Beschlussvorlage - B/16/4511-01
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.02.2019 zur Fällung von ca. 25 städtischen Bäumen mit einem Stammdurchmesser von 10 bis 25 cm auf den Flurstücken 256, 339 und 826. Flur 11, Gemarkung Alstaden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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20.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 15.02.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und ein Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Für die geplante Sanierung der ehemaligen Bergwerkschächte Alstaden 2 und Alstaden 3 wird die Fällung von ca. 25 städtischen Laubbäumen auf den Flurstücken 256, 339 und 826, Flur 11, Gemarkung Alstaden genehmigt.
Sachverhalt
Begründung
Die RAG Montan Immobilien GmbH ist als Rechtsnachfolgerin des ehemaligen Bergbaubetreibers und der Berechtsame Alstaden im Rahmen ihrer Rechtspflicht für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit der Tagesöffnungen mit der Kennung TÖB 2557 5702 001 (Alstaden 2) und TÖB 2557 5702 0022 (Alstaden 3) zuständig. Die Fachstelle für Baugrund- und Bebauungsfragen in Bergbaugebieten hat die Standsicherheit der Tagesöffnungen als kritisch bewertet und notwendige Sicherungsmaßnahmen zur Gewährung der Standsicherheit aufgezeigt. Um diese Maßnahmen und die zuvor durchzuführenden Bohrungen zur Baugrunderkundung durchführen zu können, müssen die Grundstücksflächen an der Behrensstraße in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist es zwingend erforderlich, in den Schachtbereichen den Gehölzbestand zu entfernen. Dabei handelt es sich um ca. 25 Laubbäume (überwiegend Birken, aber auch Ahorn, Esche, Weide, Kirsche und Pappel) sowie Sträucher (Brombeere, Knöterich und sonstiger Aufwuchs). Um nicht mit dem Vogelschutz § 39 Bundesnaturschutzgesetz (01.03 – 30.09.) zu kollidieren, ist die Fällung der in Rede stehenden Bäume noch vor dem 01.03.2019 durchgeführt worden.
Die Baumkommission wurde auf Grund der Dringlichkeit nicht involviert. Da ebenfalls eine Verpflichtung von Seiten der Stadt Oberhausen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit besteht, wird die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gebeten, der Fällung der in Rede stehenden Bäume einschließlich der nachstehenden Ersatzpflanzung zuzustimmen.
Als Kompensation sind auf der Fläche 25 heimische, standortgerechte Laubbäumen in Absprache mit dem Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme anzupflanzen.
Den Sachverhalt über die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den Schächten Alstaden 2 und 3 werden Vertreter der RAG Montan Immobilien GmbH in der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 20.03.2019 erläutern.
Anlagen
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(wie Dokument)
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84,7 kB
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