20.03.2019 - 3.1 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Enders erläutert die Baumaßnahme die im Wesentlichen, auf Grund einer prognostizierten Einsturzgefahr der Bergbauschächte durchgeführt werden muss. In diesem Zusammenhang ist das Fällen der Bäume unabdingbar gewesen.

Auf Nachfrage von Herrn Stenkamp erklärt Herr Enders, dass die Bauzeit etwa 8 Monate beträgt und im Vorfeld die betroffenen Anwohner/innen entsprechend informiert wurden. Das Aufstellen eines großflächigen Schildes, wie von Frau Walther gefordert, wird von ihm abgelehnt.

 

Hinsichtlich der Neupflanzung von Bäumen sichert er, wie von Frau Gerster-Schmidt angeregt, zu, dass in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen die dort vorherrschenden heimischen Bäume, bspw. die japanische Zierkirsche, wieder gepflanzt werden sollen.

Ergänzend teilt Herr Mühlenstädt mit, dass die Ersatzpflanzung im Rahmen der nächsten Baumbereisung der Baumkommission thematisiert werden könnte, worauf Herr Enders den Vorschlag unterbreitet die Anwohner/innen zu involvieren.

Anschließend diskutieren die Bezirksvertreter, Herren Blanke und Hoff, mit der Verwaltung, die Notwendigkeit der unterzeichneten Dringlichkeitsentscheidung, da Ihrer Meinung nach die Baumkommission hätte informiert werden müssen und eine Dringlichkeit nicht originär gegeben ist.

 

Herr Mühlenstädt erklärt, dass die Maßnahme im Februar durchgeführt werden musste, da verschiedene Arbeiten im Sommer beginnen müssen und eine Fällung während der Vogelschutzzeit ausgeschlossen ist.

Darüber erläutert er, dass aus Sicht der Herren Enders und Mitrach der Begriff der Dringlichkeit anders ausgelegt wird, als dieses die Regularien der Stadt Oberhausen vorsehen. Die Dringlichkeit für die RAG und die DMT ergibt sich aus der Prognose der Einsturzgefährdung.

Frau Beigeordnete Lauxen ergänzt, dass seitens der RAG eine eindeutig spezifizierte Gefahrenbeschreibung vorgelegt wurde.

 

Um die Öffentlichkeit in angemessener Art und Weise über die Sanierungsmaßnahmen zu unterrichten, schlägt Bezirksbürgermeisterin Radtke vor, dass seitens der RAG eine umfassende Pressemitteilung vor Sanierungsbeginn den lokalen Medien zugeleitet wird, worauf Herr Enders eine Zusage erteilt.

 

Danach trifft die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Stracka-Wilger, die Dringlichkeitsentscheidung vom 15.02.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und ein Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Für die geplante Sanierung der ehemaligen Bergwerkschächte Alstaden 2 und Alstaden 3 wird die Fällung von ca. 25 städtischen Laubbäumen auf den Flurstücken 256, 339 und 826, Flur 11, Gemarkung Alstaden genehmigt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage