Beschlussvorlage - B/16/4160-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulenim Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des "Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)" und "Gute Schule 2020"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.11.2018
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05.12.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.11.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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04.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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05.12.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen zur Erneuerung von Mensen (Küchen und Speiseräume) und die Erweiterungen von Offenen Ganztagsräumen an Grundschulen mit einem Gesamtvolumen von 4.996.610,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Haushaltsjahr 2019.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1642-01:
„Bildungsplan 2016-2020“
Drucksache Nr. B/16/2698-01:
„Durchführung des Finanzierungsprogrammes Gute Schule 2020;
hier: geplante Maßnahmen“
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 – Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“
hier: geplante Maßnahmen
Drucksache-Nr.: B/16/2891-01:
„Gute Schule 2020“; hier: Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 2017 und 2018“
Drucksache-Nr.: B/16/3382-01:
„Schulorganisatorische Maßnahmen in Osterfelder Grundschulen und Herrichtung des Standortes der ehemaligen „Hauptschule Eisenheim“ für eine Grundschulnutzung im Rahmen „Gute Schule 2020“ (GS2020)“
Drucksache-Nr.: B/16/3976-01:
„Umsetzung des Finanzierungsprogrammes ‚Gute Schule 2020‘; hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes ‚Umbau Mensen“
Drucksache-Nr.: B/16/3987-01:
„Schulorganisatorische Maßnahmen an der Ruhrschule und Herrichtung des Standortes der ehemaligen „Hauptschule Alstaden“ für eine Grundschulnutzung im Rahmen „Gute Schule 2020“ (GS2020)“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
- Förder- und Finanzierungsprogramme
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Das Kapitel 1 sieht für Schulen lediglich die energetische Sanierung gem. § 3 Nr. 2 b KInvFG vor, so dass viele für die Schullandschaft in Oberhausen wichtige sonstige Maßnahmen mit diesem Programm nicht durchgeführt werden können.
Das Kapitel 2 räumt im § 12 KInvFG folgende Möglichkeiten ein, die bis zum 31.12.2022 umgesetzt und bautechnisch abgenommen sein müssen:
- Finanzhilfen trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen,
- Förderfähig sind Investitionen
für die Sanierung,
für den Umbau,
für die Erweiterung (nicht bei Zügigkeiten) und
bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise für den Ersatzbau von Schulgebäuden
in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
- Investitionsvolumen von mindestens 40.000,00 Euro je Einzelmaßnahme.
Mit dem Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ kann ein Großteil der Mensen (Küchen und Speiseräume) umgebaut und neu ausgestattet werden. Die Stadt Oberhausen erhält aus diesem Programm jährlich rund 7,6 Mio. EUR. Für die bisher beschlossenen Maßnahmen fließt bis Ende 2019 ein Großteil der bis dahin zur Verfügung stehenden Mittel ab. Nicht alle Mensen können zeitnah allein über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ umgestaltet und neu ausgestattet werden. Zeitgleich stehen Fördermittel im Rahmen des KInvFöG II bereit, die für Erweiterungen im OGS-Bereich und neue Küchen genutzt werden können.
- Ausgangslage
Mit der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/3976-01: „Umsetzung des Finanzierungsprogrammes ‚Gute Schule 2020‘; hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes ‚Umbau Mensen‘“ wurde in der Ratssitzung vom 24.09.2018 der aufgrund hygiene- und lebensmittelrechtlicher Anforderungen zwingend notwendige Umbau der Mensen an den Grundschulen dargestellt. Um den Offenen Ganztag weiterhin an allen Grundschulen sicherzustellen, ist ein Umbau der Mensen an allen Grundschulstandorten verpflichtend vorzunehmen.
In Oberhausen gibt es derzeit 31 Grundschulen an 33 Standorten (2 mit Dependancen). Von 31 Grundschulen verfügen 2 Grundschulen über anforderungsgerechte Küchen (die Küche der Robert-Koch-Schule wird im Rahmen des Umbaus der Hauptschule Eisenheim dorthin verlagert). 29 Grundschulen sind mit entsprechend neuen Mensen (Küchen und Speiseräume) auszustatten. Einige Schulen benötigen noch zusätzliche Räume für den Ganztagsbereich hinsichtlich der Vorgaben der Schulbauleitlinie und des Bildungsplanes.
