Beschlussvorlage - B/16/4597-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungskonzept für Gemeinschaftsunterkünfte in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.04.2019
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Geplant
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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02.05.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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09.05.2019
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Bereit
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Bereit
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- Erhalt der Gemeinschaftsunterkunft Bahnstraße
1.1. Unterbringung des besonders schützenswerten Personenkreises der Familien mit Kindern und alleinstehenden Frauen in vorgesehenen Gebäudeteilen
- Ruhendstellung/Schließung der GU Gabelstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
2.1. Einsparung von 464.000,00 Euro/p.a. (ggfs. Rückbaukosten oder Vermarktung berücksichtigen)
2.2. Einsparung von in 2019 notwendig werdenden Sanierungskosten in Höhe von ca. 35.000,00 Euro
- Reduzierung der Gesamt-Kapazitäten auf 863 Plätze
- Prüfung der Notwendigkeit einer Verlängerung des Mietvertrags für den Standort Erlenstraße, zu gegebener Zeit
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage:
Bundesweit rückläufige Flüchtlingszahlen führten in der Vergangenheit auch für Oberhausen zu spürbar abnehmenden Zuweisungszahlen und in Konsequenz zu einem sinkenden Bedarf an Unterbringungskapazitäten in städtischen Gemeinschaftsunterkünften (GU).
Der Rat der Stadt Oberhausen hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 25.06.2018 eine Kapazitätsreduzierung mit folgenden Maßgaben beschlossen:
- Betriebsaufgabe der GU Weierstraße (168 Plätze)
- Betriebsaufgabe der GU Elsässer Straße (50 Plätze), nach Ablauf des Mietvertrages zum 14.09.2019 (Nutzung 3 Jahre ab Fertigstellung am 15.09.2016).
- Kapazitätsreduzierung der GU Bahnstraße um 78 Plätze auf 263 Plätze
Die sukzessive Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Jahr 2018 (die Aufgabe der GU Elsässer Straße steht noch an) durch die Sozialverwaltung führte im Ergebnis zu einer Reduzierung der stadtweit vorhandenen Unterbringungskapazitäten auf 991 Plätze.
Ein Ergänzungsantrag der Koalition (SPD, Grüne, FDP) beauftragte die Verwaltung mit der Prüfung weitergehender möglicher Kapazitätsreduzierungen, wie folgt:
- Prüfung einer Komplettschließung der GU Bahnstraße (unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung von Frauen, gleichmäßiger Verteilung Geflohener und möglicherweise ansteigender Flüchtlingszahlen), ferner
- die Beauftragung zur Prüfung, einer weitergehenden, über die bisherigen Zeiträume hinausgehenden Nutzung der GU Gabelstraße und Erlenstraße.
- Abarbeitung der Prüfaufträge
- GU Gabelstraße
(Kapazität 128 Plätze; Auslastung 46 %)
Verfügbarkeit:
Nach planungsrechtlichen Vorgaben kann die aktuelle temporäre wohnbauliche Nutzung für Flüchtlinge und Asylbewerber bis maximal 31.12.2022 fortgesetzt werden.
(Nach Ausschöpfen der planungsrechtlichen Ausnahmetatbestände ist eine Folgenutzung unter ökologischen Gesichtspunkten [Kompensationsfläche] angedacht).
Um die Möglichkeiten einer über diesen Zeitpunkt hinausgehenden Nutzung als Flüchtlingsstandort zu eruieren, wurde eine Anfrage an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gerichtet.
Von dort wurde mitgeteilt, dass die Bundesregierung beabsichtige, im Anschluss an die Arbeiten einer Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ eine Novelle des Bauplanungsrechts vorzulegen. Zu konkreten Regelungsgegenständen können zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden.
