Beschlussvorlage - B/16/4112-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes beim Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Sabrina Wiebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 800.000 € im Produkt 011101 Rechtsangelegenheiten, Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 zu.
Deckungsvorschlag:
Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen:
In Verbindung mit dem v. g. Deckungsvorschlag wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2018 und 2019 zu erwarten sind. Eine überwiegende Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben.
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage:
Für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschäden bestehen beim Bereich 4-6/Recht für das Haushaltsjahr 2018 zwei Sachkonten. Das Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen/LVZ 5 hat einen Ansatz von 533.680 € und das Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden hat einen Ansatz von 466.320 €. Für beide Sachkonten ist eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet. Somit stehen für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen wie in den Vorjahren insgesamt Mittel in Höhe von 1.000.000 € zur Verfügung.
- Systematik der Aufwands- und Ertragskonten:
Im Haushaltsjahr werden etwaige Entschädigungszahlungen, welche im Rahmen des bestehenden Sachversicherungsschutzes zu leisten sind aus den nachfolgend genannten Aufwandskonten fortlaufend ausgezahlt:
Ansatz 2018
Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen/LVZ 5 533.680 €
Sachkonto 544150 - Sonstige Schäden 466.320 €
Gesamtmittel im Deckungsring: 1.000.000 €
Dem gegenüber steht auf der Ertragsseite das Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude-, Inventar- und sonstigen Schäden durch Versicherungen (Ertragskonto) auf dem nach Regulierung durch die Versicherungen die Entschädigungsleistungen vereinnahmt werden.
Zwischen den v. g. Aufwandskonten und dem v. g. Ertragskonto besteht haushaltssystematisch keine direkte Verbindung im Sinne einer unmittelbaren Verfügbarkeit der Mittel auf dem Ertragskonto für evtl. Mehraufwendungen zu den Aufwandskonten, welche bedingt durch ein erhöhtes Schadenaufkommen zu leisten sind.
Etwaige Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 können im lfd. Haushaltsjahr somit nicht als unmittelbarer Deckungsvorschlag für einen evtl. Mehraufwand genutzt werden.
Die laufenden Regulierungen seitens der Versicherungen und deren Vereinnahmung auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden führen in 2018 und 2019 zu entsprechenden Mehrerträgen. Eine überwiegende (abzgl. der jeweiligen Selbstbehalte) Refinanzierung der schadenbedingten Mehraufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag durch die zu erwartenden Mehrerträge in 2018 und 2019 ist somit gegeben.
- Verfügbare Mittel:
Im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschadenfällen im Bereich der Gebäude- und Inventar-Versicherungen (Sachversicherungen) ist festzustellen, dass nach Anweisung der OGM Rechnungen gem. LVZ 5 durch den letzten Abrechnungslauf (30.08.2018 – 01.10.2018) in Höhe von 147.813,51 € beim Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 auch unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit dem Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden für 2018 keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stehen, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu erwartenden OGM Rechnungen sowie etwaige Entschädigungen in sonstigen Schadenfällen begleichen zu können.
Von den auf den Sachkonten 544151 und 544150 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von insgesamt 1.000.000 € für 2018 sind bis zum heutigen Tag bereits 933.936,53 € verausgabt worden, so dass nur noch Restmittel in Höhe von 66.063,47 € zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung dessen, dass
- bereits weitere OGM- Rechnungen in Höhe von insgesamt 270.046,61 € zur Anweisung an die OGM erfasst und
- fortlaufend OGM Rechnungen zu den Schadenfällen zu erwarten sind,
stehen keine ausreichenden Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres 2018 mehr zur Verfügung.
- Ursachen:
Die Mittel sind insbesondere deshalb erschöpft, weil durch eine Vielzahl von bisher in den Jahren 2017 und 2018 eingetretenen Schadenfällen im Bereich der Sachversicherungen, insbesondere bei den Risiken Leitungswasser, Sturm / Hagel (Schadentage: 30.05.2017 „Hagel“ und 18.01.2018 „Sturm Friederike“), beim Elementar- Risiko aber auch beim Einbruch- und Feuer- Risiko ein erhöhtes Schadenaufkommen entstanden ist. Zu nennen sind hier insbesondere folgende Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Elementarschäden:
Objekt | Schadentag | Schadenart | Voraussichtliches Schadenvolumen |
Stadt OB / Betriebsstelle Westfriedhof | 03.10.2017 | Gebäude Feuer | ca. 794.300 € |
Bertha-von-Suttner-Gymnasium | 13.07.2018 | Gebäude Feuer | ca. 250.000 € |
Gesamtschule Osterfeld / Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) | 10.06.2018 | Gebäude Elementar | ca. 250.000 € |
ehem. Albert-Schweitzer-Hauptschule | 05.07.2018 | Inventar / Einbruchdiebstahl | ca. 100.000 € |
ehem. Albert-Schweitzer-Hauptschule | 16.07.2018 | Inventar / Einbruchdiebstahl | ca. 80.000 € |
Gesamt |
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| ca. 1.474.300 € |
Es handelt sich bei der v. g. Gesamtsumme zum Schadenvolumen zwar um einen geschätzten Betrag, aber ohne ein Eintreten der o.g. „großen“ Schadenfälle wären die Ansätze in dem Deckungsring zu den Aufwandskonten voraussichtlich insgesamt auskömmlich gewesen.
Im Jahre 2008 wurde das Elementarschaden- Risiko der Stadt Oberhausen und der mitversicherten städt. Gesellschaften und Eigenbetriebe auf Anregung der Fachverwaltung in die jeweils bestehenden Gebäude- und Inventar- Rahmenverträge mit eigeschlossen; auf Grund der seit 2017 vermehrt eintretenden Starkregenereignisse hat sich die Mitversicherung dieses Risikos für die Stadt Oberhausen als ausgesprochen vorteilhaft erwiesen hat.
- Zeitlicher Hintergrund:
Die im Zusammenhang mit der Schadenbeseitigung seitens der OGM erbrachten Leistungen werden der Stadt Oberhausen von der OGM gem. LVZ 5 in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu bezahlen. In diesem Zusammenhang sind für die Kosten der Schadenbeseitigung zu den Schadenfällen im Haushaltsjahr 2018 bislang Leistungen in Höhe von insgesamt 841.874,80 € vergütet worden. Die weiteren bisherigen Zahlungen (92.061,73 €) beruhen auf Leistungen im Zusammenhang mit sonstigen Schäden, z. B. im Rahmen der Inventarversicherung (Sachkonto 544150).
Damit die bereits vorliegenden und die noch im Laufe des Haushaltsjahres 2018 voraussichtlich weiter eingehenden OGM-Rechnungen für die Schadenbeseitigung gem. LVZ 5 aus dem Sachkonto 544151 sowie Entschädigungen zu sonstigen Schadenfällen aus dem Sachkonto 544150 weiterhin bezahlt werden können, sind voraussichtlich noch Haushaltsmittel in Höhe von rd. 800.000,00 € erforderlich und somit zu beantragen.
Die Mittel werden dringend benötigt, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des Haushaltsjahres beim Bereich 4-6/Recht eingehenden OGM Rechnungen gem. dem Leistungsverzeichnis (LVZ 5) des Vertrages über das Immobilien/Flächenmanagement zahlen zu können.
Deckungsvorschlag:
Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen:
In Verbindung mit dem v.g. Deckungsvorschlag wird darauf hingewiesen, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2018 und 2019 zu erwarten sind. Eine überwiegende Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben.