Die Errichtung der neuen Mensen in den bisherigen Räumlichkeiten bzw. im Bestand ist nur zum Teil möglich. An einigen Standorten erfordert der Einbau der Küchen alternative Lösungen, z. B. die Errichtung von Neubauten. Die einzelnen Schulen sind in der Anlage 2 aufgeführt.
- Abarbeitungsstand
An der Melanchthonschule wurde bereits eine Edelstahlküche installiert, so dass diese den hygienerechtlichen Anforderungen entspricht. Mit Ratsbeschlüssen vom 25.09.2017, 19.03.2018 und 24.09.2018 wurden folgende Mensen umgebaut bzw. befinden sich in der Planungs- und Umsetzungsphase:
-
Schule | Maßnahme | Sachstand |
Schule a. d. Oranienstr. | Zusammenlegung Mensen | abgeschlossen |
Brüder-Grimm-Schule | Erweiterung Mensa | Baubeginn Herbst 2018 |
Robert-Koch-Schule | Umbau HS Eisenheim | Baubeginn erfolgt |
Ruhrschule | Umbau HS Alstaden | Baugenehmigung beantragt |
Alsfeldschule | Umbau Mensa | Baubeginn erfolgt |
Marienschule | Umbau Mensa | Baubeginn Herbst 2018 |
Hartmannschule | Umbau Mensa | Sommer 2019* |
Schule am Siedlerweg | Umbau Mensa | Frühjahr 2019* |
Adolf-Feld-Schule | Umbau Mensa | Frühjahr 2019* |
(*abschließende Abstimmungsgespräche mit den Schulen stehen noch aus)
Das Investitionsvolumen für die vorgenannten Maßnahmen beträgt rund 9.800.000 EUR. Die Maßnahmen werden allesamt über „Gute Schule 2020“ finanziert.
An der Osterfelder-Heide-Schule wird aufgrund der vom Rat beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahme keine Küche mehr eingebaut. Für die Grundschule Buschhausen wird nur mit einem Standort kalkuliert, da eine Zusammenlegung der Standorte unter Beschlusspunkt 6 im Rahmen des Bildungsplanes geprüft werden soll. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Es verbleiben weitere 21 Schulstandorte, deren Mensa umgebaut werden muss.
- Maßnahmeplanung 2019 bis 2021
Die Tabelle Anlage 2 umfasst sämtliche Grundschulen und deren notwendigen Baumaßnahmen für die Küchen, Speiseräume und Erweiterungen des Ganztagsbereiches, welche im Bildungsplan 2016-2020 und in der Gesamtmaßnahmeliste der geplanten Maßnahmen „Gute Schule 2020“ (vgl. Drucksache-Nr. B/16/2698-01) aufgeführt wurden.
In der Tabelle sind die Schulen nach Stadtteilen gegliedert und zu jeder Schule wurde die notwendige Baumaßnahme beschrieben.
Der Bedarf wurde bereits im Bildungsplan 2016-2020 priorisiert und dargestellt. Schulen, die in dieser Bedarfsliste im Bildungsplan 2016-2020 nicht aufgeführt wurden, erhielten unter der Spalte „Dringlichkeit BP“ die Einstufung „langfristig“.
Darüber hinaus wurde zur Vervollständigung der Sozialindex eingefügt (aufgeteilt nach „hoch“ bzw. „niedrig“). Schulen in der ausgeglichenen Mitte des Sozialindex sind mit einem „O“ gekennzeichnet worden.
Des Weiteren wird aufgeführt, in welcher Ratssitzung bereits ein Ratsbeschluss zur Umsetzung gefasst wurde. Der Grundsatzbeschluss für den Umbau der Mensen wurde am 03.07.2017 getroffen, wobei dieser Beschluss nur den Umbau an Schulen ohne Erweiterungsbedarf umfasste.
Schließlich sind die bisher ermittelten zum Teil groben Kostenschätzungen den Haushaltsjahren und Programmen zugeordnet. Die Kostenschätzungen, die in 2017 ermittelt wurden, sind aufgrund der aktuellen Marktlage (steigende Preise bei sinkender Angebotsanzahl) in Abstimmung mit der OGM GmbH mit einem Steigerungsindex von 1,3 (entspricht einer zu erwartenden 30%igen Kostensteigerung) angepasst worden. Die einzelnen Mensaumbauten wurden mit den Durchschnittskosten von 290.000 EUR eingerechnet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits mehrere Planungen und Kostenschätzungen im Entwurfsstadium vorliegen und weiterentwickelt werden müssen.
Für die Wunderschule, Hirschkampschule und Landwehrschule können noch keine Kostenschätzungen genannt werden, da bei diesen Schulen noch Entwurfsplanungen in Erstellung sind.
Für die Wunderschule sind die planungsrechtlichen Klärungen noch nicht abgeschlossen, um endgültig eine Planung vornehmen zu können. Die Hirschkampschule sollte hinsichtlich einer Zusammenlegung geprüft werden, ansonsten sind Planungen für die Errichtung von Mensen an beiden Standorten zu erstellen. Die Landwehrschule sollte die Räume der Förderschule an der Hagedornstraße, Standort Rechenacker, übernehmen, sobald die Schülerzahlen der Förderschule rückläufig sind. Der Schülerrückgang erfolgt langsamer als prognostiziert wurde, weshalb der Umbaubedarf für die Landwehrschule noch nicht konkretisiert werden konnte. Zumindest sind die errechneten Durchschnittskosten der neuen Mensen inkl. Küchen in der Planung veranschlagt worden.
- Vorschlagsliste zur Umsetzung in 2019
Die Maßnahmen über „Gute Schule 2020“ werden in einer gesonderten Vorlage in 2019 dargestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorgesehen ist bisher, den Umbau von Mensen an 5 Schulen beschließen zu lassen. Dies setzt voraus, dass eine abschließende Planung vorliegt. Des Weiteren ist der Umbau der KTE Stadtmitte auf dem Schulgelände der Brüder-Grimm-Schule nach Inbetriebnahme des neuen Standorts an der Friedenstraße zu Ganztagszwecken eingeplant.
Zudem sollen die großen Baumaßnahmen Umbau „Eisenheim“ und „Alstaden“ bereits in 2019 abgeschlossen und abgerechnet werden.
Hinsichtlich der im Beschlussvorschlag (vgl. Anlage 1) genannten Maßnahmen stellt sich die Situation wie folgt dar:
5.1. Astrid-Lindgren-Schule
Im Bildungsplan wurde ein kurzfristiger Handlungsbedarf hinsichtlich der Erweiterung des Ganztagsbereiches für die 4-zügige Grundschule festgestellt.
Der Ganztagsbereich ist in der vom Schulgelände ca. 200 Meter entfernten „Villa Wunderbar“ verortet. Die Grundschülerinnen und –schüler müssen das Schulgrundstück verlassen und die Dieckerstraße überqueren, um zum jeweiligen Standort zu gelangen.
Die Essensausgabe befindet sich zurzeit in einem 50qm großen Raum inklusive Ausgabeküche und Speisebereich. Der Raumschnitt des Gebäudes ermöglicht lediglich die Installation der neuen hygienegerechten Küche allerdings fehlt dann der erforderliche Speiseraum. Baulich ist die Mensa im Bestand nicht umsetzbar. Ein Neu- bzw. Anbau ist unumgänglich.
In der Villa stehen dem Ganztagsbetrieb 9 Betreuungsräume, 2 Umkleiden/Tornisterräume, 1 Büro, 1 Küche und Toiletten zur Verfügung. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nur ein Gruppenraum eine Größe von 50 qm erreicht, während die restlichen Betreuungsräume nur eine Größe zwischen 12 und 20 qm aufweisen. Dies entspricht einer Gesamtnutzfläche von rd. 170 qm. Der neunte Betreuungsraum ist der „Kunstraum“ im Keller, der zugleich als Tornisterraum in Nutzung ist. Eine 4-zügige Schule benötigt laut Bildungsplan und Schulbauleitlinie je Zug einen Gruppenraum mit einer Größe von 65 bis 72 qm. Unter Berücksichtigung von 65 qm großen Räumen sollte die Schule eine Fläche von ca. 260 qm für Ganztagsgruppenräumen aufweisen können.
