Antragsvorlage - A/16/4472-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Der Vollzug der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Oberhausen wird bis zu einer Entscheidung des Landtags NRW ausgesetzt.

 

  1. Auf Landesebene soll sich der Oberbürgermeister für eine baldige Änderung der Gesetzesgrundlage zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragspflicht einsetzen.
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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Bei der Erneuerung von Straßen, die über die Sanierung hinausgeht, sind von den Anliegern Straßenausbaubeiträge zu entrichten. Für die Anwohner fallen zum Teil Beträge in fünfstelliger Höhe an.

Die Straßenausbaubeiträge im Rahmen der KAG (Kommunalabgabengesetz) sind intransparent, ungerecht und großes Ärgernis für Wohneigentümer*innen.

Kein*e Grundstückskäufer*in kann wissen, ob, wann und in welcher Höhe er/sie zur Finanzierung der angebundenen Straße herangezogen wird. Die Gebühren (oft im vier- und manchmal fünfstelligen Stellenwert) kommen zumeist völlig unvermittelt auf die Eigentümer*innen zu.

Da sich die CDU- und SPD Fraktionen im Landtag positiv zur Aufhebung der Beiträge geäußert haben, sollten jetzt konkrete Schritte unternommen und die Gebührenerhebung bis zur Entscheidung im Landtag ausgesetzt werden.

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