Antragsvorlage - A/16/4563-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Planungen und Bauvorhaben der Stadt Oberhausen und seiner Stadttöchter sowie die Planungen und Bauvorhaben privater Dritter, die sich mit einer öffentlichen Beratung im Gestaltungsbeirat einverstanden erklären, zukünftig in einem öffentlichen Sitzungsteil des Gestaltungsbeirats zu diskutieren. 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 07. April 2014 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen.

 

Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. In seinen Sitzungen sollen Bauvorhaben, Konzepte und Planungen behandelt werden, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbilds von Bedeutung sind.

 

In der Beschlussvorlage zur Ratssitzung am 14. März 2016 wurde das folgende Fazit zusammengefasst: „Durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gestaltungsbeirat haben sowohl die Bauherren profitiert als auch perspektivisch das Stadtbild Oberhausens. Viele Empfehlungen des Gestaltungsbeirats führten zur verbesserten Gestaltung der Gebäude und des Stadtbilds.“

 

Der Gestaltungsbeirat Oberhausen tagt bisher nicht öffentlich. In der Ratssitzung am 14. März 2016 wurde über vier Sitzungstermine im Jahr 2015 berichtet und eine Weiterführung des Gestaltungsbeirats beschlossen.

 

Der Gestaltungsbeirat Oberhausen ist für viele Planer und Investoren sowie für viele Bürger*innen und für große Teile der Politik eine „black box“, da völlig unzureichend über die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats und über die erarbeiteten Ergebnisse  informiert wird.

 

Entgegen dem Grundsatz: Tue Gutes und Rede darüber! – wird die Arbeit des Gestaltungsbeirats nicht nach außen kommuniziert. Die Arbeit des Gestaltungsbeirats braucht aber die Öffentlichkeit und die Sichtbarkeit am Objekt, um akzeptiert zu werden. Intensive Kommunikationsarbeit ist notwendig, damit die Arbeit des Gestaltungsbeirats in der Stadt wahrgenommen und die Auswahl der zu beratenden Vorhaben verständlich wird.

 

Die Akzeptanz bei Planern und Investoren, ihre Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat zur Beratung vorzustellen, hält sich in Grenzen. Durch mehr Transparenz und mehr Öffentlichkeit muss der Gestaltungsbeirat in der Wahrnehmung der Stadtgesellschaft  attraktiver werden und sein Ansehen deutlich gestärkt werden.

 

In den Städten Arnsberg, Bonn, Duisburg, Münster und Soest wird sehr erfolgreich die Öffentlichkeit passiv in die Arbeit des Gestaltungsbeirats einbezogen.

 

Dadurch wird das öffentliche Bewusstsein für Baukultur gestärkt und die Bürger*innen eng in den Gestaltungsprozess einbezogen. Nach einer vorlaufenden Ortsbesichtigung durch das Gremium sollen die Beratungen für Planungen und Bauvorhaben der Stadt Oberhausen und seiner Stadttöchter sowie die Planungen und Bauvorhaben privater Dritter, die sich mit einer öffentlichen Beratung im Gestaltungsbeirat einverstanden erklären, in einem öffentlichen Sitzungsteil für interessierte Bürger*innen zugänglich sein. Damit können Leitbilder und örtliche Anknüpfungspunkte besser und unmittelbar an die Bürger*innen vermittelt werden.

 

Die Bürger*innen wirken zusätzlich als Multiplikatoren für die Vermittlung in die Öffentlichkeit, so dass der Sinn und die Aufgaben eines Gestaltungsbeirats besser deutlich gemacht werden können. Prozesse und Empfehlungen beim Planen und Bauen werden insgesamt transparenter und besser nachvollziehbar. Für die Planer und Investoren muss sich das Durchlaufen des Verfahrens zu einem „Qualitäts- und Gütesiegel“ entwickeln.

 

Die öffentliche Beratung im Gestaltungsbeirat ersetzt selbstverständlich keine Bürgerbeteiligung, zumal die Bürger*innen keine Rückfragen stellen und sich auch nicht in die Diskussion einbringen können. Gleichwohl werden scheinbar Betroffene, aber auch grundsätzlich an Baukultur interessierte Bürger*innen die Sitzungen besuchen.

 

Öffentliche Sitzungen führen oftmals zu einer Resonanz in der Presse. Nachbesprechungen mit der Presse und Erklärungen zum Ablauf und zu den Inhalten können zu einer positiven Berichterstattung und öffentlichem Lob für die Arbeit des Gestaltungsbeirats und den von den Planern und  Investoren zur Beratung vorgelegten Entwürfe führen.

 

Die Kommission für Stadtgestaltung der Landeshauptstadt München wurde in seiner heutigen Form 1970 gegründet und ist damit der älteste amtierende Gestaltungsbeirat in Deutschland. Das Gremium tagt immer öffentlich, in der Regel alle zwei Monate.

 

Die Kommission für Stadtgestaltung in München ist durch ihre lange Bestandsdauer ein etabliertes und öffentliches Gremium, das durch eine regelmäßige mediale Berichterstattung in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Die kritischen und mitunter deutlichen Stimmen des Gestaltungsbeirats zur baulichen Entwicklung der Stadt sind Teil der selbst angestrebten und öffentlich erachteten Baukultur-Qualität.

 

Helfen Sie dem Gestaltungsbeirat durch Ihre Zustimmung zu unserer Vorlage aus seinem Schattendasein und stellen die Qualität seiner Arbeit in den Focus der Öffentlichkeit. Er hat es aus unserer Sicht verdient!  

 

 

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