Beschlussvorlage - B/16/4500-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Hauptausschuss stimmt der Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG KG und der KSBG GmbH als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW zu.

 

  1. Den auf Vorschlag des Rates der Stadt gewählten Vertretern im Aufsichtsrat der evo wird empfohlen, bei der Aufsichtsratssitzung der evo der Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG KG und der KSBG GmbH zuzustimmen.
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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Dringlichkeit

 

Der Stadt Oberhausen wurden Unterlagen zur Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG KG und der KSBG GmbH am 14.02.2019 zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat der evo wird in seiner Sitzung am 28.03.2019 über die Änderung der Gesellschaftsverträge beschließen. Die danach folgende Sitzung des Aufsichtsrates der evo findet am 23.05.2019 statt und die Umsetzung der Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG KG und der KSBG GmbH hat vorher zu erfolgen. Somit ist eine Befassung des Rates der Stadt nicht mehr rechtzeitig vor der Sitzung des Aufsichtsrates am 28.03.2019 möglich, so dass gemäß § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW der Hauptausschuss über diese Angelegenheit entscheidet.

 

Die Entscheidung des Hauptausschusses ist gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung, also am 01.04.2019, zur Genehmigung vorzulegen. Sofern der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag zur Dringlichkeitsentscheidung nicht folgen sollte, wird die Verwaltung die Vorlage zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung von der Tagesordnung des Rates der Stadt nehmen.

 

 

  1. Sachentscheidung

 

Die KSBG KG ist alleinige Gesellschafterin der STEAG GmbH. Die evo ist mit einem Kommanditanteil von 6 % an der KSBG KG beteiligt und hält korrespondierend 6 % der Geschäftsanteile an der KSBG GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin.

 

Nach vollzogener Änderung im Gesellschafterkreis der KSBG KG und der KSBG GmbH durch den Erwerb des Kommanditanteils von 18 % und des entsprechenden Geschäftsanteils an der KSBG GmbH der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG, die nunmehr über Geschäftsanteile von 36 % an den Gesellschaften verfügt, haben sich die Gesellschafter der KSBG KG und GmbH auf eine Aktualisierung der Gesellschaftsverträge verständigt.

 

Neben der Aktualisierung des Gesellschafterkreises soll der Katalog der zustimmungsbedürftigen Geschäfte modifiziert werden. Die bisherige Sonderregelung im Hinblick auf qualifizierte Mehrheitserfordernisse, die es erlaubte, dass zwei Gesellschafter einen Beschluss blockieren konnten, wird zunächst an die geänderten Anteilsverhältnisse angepasst. Die Regelung entfällt nach dem 31.12.2019 ersatzlos, so dass es künftig bei qualifizierten Mehrheitsbeschlüssen in der Regel auf das Vorliegen einer 2/3-Mehrheit ankommt. Einer 2/3-Mehrheit bedarf nach der Neufassung der Beschlussgegenstand der Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der STEAG GmbH, soweit es sich um Zustimmungen zu Maßnahmen oder Handlungen handelt, die Gegenstand des Berichts- und Zustimmungskataloges für die Geschäftsführung der STEAG GmbH sind und dort einer qualifizierten Mehrheit unterworfen sind. Darüber hinaus sind Beschlüsse zur Änderung oder zur Aufhebung des vorgenannten Berichts- und Zustimmungskataloges nur mit 2/3-Mehrheit möglich.

 

Ferner wird die Möglichkeit geschaffen - nach Durchlaufen eines Vorverkaufsprozesses - Gesellschafter aufzunehmen, die nicht mehrheitlich-kommunal sind. Veränderungen im Gesellschafterkreis werden damit vereinfacht.

 

Weitere Änderungen der Gesellschaftsverträge betreffen im Wesentlichen die Anpassung der Entsenderechte in den Aufsichtsrat an die aktuellen Anteilsverhältnisse, formale Gesichtspunkte (Regularien) für Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat sowie redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen. Diese sind in einer weiteren Spalte der Synopse erläutert.

 

 

Kurzfassung

 

- entfällt -

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