Beschlussvorlage - B/16/4316-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Uebing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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07.02.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.02.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderungssatzung vom … zur Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 05.07.2017gemäß Anlage.
Die mit dem Beschluss der Satzung und der Gebührentabelle verbundenen Mindererträge belaufen sich auf vorläufig 199.220 EUR und wurden bei der Planung der Haushaltsjahre 2019 ff. entsprechend unter dem Auftrag 310006010190 – Kindergärten, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte berücksichtigt.
Konsequenzen
Bezug
B/16/2666-01
Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
A/16/4180-01
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat zum Haushalt 2019: Erhöhung der Einkommensgrenze in der Elternbeitragssatzung für KTE und OGS
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Zum 01.08.2017 trat die Satzung der Stadt über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 05.07.2017 in Kraft.
Die Bemessung des Elternbeitrages erfolgte aufgrund des Alters und des Betreuungsumfang des Kindes und des Einkommens der Beitragspflichtigen anhand einer als Anlage der Satzung beigefügten Einkommensstufentabelle. Die erste Stufe dieser Einkommensstufentabelle reichte von einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 0,-- € bis 15.000,-- €. Die Beitragspflichtigen dieser Einkommensstufe werden beitragsfrei gestellt.
Durch die Erhöhung der Regelsätze für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie den Beziehern niedriger Arbeitseinkommen, überschritten rund 200 dieser Leistungsbezieher die Beitragsfreigrenze von 15.000,-- €.
Um den Kindern einkommensschwacher Beitragspflichtiger die Möglichkeit zu geben, weiterhin/auch an der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege teilzunehmen, hat der Rat der Stadt Oberhausen mit Datum vom 19.11.2018 die Verwaltung beauftragt, die beitragsfreie Einkommensstufe von 15.000,-- € auf 20.000,-- € heraufzusetzen.
Der Ratsauftrag vom 19.11.2018 wird hiermit umgesetzt. Die Einkommensstaffelung und Beitragshöhe ist vollständig in die Satzung aufgenommen worden.
Die mit dem Beschluss der Satzung und der Gebührentabelle verbundenen Mindererträge belaufen sich auf vorläufig 199.220 EUR und wurden bei der Planung der Haushaltsjahre 2019 ff. entsprechend unter dem Auftrag 310006010190 – Kindergärten, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte berücksichtigt.
Hinweis:
Der Ratsbeschluss bezieht sich sowohl auf die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege als auch auf die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule. Die Verwaltung legt hierzu zwei separate Beschlussfassungen vor.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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