Beschlussvorlage - B/16/4389-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018 bei den Aufträgen 110001090100 - Finanzen, Controlling, Gebühren / 110001090200 - Steuern und grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sowie 110001090300 – Finanzbuchhaltung wie folgt zu:

 

Kostenart

Bezeichnung

Ansatz 2018

Mehrbedarf

Bereits bereitgestellte üpl. Beträge

Neuer Haushaltsansatz

 

543188

 

FL Beschaffungswesen

 

47.640 EUR

 

12.500 EUR

 

210.000 EUR

 

270.140 EUR

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen in entsprechender Höhe erfolgt durch Minderaufwendungen innerhalb des Deckungsrings für Einheitspreise Bereich 1-1 (D30000011).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr.: B/16/3924-01, Sitzung des Rates der Stadt vom 24.09.2018

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

Zum 31.12.2017 wurde seitens der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) der Betrieb der hauseigenen Druckerei eingestellt. Entsprechende Druckaufträge seitens der Verwaltung werden seitdem über die Vergabe an Drittunternehmen (Fremdleistungen) abgerechnet. Somit werden seit dem 01.01.2018 alle Aufwendungen für Druck / Grafik über die Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen abgewickelt. Bis zum Jahresende 2017 geschah dies im Rahmen der Einheitspreise der OGM über die Kostenart 529126 - EP Druck / Grafik.

 

Zur Einhaltung der jeweiligen Haushaltssanierungsvorgaben werden die Haushaltsplanungen insbesondere im Rahmen der Maßnahme 135 D - OGM in enger Abstimmung mit der OGM GmbH vorgenommen. Dabei werden die Rechnungsergebnisse aus den Vorjahren, die aktuelle Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr sowie die zu erwartenden Umstände in den Folgejahren berücksichtigt und entsprechend gewertet und fließen so in die Haushaltsplanungen des folgenden Haushaltsjahres ein.

 

Durch die Verlagerung der Aufgabe für Druck / Grafik wurden die Ansätze hinsichtlich des Beschaffungswesens entsprechend angepasst. Aufgrund fehlender Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen bei der Fremdvergabe der Druck- und Grafikaufträge war es jedoch im Vorfeld nicht möglich, eine exakte verursachungsgerechte Planung vorzunehmen. Im Rahmen der Bewirtschaftung wurde nunmehr festgestellt, dass in Bereichen mit einem erhöhten Aufkommen an Druck- und Grafikaufträgen Mehrbedarfe entstehen. In anderen Bereichen hingegen ist mit entsprechenden Einsparungen zu rechnen, sodass die zur Verfügung stehende Gesamtermächtigung für Beschaffungen und Druck/Grafik verwaltungsweit nicht überschritten wird.

 

Wie erwartet sind unterjährig noch erhebliche Aufwendungen zum Druck und Versand für Steuer- und Gebührenbescheide sowie für Mahn- und Vollstreckungsbescheide entstanden. Bei dem seinerzeit prognostizierten Mehraufwand wurden die Erfahrungswerte der letzten Jahre zugrunde gelegt, welche im Haushaltsjahr 2018 jedoch noch überschritten wurden, woraus der noch zusätzliche überplanmäßige Mittelbedarf resultiert. Da die Leistung zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben bereits in Anspruch genommen wurde, ist die Mittelbereitstellung erforderlich und unabweisbar.

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