Beschlussvorlage - B/16/4293-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand "Querungshilfe Fernewaldstraße"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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07.02.2019
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Sachverhalt
Begründung
Die Fernewaldstraße befindet sich im Abschnitt zwischen der BAB A2 und der B223 - Dorstener Straße in der Baulast des Landesbetriebs Straßen NRW. Die Fernewaldstraße ist eine klassifizierte Landesstraße L 21, sie liegt außerorts und ist anbaufrei. Der durchschnittliche tägliche Verkehr beträgt ca. 14.000 Kfz (SV; 4,6 %). Auf der nordöstlichen Straßenseite ist kein Gehweg vorhanden, dafür befindet sich auf der Südseite parallel zur Straße ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Die ursprüngliche Vereinbarung mit Straßen NRW aus dem Jahr 2008 bezog sich auf den seinerzeitigen Plan, ausschließlich eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer in Höhe der Kleekampstraße zu errichten. Dieser Plan sah vor, die Fahrbahn in nördliche Richtung aufzuweiten. Es wurde schließlich 2008 mit Straßen NRW eine Schriftwechselvereinbarung über Kosten in Höhe 34.500,- Euro getroffen.
Es folgte eine Erweiterung der Maßnahme (Ausbau der Querung nach barrierefreiem Standard, Verbreiterung der Fahrbahn um einen Linksabbiegestreifen in die Kleekampstraße), die in einer Nachtragsvereinbarung mit dem Landesbetrieb geregelt wurden. Diese enthält für die Ansprüche aus der Vereinbarung eine Verjährungsfrist bis zum 31.12.2019.
Auf Grundlage des durch die Stadt (Fachbereich 5-6-10)/WBO (Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH) erstellten und durch den Landesbetrieb auditierten Straßenbauentwurfs wurden die Arbei-ten für die Querungshilfe Fernewaldstraße durch die WBO öffentlich ausgeschrieben und verge-ben.
Nach Abschluss der vertraglichen Regelungen mit dem Auftragnehmer sind aufgrund der straßen-nahen Bebauung vorher nicht absehbare zusätzliche Erschwernisse und Risiken hinzugekommen.
Die Bedenken und das daraus resultierende Verlangen eines betroffenen Anwohners an den beauftragten Unternehmer mündeten in der Forderung an die Stadt Oberhausen, eine schriftliche Zusicherung abzugeben für jegliche Schäden an seinem Eigentum während der Baumaßnahme sowie für sämtliche Spätfolgen aufzukommen. Diese Forderungen wurden durch den beauftragten Unternehmer abgelehnt.
Parallel dazu hat der Auftragnehmer im Protokoll und mit Schreiben vom 05.08.2015 seine Bedenken gegen die Durchführung der Baumaßnahme gegenüber der WBO und der Stadt angemeldet. Zudem teilte der Auftragnehmer mit, dass alle auf der Baustelle zum Einsatz kommenden Geräte zur Erzielung der geforderten Güte der Einzelgewerke erforderlich sind und diese sich alle schadensneutral zu Bauwerken verhalten, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Die Geräte und hier speziell die Verdichtungsgeräte arbeiten an der Merkschwelle, nicht jedoch an der Zerstörungsschwelle.
Ein zusätzlich beauftragtes Gutachten zur Beweissicherung ergab, dass bereits diverse Schäden an einem betroffenen benachbarten Privatgebäude vorliegen.
Des Weiteren wurde ein Angebot zur baubegleitenden Messung und Bewertung von Erschütterungen eingeholt. Insgesamt war festzustellen, dass sich die Maßnahme nur mit erheblichem baulichen und finanziellen Aufwand und unabsehbarem Risiko realisieren lässt.
Auf Grund des zuvor dargestellten Sachverhaltes und den abzusehenden Schwierigkeiten mit den Anliegern wurde der Auftrag mit dem Auftragnehmer einvernehmlich gekündigt.
Es erfolgten schließlich Rücksprachen mit dem Landesbetrieb über alternative Lösungen (z.B. Fußgängerlichtsignalanlage mit Kosten i.H. von 80.000 Euro), jedoch aus Sicht von Straßen NRW werden bauliche Maßnahmen in dem Straßenabschnitt generell nicht für erforderlich gehalten und abgelehnt, auch wenn die Stadt die Kosten alleine getragen hätte.
Auf der nordöstlichen Seite besteht keine ausgebaute Gehwegverbindung zwischen dem Knotenpunkt Fernewaldstraße/Kleekampstraße und dem signalisierten Knotenpunkt Fernewaldstraße/Dorstener Straße. Andere Möglichkeiten zur Errichtung einer Querungshilfe werden seitens der Verwaltung nicht mehr gesehen. Immerhin bestehen Möglichkeiten zur Querung der Fernewaldstraße für Fußgänger und Radfahrer durch zwei vorhandene Absenkungen des auf der Südseite geführten Geh- und Radwegs.
Die Fernewaldstraße liegt außerorts und ist anbaufrei. Ein bedeutendes Fußgängeraufkommen mit einem bedeutenden linienhaften Querungsverkehr ist in dem betroffenen Abschnitt nicht festzustellen. Die Randbedingungen für eine Querungsstelle liegen ausweislich der in der EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) genannten Vorgaben nicht vor:
- beidseitig geschlossene Wohnbebauung
- Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe
- Punktuelle Ziele (z.B. wichtige infrastrukturelle Einrichtungen)
- Haltestellen, bzw. Verknüpfungspunkte des ÖPNV
- wichtige Gehverbindungen quer zur kreuzenden Straße
Der Knotenpunkt Fernewaldstraße/Kleekampstraße ist bzgl. der Unfallentwicklung oder bestehender Verkehrsgefahren nicht auffällig.
Die Schulwege sind über die Eupenstraße an die Kirchhellener Straße sowie über den vorhandenen Fußweg von der Malmedystraße auf die Fernewaldstraße angebunden. Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt unterdessen auch zum Zweck der Verbesserung der Fußgängersicherheit die Kleekampstraße, Eupener Straße und Malmedystraße in den nächsten Jahren auszubauen.
