01.04.2019 - 26.8 Antrag BOB im Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Stadtv. Mellis hält es für angemessen, die Diskussionen im Gestaltungsbeirat öffentlich zu diskutieren und die Arbeit nach außen zu kommunizieren. Der Beirat benötigt die Öffentlichkeit und Sichtbarkeit am Objekt, um akzeptiert zu werden.

Stadtv. Real ist der Auffassung, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Die Akteure können in einem geschützten Raum ihr Projekt vorstellen und wissen dabei, dass ihr Vorschlag nicht in einer anderen Stadt benutzt wird, der Presse zu entnehmen ist oder in der Öffentlichkeit zerrissen wird. Andernfalls müsste der Beirat seine Geschäftsordnung ändern.

Frau Stadtv. Wittmann zeigt auf, dass durch die Nichtöffentlichkeit ein Vertrauen hergestellt wird, mit dem Investoren und private Dritte erreicht werden. Der Gestaltungsbeirat soll die Arbeit machen, für die er eingerichtet wurde.

Für Stadtv. Karschti geht es um eine vorsichtige Öffnung, die Architekten die Möglichkeit gibt, ihre künstlerische Gestaltung öffentlich darzustellen.

Stadtv. Osmann signalisiert Zustimmung, weil gemäß Antrag nur öffentlich diskutiert werden soll, wenn alle damit einverstanden sind.

Stadtv. Runkler befürchtet, dass Architekten, die Vertraulichkeit wünschen, ihr Vorhaben nicht mehr vorstellen werden.

Frau Beig. Lauxen weist darauf hin, dass Vertraulichkeit das besondere Merkmal im Gestaltungsbeirat ist. Sie ist stets bemüht, im Nachhinein eine Klärung mit den Investoren  herbeizuführen, ob diese eine öffentliche Berichterstattung wünschen. Die meisten schätzen es wert, dass keine öffentliche Beratung stattfindet.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit Mehrheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der FDP im Rat und der Stimme des Stadtverordneten Koch sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther den Antrag der Gruppe BOB im Rat ab.