Beschlussvorlage - B/16/4216-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungskonzept zum Umbau der Nebenanlagen zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Zuge der Neumarkierungsarbeiten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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04.12.2018
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Sachverhalt
Begründung
In der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 12.06.2018 hat die Verwaltung ihre Planung zur Förderung des Radverkehrs auf der Teutoburger Straße mittels Neumarkierung vorgestellt (Vorlage M/16/3630-01). Diese sieht eine neue Querschnittsaufteilung der überbreiten Fahrbahn (Breite > 14,00 m) vor, so dass dem Radverkehr zukünftig beidseitig Radfahrstreifen zur Verfügung stehen.
Weitere Optimierungen in der Querschnittsgestaltung, die u.a. für ein besseres An- und Abfahren der STOAG-Busse und für ein geordnetes Parken vorgesehen sind, führen insbesondere im Bereich zwischen der Berg- und der Rothebuschstraße zum Wegfall von ca. 25 Stellplätzen. Die Bezirksvertretung Osterfeld hat die Verwaltung in der 30. Sitzung am 11.09.2018 gebeten, die Möglichkeit zum Umbau der Nebenanlagen zu untersuchen und die voraussichtlichen Baukosten zu ermitteln, um das Stellplatzdefizit zu kompensieren.
Der vorgenannte Wegfall von Stellplätzen resultiert aus einer zu hohen Aufkantung zwischen Fahrbahn und Nebenanlagen, so dass angeordnetes Hochbordparken unzulässig ist. Daher hat die Verwaltung zwei Konzepte zum Umbau der vorhandenen Nebenanlagen erarbeitet. Konzept 1 ist Grundlage der Beschlussvorlage, Konzept 2 wird nur informativ aufgeführt.
Konzept 1:
Das von der Verwaltung bevorzugte und daher der Bezirksvertretung Osterfeld hiermit zum Beschluss vorlegte Konzept 1 sieht zukünftig einen Rund- bzw. Schrägbordstein mit geringerem Auftritt (5 bis 8 cm) vor, wodurch es möglich ist, insgesamt 21 Stellplätze auf dem heutigen Hochbordradweg einzurichten (Abbildungen 1 und 2).

Abbildung 1: Umbau Teutoburger Str. / Bergstraße

Abbildung 2: Umbau zwischen Lueg- und Ledigenstraße
Die Nebenanlagen sind dazu vollständig auf einer Gesamtlänge von rund 160 m und in ganzer Breite zu erneuern, um die zusätzlich bestehende Aufkantung zwischen Rad- und Gehweg zurückzubauen und die Höhenunterschiede in der Querneigung auszugleichen. Ebenso ist der Oberbau der Nebenanlagen der geänderten Nutzung entsprechend anzupassen. Da die Querungsbereiche aktuell nicht barrierefrei ausgebaut sind, werden diese im Zuge der Umbauarbeiten abgesenkt.
Im Knotenpunkt Bergstraße ist der vorhandene Bordsteinverlauf zusätzlich um 25 cm in Richtung Bebauung zu verschieben, um den erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Kfz und Radverkehr zu erzielen. Dies macht auch eine Anpassung der Bordsteinführung in der Bergstraße erforderlich (Abbildung 1).
Zwischen Lueg- und der Ledigenstraße sind Straßenbäume zu sichern und die Wurzelbereiche zu optimieren. Die vorhandene Bordsteinführung kann aber beibehalten werden, so dass nur die Nebenanlagen anzugleichen sind (Abbildung 2).
Eine Anordnung von baulich von der Fahrbahn getrennten Stellplätzen ermöglicht eine durchgängige und komfortable Radwegeführung ohne Verschwenkungen. Dadurch bleiben die Abstände und Sichtbeziehungen zwischen Kfz- und Radverkehr annähernd gleich, wodurch die Sicherheit erhöht wird.
Darüber hinaus kann dieses Stellplatzangebot den in diesem Bereich ansässigen Gewerbebetrieben zugutekommen und Fußgänger – insbesondere die Schulkinder –, die örtlichen Beobachtungen entsprechend auch den Radweg als Gehwegfläche nutzen, nicht gefährden.
Die Kosten für die beschriebenen Umbaumaßnahmen werden sich auf rund 72.000 € netto belaufen.
Haushaltsmittel werden aus dem investiven Straßenbauprogramm 2020 bereitgestellt (vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Oberhausen über das Straßenbauprogramm 2019 – 2021).
Konzept 2:
Das zweite Konzept sieht eine Beibehaltung der baulich getrennten Radwege vor (Abbildungen 3 und 4), um auch zukünftig das Parken am Fahrbahnrand zu ermöglichen. Gemäß „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) i. V. m. den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) ist zwischen dem Parkstreifen und dem Radweg ein Sicherheitsabstand von 75 cm anzuordnen, sodass der Radweg auf der südlichen Straßenseite richtlinienkonform zu versetzen und neu anzulegen ist. Auf der nördlichen Straßenseite ist der Sicherheitsabstand mit einer Breitstrichmarkierung zu realisieren.