Fiskalische Aspekte:
Durch eine Aufgabe der Gemeinschaftsunterkunft Gabelstraße entstünde ein jährliches Einsparpotenzial von rd. 464.000,00 Euro/p.a. Die einmalig entstehenden Rückbaukosten beliefen sich auf rd. 310.000,00 Euro (gem. Ermittlung der OGM GmbH), sofern sich eine gleichfalls denkbare Veräußerung der Containerwohnanlagen über die OGM GmbH nicht realisieren lässt. Aufgrund der bislang unabsehbaren weiteren Standortentwicklung wurde eine Marktanalyse bislang nicht beauftragt. Auf dem Markt besteht derzeit ein Überangebot an Containeranlagen, da auch andere Städte ihre Standorte aufgeben. Darüber hinaus wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Jahr 2019 geändert, so dass diese Container lt. Auskunft der Fa. RSL GmbH als Lieferant dieser Wohnanlage bei einer weiteren Nutzung nicht mehr den notwendigen Standard für Wohnzwecke erfüllen.
Der bauliche Zustand der vorhandenen Wohncontaineranlagen C und D macht die Instandsetzung der Nasszellen erforderlich. Der hierdurch entstehende Sanierungsaufwand wird mit rd. 35.000,00 Euro beziffert. Die zur weiteren Nutzung der Anlagen C und D bereits im Sommer 2018 absehbaren Instandsetzungsarbeiten wurden seinerzeit - angesichts der ungewissen Zukunft des Standortes - nicht beauftragt und sind bei fortwährender Nutzung zwingend noch in 2019 durchzuführen.
Hierbei handelt es sich nach Aussage der OGM GmbH nicht um einen baulichen Mangel im Rahmen der Gewährleistung, sondern um eine Schwäche in der Konstruktion der Containeranlagen, die 2015/2016 gebraucht erworben wurden.
Zwischenfazit:
Die GU Gabelstraße kann aus Sicht der Fachverwaltung, zumindest aktuell, nicht in eine valide zukunftssichere Kapazitätsplanung mit einbezogen werden.
- GU Erlenstraße
(Kapazität 200 Plätze; Auslastung 46,5 %)
Verfügbarkeit:
Es handelt sich um ein angemietetes Objekt. Die reguläre, vertragsgemäße Nutzung der
GU Erlenstraße endet mit dem 16.06.2021 (5 Jahre ab Bezugsfertigkeit am 17.06.2016).
Fiskalische Aspekte:
Eine dem oben genannten Prüfauftrag zeitlich nachgehende Initiative des Vermieters der GU Erlenstraße verfolgte das Ziel einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages.
Im Zuge der Verhandlungen kristallisierte sich jedoch heraus, dass die in diesem Zusammenhang entwickelten Vorstellungen des Vermieters hinsichtlich möglicher Rahmenbedingungen eines vorzeitigen Ausstiegs seitens der Stadt Oberhausen nicht akzeptabel waren. Von einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags wurde deshalb Abstand genommen.
Zwischenfazit:
Eine mögliche Verlängerung bzw. fristgerechte Beendigung des Mietvertrages hängt von -dann aktualisiert- zu beurteilenden, relevanten Parametern, wie freie Kapazitäten und Zuweisungserwartung/Erfüllungsquote ab.
Die Konditionen im Rahmen einer Verlängerung des Mietvertrags über den 16.06.2021 hinaus sind bereits festgelegt (Verringerung der Miete um 460.000 Euro im Jahr). Soweit der Vermieter zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bereit wäre, ist seitens der Stadt Oberhausen die Bedarfssituation zu gegebener Zeit auszuwerten.
- Komplettschließung der GU Bahnstraße
(Kapazität 263 Plätze; Auslastung 32 %)
Verfügbarkeit:
Unbefristet, da im Eigentum der Stadt Oberhausen.
Nutzung als „Familienstandort“. Nach Schließung der GU Elsässer Straße (14.09.2019) ist eine Verlegung des Personenkreises alleinstehender Frauen (mit und ohne Kinder) in die GU Bahnstraße, Gebäudeteil Haus Nr. 64, angedacht.
