Antragsvorlage - A/16/4332-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung

  1. das Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5t Gesamtgewicht auf der Mülheimer Straße (Umweltzone) in Zusammenarbeit mit der Oberhausener Polizei intensiver zu kontrollieren, um die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner besser vor Emissionen zu schützen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffung von zwei stationären Blitzanlagen zur Kontrolle und Ahndung von LKW-Durchfahrten (LKW-Blitzer) zu prüfen und vorzubereiten. Die entstehenden Kosten inkl. Personalkosten sind gegebenenfalls im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung/Ausgabe zur Entscheidung vorzulegen.

Die Wirksamkeit des LKW-Blitzers wird dabei regelmäßig evaluiert. Die Ergebnisse werden dem Umweltausschuss quartalsweise zur Kenntnis gebracht.

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Konsequenzen

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

LKW-Durchfahrtsverbote in der Oberhausener Umweltzone werden oftmals nicht beachtet. Durch die hohe Belastung durch Stickoxide sind Bürgerinnen und Bürger besonders belastet. Um Verstöße gegen Durchfahrtsverbote wirksam und dauerhaft ahnden zu können, bietet sich die Anschaffung von zwei LKW-Blitzers (beide Fahrtrichtungen) an, der neben der Geschwindigkeit insbesondere das Durchfahrtsverbot von LKW misst. Kommt es zu Verstößen, muss dies mit einem Bußgeld belegt werden.

Entsprechende Geräte sind bereits in Städten wie Duisburg, Mönchengladbach und Hagen im mobilen bzw. stationären Einsatz. Auch der Rhein-Kreis Neuss setzte in diesem Jahr einen LKW-Blitzer in Meerbusch ein.

 

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