Abbildung 3: Umbaualternative Teutoburger Straße / Bergstraße

Abbildung 4: Umbaualternative zwischen Lueg- und Ledigenstraße
Zur sicheren Führung des Radverkehrs muss auf der Nordseite die vorhandene Aufkantung zwischen Geh- und Radweg zurückgebaut und der verbleibende Restgehweg höhenmäßig angeglichen werden. Die Wurzelbereiche der Bäume sind dabei zu sichern, die Kurvenbereiche sind barrierefrei abzusenken.
Das Konzept erfordert eine Rückführung des Radverkehrs von der Fahrbahn auf den Hochbordradweg. Um die Radwegeführung wieder mit dem ursprünglichen Konzept zu verbinden, müssen die Radfahrer an geeigneten Stellen sicher und gut erkennbar auf die Fahrbahn zurückgeführt werden. Auf der südlichen Seite ist dies frühestens im breiten Zufahrtsbereich zum Netto-Markt möglich, auf der nördlichen Seite kann dies nur in den Knotenpunktbereichen Lueg- und Ledigenstraße realisiert werden. Die Sichtdreiecke müssen dazu aus Gründen der Verkehrssicherheit frei gehalten werden und stehen nicht als weitere Stellplätze zur Verfügung.
Vom ADFC wird dieses Konzept ausdrücklich abgelehnt. Der Verwaltung liegt hierzu ein entsprechendes Schreiben vor. Darüber hinaus wird dieses Konzept von der Verwaltung aus den o.g. Gründen der Verkehrssicherheit und im Hinblick auf das vor Ort beobachtete Gefährdungspotenzial von Schulkindern abgelehnt (s.o.). Zudem entspricht dies nicht den Qualitätsanforderungen des regionalen Radwegenetzkonzepts des RVR.
Die Kosten für diese Umbaumaßnahme würden sich auf mindestens 101.000 € netto belaufen.
Kurzfassung
In der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 12.06.2018 hat die Verwaltung ihre Planung zur Förderung des Radverkehrs auf der Teutoburger Straße mittels Neumarkierung vorgestellt (Vorlage M/16/3630-01).
Da durch die Neumarkierung insbesondere im Bereich zwischen der Berg- und der Rothebuschstraße zum Wegfall von ca. 25 Stellplätzen führen wird, wurde die Verwaltung von der Bezirksvertretung Osterfeld darum gebeten Möglichkeiten zum Erhalt dieser Stellplätze zu untersuchen. Die Verwaltung empfiehlt, die unter Konzept 1 erarbeitete Lösung mit Umbaukosten i. H. v. rund 72.000 € netto umzusetzen. Die im Konzept 2 dargestellte Führung kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht umgesetzt werden.
Haushaltsmittel werden aus dem investiven Straßenbauprogramm 2020 bereitgestellt (vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Oberhausen über das Straßenbauprogramm 2019 – 2021).
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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118,1 kB
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