Der Haustechnische Dienst (HTD) des Standortes soll, unter anderem verbunden mit dem Ziel der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der geflohenen Frauen, im gleichen Gebäudetrakt untergebracht werden.
Das Belegungsmanagement an der Bahnstraße verfolgt -neben der genannten Unterbringung alleinstehender Frauen- die weitergehende Priorität einer dortigen Konzentration von Familien mit Kindern. Der Standort beherbergt derzeit keine allein reisenden Männer und verfügt darüber hinaus über eine KTE in unmittelbarem Umfeld, für die Zuschussmittel unter Hinweis auf die dort wohnenden Flüchtlinge akquiriert werden konnten.
Der Personenkreis allein reisender Männer, der Anteil an der Gesamtheit der zu betreuenden Flüchtlinge beträgt mittlerweile 53,23 % (absolut 265 Personen), wird in den Standorten Kapellenstraße (81 %*), Ruhrorter Straße (70 %*), Duisburger Straße (54 %*), Gabelstraße (75 %*) und Erlenstraße (75 %*) versorgt.
* Anteil der Männer am Standort

Fiskalische Aspekte:
Durch eine Aufgabe der Gemeinschaftsunterkunft Bahnstraße entstünde ein jährliches Einsparpotenzial von rd. 670.000,00 Euro/p.a.
In den Jahren 2016/2017 wurde in den Gebäudeteilen Bahnstraße 64 und 66 eine neue Heizungsanlage installiert. In den Containereinheiten der Bahnstraße 76 / 76a wurden neue Elektroheizungen angebracht.
Aktuelle und offensichtliche Sanierungsbedarfe sind derzeit nicht erkennbar. Da sich der Standort im Eigentum der Stadt Oberhausen befindet, kann flexibel auf Veränderungen reagiert werden. Bei Bedarf sind weitere Stilllegungen aber auch Erweiterungen der Unterbringungskapazitäten (z. B. durch Aufstellung zusätzlicher Containereinheiten oder Nutzen der noch vorhandenen von der OGM GmbH jederzeit wieder anmietbaren Containeranlage) denkbar.
Ergänzung:
Die Kindertageseinrichtung Holten (KTE Holten) wird derzeit unter Verwendung von Landesmitteln erweitert. Diese Landesmittel, unterteilt in konsumtive und auch investive Zuschussanteile, setzen als Begründung die Flüchtlingsunterbringung voraus:
„Erweiterung der Kindertagesstätte Holten (inklusive ½ Personalstelle zur Verknüpfung KiTa/Flüchtlingsunterkunft/örtlicher Träger der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendzentrum)“.
Mit Zuwendungsbescheid vom 18.03.2016 wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 648.405,00 Euro bewilligt.
Inwieweit eine mögliche Schließung der GU Bahnstraße förderschädlich ist und ggfs. eine (anteilige) Rückzahlungspflicht auslöst kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Der Bereich 3-1/Jugend teilt hierzu mit (Stellungnahme gekürzt):
Nach telefonischer Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat Städtebauförderung, ist bei einer Änderung des Sachverhalts (Schließung der Flüchtlingsunterkunft) auf jeden Fall ein schriftlicher Bericht bzw. Änderungsantrag dort einzureichen.
Diesem kann entsprochen werden, sollte der Fördergeber dann zu dem Schluss kommen, dass eine weitere Nutzung mit integrativem Hintergrund vorliegt. Dann wären die Fördermittel nicht zurückzugeben. Die Erweiterung der KTE Holten beinhaltet einen großen „Raum der Begegnung“, der zukünftig für Elterngespräche, Elternversammlungen aber auch als interkulturelle Begegnungsstätte genutzt werden soll, somit bleibt der Bezug zur Integration wohl erhalten.
Der Antrag kann aber auch abgelehnt werden. Bei Ablehnung müssten Fördergelder zurückgezahlt werden.