Die weiteren Flächen, die im Bildungsplan als „sonstige Räume“ angegeben sind, finden hier nur eingeschränkt Berücksichtigung. Unter „sonstigen Räumen“ sind die Räume aufgeführt, die eine Doppelfunktion sowohl für den Unterricht als auch für den Ganztagsbetrieb ermöglichen (beispielsweise Bücherei, Kunst- und Mehrzweckräume). Durch die örtliche Trennung der Schule und des Ganztags pendeln nur vereinzelte OGS-Gruppen zwischen den Standorten.
Um die Ganztagssituation zu verbessern, sind in einem ersten Entwurf aus 2017 drei Möglichkeiten (vgl. Anlage 3) erarbeitet worden. Für 2019 sollen Planungskosten im Haushalt hinterlegt werden, um eine abschließende Lösung erarbeiten zu können. Hierfür muss noch ein Raumbuch entsprechend der vom Rat beschlossenen Schulbauleitlinie erstellt und Gespräche mit der Schule geführt werden.
Es wird beabsichtigt, in 2019 die Planung abzuschließen und zur Beschlussfassung zu bringen, so dass bis zum Ende des Jahres ein Bauantrag gestellt werden kann. Erst ab 2020 soll eine Umsetzung erfolgen.
Die bisherigen Entwürfe beschrieben folgende Bauvarianten:
a) Errichtung eines eingeschossigen Anbaus auf der Terrasse der Villa von rund 240 qm, insbesondere Mensa mit Speiseraum und ein weiterer Gruppenraum.
b) Errichtung eines unterkellerten Anbaus an der Villa und die Schaffung einer Abböschung zur Belichtung der im Souterrain liegenden Räume.
Im Souterrain würde die Küche mit einem 100 qm großen Speiseraum eingerichtet. Ein Aufzug könnte zum Erreichen des Untergeschosses installiert werden. Im Erdgeschoss entstünden zusätzlich 2 Gruppenräume von je rund 60 qm und ein neues OGS-Büro.
c) Ein Anbau an der Schule auf dem derzeitigen Bolzplatz. Die Villa würde aufgelöst und die benötigte Ganztagsfläche als Anbau am bestehenden Schulgebäude errichtet werden. Fehlende Unterrichtsräume zur Einhaltung der Schulbauleitlinie können zusätzlich eingeplant und gebaut werden.
Ein Abgleich mit dem Raumbuch der Schule wird derzeit durch den Bereich 3-3/Schule erarbeitet. Sobald die Ermittlungen für die Planungsvarianten abgeschlossen sind, wird eine separate Vorlage zur endgültigen Entscheidung einer Umsetzung den politischen Gremien vorgelegt.
5.2. Falkensteinschule
Im Bildungsplan wurde ein kurzfristiger Handlungsbedarf hinsichtlich der Erweiterung des Ganztagsbereiches für die 2-zügige Grundschule festgestellt.
Die Mensa kann im Bestand nicht erweitert und somit an die heutigen Richtlinien angepasst werden. Ein Anbau ist notwendig geworden, der an der hinteren Erweiterung von 2004 angegliedert werden kann. Darin ist zurzeit die Bücherei untergebracht. Aus organisatorischen Gründen ist geplant, die Bücherei in das Schulgebäude zu verlagern und die Erweiterung mit dem Anbau zum Ganztagsgebäude umzugestalten.
Die Schule verfügt über (vgl. Anlage 4: Raumbuch Falkensteinschule) einen Mehrzweckraum, der für den Ganztag und die IVK mit mobilen Trennvorrichtungen aufgeteilt ist. Neben dem PC-Raum steht der Schule aber kein weiterer Fachraum zur Verfügung. Differenzierungsräume hat die Falkensteinschule zurzeit nicht. Gemeinsames Lernen wird in der Schule praktiziert und macht diese Räume dringend erforderlich.
