Beschlussvorlage - B/16/4281-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Mitteln für die Projektmanagement- und Planungskosten zur Durchführungdes Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) unddes Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund, Kapitel 2 (KInvFG)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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23.01.2019
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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07.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.
- Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie nachfolgend aufgeführt:
Investitions- Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag
nummer EUR
310003010100502 KIF II 785115 Projektkosten 24.300,00
Jacobischule OGM
310003010100503 KIF II 785115 Projektkosten 24.300,00
Rolandschule OGM
310003010100506 KIF II 785115 Projektkosten 35.700,00
Falkensteinschule OGM
310003010100507 KIF II 785115 Projektkosten 150.000,00
Steinbrinkschule OGM
310003010700201 KIF II 785115 Projektkosten 187.000,00
Käthe-Kollwitz- OGM
Berufskolleg
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/4160-01
„Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des „Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)“ und „Gute Schule 2020“
Drucksache Nr. B/16/3396-01
„Errichtung eines Neubaus am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg zur Auflösung der Dependance Nierfeldweg im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Mit Drucksache-Nr. B/16/4160-01 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 19.11.2018 vier Baumaßnahmen im Rahmen des KInvFG an der Jacobi-, der Roland-, der Steinbrink- und der Falkensteinschule für 2019 beschlossen.
Bereits am 19.03.2018 hat der Rat der Stadt unter der Drucksache-Nr. B/16/3396-01 die Errichtung eines Neubaus am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg beschlossen. Hierbei wurde noch davon ausgegangen, dass analog zum KInvFöG 1 ein Projektmanagementvertrag mit der OGM GmbH geschlossen wird. Dieses Verfahren wurde im Laufe des Jahres verworfen, so dass die Projektmanagementkosten in Höhe von 187.000,00 EUR zeitgleich zum Baustart der Baumaßnahme zusätzlich im Haushaltsjahr 2019 angemeldet wurden.
Für alle o. g. Maßnahmen wurden Haushaltsmittel für das Jahr 2019 bereitgestellt. Hinsichtlich des Jahresabschlusses konnte nun genau bestimmt werden, in welcher Höhe die Kreditobergrenze erreicht worden ist. Dementsprechend kann ein Teil der benötigten Mittel im Haushalt 2018 bereitgestellt werden, um den investiven Haushalt des Jahres 2019 zu entlasten.
Da die OGM GmbH die Projektkoordination mit Architekturbüros zur Erstellung der ersten Entwürfe vorgenommen hat und bei den Planungskosten in Vorleistung getreten ist, sollen die Projektmanagementkosten bereits aus den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln 2018 gezahlt werden.
Damit eine Auszahlung noch in 2018 erfolgt, kann die Gremienfolge u. a. mit einer Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss nicht mehr eingehalten werden.