Zwischenfazit:
Aus „belegungspädagogischer“ Sicht und unter Aspekten der Planungssicherheit kann eine Aufgabe des Standortes -aus Sicht der Verwaltung- aktuell nicht empfohlen werden.
- Eckdaten: Erfüllungsquoten und Zuweisungen
Erfüllungsquote FlüAG: 94% (Stand 24.02.19)
Erfüllungsquote Wohnsitzauflage: 113% (Stand 27.01.19)
Zuweisungen (01.01.19 – 15.03.19): 63 Personen
Gemeinschaftsunterkünfte: Kapazität: 991 Plätze
(Stand 07.03.2019) Belegung: 497 Plätze
Freie Plätze: 494 Plätze
- Zusammenfassung und Gesamtfazit:
Unter Gesamtwürdigung der Darstellungen zu 1. - 3. priorisiert die Verwaltung die Ruhendstellung der Gemeinschaftsunterkunft Gabelstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt, den Weiterbetrieb der Gemeinschaftsunterkunft Bahnstraße als Standort für den besonders schützenswerten Personenkreis der Familien mit Kindern und alleinstehenden Frauen (separierte Unterbringung) und schließlich die Prüfung einer Fortführung des Mietvertrages Erlenstraße, unter Berücksichtigung der genannten Parameter.
Bei einer Größenordnung von 200.000 Flüchtlingen/p.a. bundesweit und mit Blick auf den aktuellen FlüAG-Erfüllungsgrad von rd. 94 % muss Oberhausen auch weiterhin mit Zuweisungen rechnen.
Bei Anwendung des Königsteiner Schlüssels ergibt sich für Oberhausen unter diesen Voraussetzungen - rein arithmetisch - eine Aufnahmeverpflichtung von rd. 500 Flüchtlingen jährlich.
Die Ruhendstellung/Schließung der Gemeinschaftsunterkunft Bahnstraße würde die freien Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen von aktuell 494 Plätzen auf dann 231 Plätze reduzieren. Die nach Schließung vorhandene Restkapazität von 231 Plätzen wäre alsdann für die Unterbringung der Schutzsuchenden nicht mehr auskömmlich.
Eine weitere Verschärfung entstünde nach Ablauf der planungsrechtlichen Ausnahmetatbestände (31.12.2022) für die Gabelstraße. Stünde dieser Standort ebenfalls nicht mehr zur Verfügung, reduziert sich die verfügbare Unterbringungskapazität weiter auf dann 103 Plätze.
Aktuell ist nicht absehbar, ob der Vermieter der Gemeinschaftsunterkunft Erlenstraße Interesse an der Fortführung des Mietvertrags hat. Eine Beendigung würde die Unterbringungssituation erheblich verschärfen.
Diese Erwägungen münden in folgenden Beschlussvorschlag.
- Haushaltssanierungsplan 2018 ff
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 den Haushaltssanierungsplan (HSP) 2018 ff verabschiedet (Drucksache B/16/2957-01). Mit dem HSP 2018 ff hat der Rat der Stadt die Reduzierung der Unterbringungskosten ab 2019 um 10 % (neue Maßnahme Nr. 306) beschlossen. Mit der Maßnahme sollen durch die verstärkte Vermittlung von Flüchtlingen in eigene Wohnungen die Unterbringungseinrichtungen und Betriebs- und Unterhaltungskosten insbesondere bei der OGM weiter reduziert werden. Dabei ergibt sich ein Konsolidierungsvolumen von ca. 1 Mio. Euro.
Durch die Stilllegung des Standortes Weierstraße, im Juli 2018, die Aufgabe des Mobilwohnheims Bahnstraße 72/74 nach Ablauf des Mietverhältnisses zum 15.08.2018, die Aufgabe des Standortes an der Elsässer Straße 18 zum 14.09.2019 sowie die unterjährige Nutzungsaufgabe an der Gabelstraße 145 wird das Konsolidierungsvolumen von 1. Mio. EUR erreicht.