Mittels Errichtung einer Mensa, eines weiteren Gruppenraumes und eines OGS-Büros (vgl. Anlage 5: Planungen Falkensteinschule), können die frei werdenden Räume im Schulgebäude anderweitig genutzt werden. Die Ganztagsräume werden zur Bücherei bzw. Mehrzweckraum. Das bisherige Lehrerzimmer wird in die jetzige Mensa verlagert, da der aktuelle Raum mit 40 qm für die Lehrer/innen, OGS-und Inklusions-Mitarbeiter/innen zu klein ist. Dieses Zimmer soll zukünftig als Differenzierungsraum oder als multifunktionale Lehrerbibliothek/-station entsprechend der Schulbauleitlinie dienen. Die Kosten für den Anbau betragen laut Entwurfsplanungen geschätzt 480.000,00 EUR.
Wird der Anbau zweigeschossig umgesetzt, kann die Schulbauleitlinie komplett eingehalten werden, da dann auch genügend Differenzierungsflächen (196,61qm) geschaffen werden. Die Kostenschätzung dieser Variante beträgt: 840.000,00 EUR zzgl. Projektmanagementkosten für die OGM GmbH.
Sollte eine Aufstockung des eingeschossigen Anbaus zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sind das Fundament und die Statik des Gebäudes bereits jetzt auf eine Erhöhung anzupassen. Zudem sind Umbauten notwendig, um ein Treppenhaus im Gebäude einzubauen. Die Mehrkosten der Vorbereitungsarbeiten für eine spätere Aufstockung zusammen mit den zukünftig notwendigen Umbauten nähern sich den heutigen Kosten eines 2-geschossigen Gebäudes bereits stark an. Eine zukünftige Aufstockung ist somit wirtschaftlich unverhältnismäßig.
Die Verwaltung empfiehlt einen zweigeschossigen Anbau zu errichten. Die Schule entspricht mit einem solchen Anbau den Schulbauleitlinien.
5.3. Jacobischule
Bei der Begehung der Mensen wurde festgestellt, dass ein Umbau im Bestand der 2-zügigen Grundschule räumlich bedingt nicht möglich ist. Die Küche befindet sich angrenzend zu zwei kleineren Speiseräumen im Flur des zweiten Obergeschosses. Eine Verlagerung der Mensa in ein tieferliegendes Geschoss ist aus organisatorischen Gründen (Anlieferung/Barrierefreiheit/Nutzerfreundlichkeit) sinnvoll.
Die aktuelle Situation der Essenausgabe ist nicht nur hygienerechtlich, sondern auch räumlich sehr schlecht. Eine schnellstmögliche Abhilfe ist vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Neuorganisation der Grundschulen in Osterfeld (Umzug der Robert-Koch-Schule an die ehem. Hauptschule Eisenheim mit der Errichtung eines Neubaus und Ertüchtigung der Erich-Kästner-Schule) ist die Jacobischule gleichermaßen auf einen aktuellen baulichen Standard zu bringen. Den Eltern in Osterfeld kann für ihre Kinder ein adäquates Essensangebot somit an allen Osterfelder Schulen geboten werden. Eine Umsetzung in 2019 wird durch die Verwaltung vorgeschlagen.
Die Kostenschätzung für den Neubau der Mensa (vgl. Anlage 6: Mensa Jacobischule) beträgt 533.000,00 EUR zzgl. Projektmanagementkosten für die OGM GmbH.
5.4. Grundschule Buschhausen
Die dreizügige Grundschule ist eine Verbundschule der Standorte Friesen- und Lindnerstraße, wobei die Lindnerstraße der bisherige Hauptstandort ist.
Wie bereits unter Kapitel 3 erwähnt, wird eine Zusammenlegung der Standorte geprüft. Eine Verlagerung der Verwaltung an die Friesenstraße ist mittlerweile vollzogen worden.
Um die Prüfung abschließend zu behandeln, werden Vorentwürfe benötigt, um die Machbarkeit darzustellen und Kostenschätzungen aufstellen zu können. Entsprechende Planungskosten sind deshalb für 2019 im Haushaltsentwurf angemeldet worden.
5.5. Steinbrinkschule
Die Steinbrinkschule ist eine dreizügige Grundschule in Sterkrade-Mitte. Der OGS-Bereich ist aufgeteilt in Räumen der ehemaligen Hausmeisterwohnung im Schulgebäude und in angemieteten Räumen des neben der Schule liegenden Gemeindehauses der evangelischen Friedenskirche.
