschaftungszeiten der bereits bestehenden Parkscheingebiete bzw. Parkscheinautomaten zum 01.06.2019 entsprechend angepasst.

 

Für die Neuprogrammierung und -beschilderung der bestehenden Parkscheinautomaten entstehen Kosten in Höhe von 16.500 Euro. Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme im Jahr 2019 zur Verfügung.

 

In der zweiten Stufe werden die Parkscheingebiete gemäß Konzept erweitert und neue Parkscheinautomaten sukzessive bis Ende des Jahres 2019 aufgestellt. Die Beschaffung der 185 neuen Parkscheinautomaten ist in einer europaweiten Ausschreibung durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) erfolgt. Der Auftrag wurde im Januar 2019 an die Firma Stadtraum - Gesellschaft für Raumplanung, Städtebau & Verkehrstechnik mbH - vergeben. Die Kosten für die Beschaffung der neuen Parkscheinautomaten inkl. Erdarbeiten belaufen sich auf 1.200.000 Euro. Das Nutzungsentgelt wird mit der Stadt Oberhausen abgerechnet. Die Nutzungsentgelte werden entsprechend dem Ausschreibungsergebnis angepasst. Die Deckung ist durch die zu erwartenden Parkgebühren gewährleistet (560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 432100 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte).

 

Das Bezahlen der Parkgebühr mit dem Smartphone wird zukünftig über mehrere Anbieter bzw. Handy-Apps in Oberhausen möglich sein. Hierzu wird derzeit ein Vertrag mit dem Smartparking e.V. erarbeitet, welcher eine offene Schnittstelle für das Bezahlen der Parkgebühr anbietet. Die Schnittstelle können zukünftig alle teilnehmenden Anbieter nutzen um Ihre Handybezahlsysteme für Parkgebühren anzubieten.

 

Bewohnerparkzonen

 

Durch die veränderten Bewirtschaftungsgebiete ist eine Veränderung der bestehenden Bewohnerparkzonen erforderlich. Parkzonen mit einer Bevorrechtigung der Bewohner sollen mindestens so groß sein, dass eine abschnittsweise differierende Parkraumnachfrage der Parkberechtigten ausgeglichen werden kann. Gleichzeitig sollte die maximale räumliche Ausdehnung 1.000 m im Durchmesser nicht übersteigen, um einem möglichen Binnenverkehr der Parkberechtigten entgegenzuwirken. Als Abgrenzung von Parkzonen eignen sich städtebauliche Zäsuren, wie Gewässer, Grünflächen, Fußgängerzonen, Bahntrassen oder Hauptverkehrsstraßen. Der Bewirtschaftungsbereich sollte eine möglichst einheitliche Struktur aufweisen.

 

Die momentan bestehenden Abgrenzungen der Bewohnerparkzonen folgen diesen Grundsätzen. Aus diesem Grund ergeben sich für das Bewirtschaftungsgebiet Sterkrade nur geringe und für das Bewirtschaftungsgebiet Osterfeld keine Änderungen. In Alt-Oberhausen müssen die drei bestehenden Bewohnerparkzonen erweitert und um zwei neue Bewohnerparkzonen ergänzt werden. Die vorhandenen Kurzzeitbewohnerparkzonen in Alt- Oberhausen (Tannenbergstraße, Friedrich-List-Straße, Lothringer Straße, Schwartzstraße) werden in die fünf Bewohnerparkzonen integriert.

 

Die neuen Bewohnerparkzonen sind in der Anlage dargestellt.

 

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Anlagen

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