Der Einbau der neu standardisierten Küche ist sowohl im Dachgeschoss der Schule als auch im Gemeindehaus nicht möglich. Alternativ wurde eine Aufstockung des freistehenden Erweiterungsgebäudes auf dem Schulhof geprüft. Die statische Prüfung war hinsichtlich der Errichtung eines weiteren Geschosses positiv. Um den Ganztag auf dem Schulgelände zu zentralisieren, ist eine Planung zur Gestaltung einer gesamten weiteren Etage auf dem Erweiterungsgebäude vorgenommen worden (vgl. Anlage 6: Grundriss Steinbrinkschule).
Eine Mensa (Küche und Speiseraum) entsteht über der Gymnastikhalle. Hier ermöglicht eine Faltwand, einen Raum zur Betreuung vom Speiseraum abzutrennen. Die Größe des Speiseraums ist so bemessen, dass bei Vollauslastung eine Speisenausgabe innerhalb von 3 Schichten erfolgen kann. Da eine hundertprozentige Vollauslastung derzeit nicht herrscht, wird zur besseren Ausnutzung der neu gewonnenen Fläche die öffenbare Trennwand eingebaut.
Damit die Mensa die vorgeschriebene Größe erreicht, ist beabsichtigt, das Erdgeschoss um einen Erste-Hilfe-Raum und Geräteraum zu erweitern. Der bisherige Geräteraum wird zum Flur umfunktioniert und musste ersetzt werden. Damit auch in der Mobilität eingeschränkte Personen die OGS-Räume erreichen und nutzen können, wird ein Aufzug im neu zu schaffenden Treppenhaus installiert. Eine Fluchttreppe ermöglicht das Verlassen des Gebäudes auch durch Rollstuhlfahrer. Im Brandfall können diese von dort durch die Feuerwehr gerettet werden.
Darüber hinaus werden zwei Gruppenräume, ein Büro und ein weiterer Raum (Differenzierung und/oder Tornisterraum) errichtet.
Durch die Verlagerung der Ganztagsräume in den Neubau, können die bisherigen OGS-Räume im Schulgebäude anderweitig genutzt werden. Es entstehen ein Klassenraum, ein Büro für den Sozialpädagogen und den Sozialarbeiter und eine Lehrerarbeitsstation / ein Besprechungsraum. Baulich wird die Schulbauleitlinie nicht eingehalten, es wird aber der größtmögliche bauliche annähernde Zustand erreicht. Eine Abstimmung mit der Schulleitung ist dahingehend erfolgt. Die räumliche Ausstattung der Schule ist dann auskömmlich.
5.6. Rolandschule
Bei der Begehung wurde festgestellt, dass ein Umbau im Bestand der 2-zügigen Grundschule nur zu Lasten eines Gruppenraumes erfolgen könnte. Die Mensa und 2 Gruppenräume befinden sich im zweiten Obergeschoss. Eine Verlagerung der Mensa in ein tieferliegendes Geschoss ist aus organisatorischen Anlieferungsgründen geplant.
Der Neubau einer Mensa ist nach Absprache mit der Schulleitung im Schulgarten möglich. Dadurch wird ein Klassenraum im 2. Obergeschoss frei, der insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Schülerzahlen im Innenstadtbereich benötigt wird. Aus diesem Grund sollte eine Umsetzung des Baus der Mensa bereits in 2019 erfolgen.
Eine konkrete Grundrisszeichnung und Kostenermittlung liegen noch nicht vor, jedoch werden die Planung und Kostenschätzung des Neubaus der Mensa an der Jacobischule analog angewandt.
Die jeweiligen Kosten wurden zum Haushaltsentwurf 2019 angemeldet.
Die Verwaltung hat eine zeitliche Planung unter Berücksichtigung der bestehenden Programme „Gute Schule 2020“ und „KInvFöG II“ vorgenommen, wie an allen Grundschulen eine Umsetzung bis 2020/2021 erfolgen kann. Diese Planung wurde dem Gesundheitsamt und der Lebensmittelkontrolle vorgelegt, um die Bestandswahrung zu erhalten und akute Maßnahmen dieser Stellen zu vermeiden. (Eine schriftliche Bestätigung liegt der Fachverwaltung noch nicht vor).
Anlagen
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