19.11.2018 - 16 Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass es im FPA die Frage nach der Höhe des Selbstbehalts gab, wenn alles reguliert werden würde.

Beig. Motschull teilt mit, dass ihm eine Zusammenstellung der sog. Gefahren/Risiken und Selbstbehalte vorliegt, die er gerne dem Protokoll beifügen möchte. Der höchste Selbstbehalt liegt bei 50.000 € und betrifft die Elementarrisiken. Aus der Liste ist erkennbar, in welchen Risikobereich wir uns befinden.

Frau Stadtv. Walther merkt an, dass gemäß Vorlage ein Mehrertrag erwartet wird, der sich wahrscheinlich auf das Jahr bezieht, in dem der Schaden entstanden ist. Sie regt an, für die Schadenssumme, die von der Versicherung erstattet wird eine Forderung zu bilden.

1. Beig. u. StK. Tsalastras weist darauf hin, dass die Forderung erst gebildet werden kann, wenn feststeht, dass ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht. Dazu bedarf es der Entscheidung der Versicherung oder im Streitfall eines Gerichts.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass nachfolgend die von Beig. Motschull zugesagte Zusammenstellung hinterlegt ist.

 

Zusammenstellung der mitversicherten Gefahren/Risiken und Selbstbehalte (SB) gem. VMD Gebäude- und Inventar-Rahmenvertrag ab dem 01.01.2017

Versicherte Gefahren / Risiken:

Für die jeweiligen EC* Gefahren/Risiken sind unterschiedliche Selbstbehalte wie folgt vereinbart:

Gefahren / Risiken

Versicherungsschutz besteht für:

Selbstbehalt je Schadenfall (SB)

 

Gebäude

Inventar

 

Feuer

ja

ja

500 €

Leitungswasser

ja

ja

500 €

Sturm / Hagel

ja

ja

500 €

Einbruchdiebstahl

ja

ja

500 €

Glas

ja

ja

500 €

EC* 1: Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung

ja

ja

12.500 €

EC* 2: Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall

ja

ja

2.500 €

Elementar-Risiken

 

 

 

EC* 3: Überschwemmung / Hochwasser (u.a. durch Starkregen)

ja

ja

50.000 €

EC* 4: Erdbeben

ja

ja

50.000 €

EC* 5: Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen

ja

ja

12.500 €

* EC = Extended Coverage engl. für erweiterte Deckung

Es ist ein genereller Selbstbehalt in Höhe von 500 € pro Schaden für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm-/Hagel, Glas sowie Einbruchdiebstahl vereinbart.

Für die Flüchtlingsunterkünfte sind die Gefahren Glas sowie Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Böswillige Beschädigung (EC 1) nicht mitversichert.

Hinweise zur Selbstbehaltsanwendung:

Schadenereignis / Versicherungsfall:

Unter einem Schadenereignis im Sinne des Vertrages sind alle Schäden zu verstehen, die innerhalb eines Zeitraumes von 72 Stunden aus ein und derselben Ursache in zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang entstanden sind. Alle Schäden infolge eines Schadenereignisses gelten als ein Versicherungsfall.

„72 Stunden-Klausel“:

Treffen in einem Versicherungsfall mehrere Selbstbehalte zusammen, so ist nur der höchste Selbstbehalt einmal anzuwenden. Werden innerhalb von 72 Stunden von einem Schadenereignis mehrere Versicherte / Versicherungsorte oder mehrere Gebäude oder werden Gebäude und Inhalt vom selben Schadenereignis betroffen, wird der Selbstbehalt nur einmal in Abzug gebracht.

Beispiel:

Aufgrund eines 36 Stunden lang andauernden Starkregens werden insgesamt fünf städtische Gebäude überschwemmt (Elementarrisiko EC 3); der Gesamtschaden beträgt 300.000,00 €. Der Starkregen gilt als ein Schadenereignis; der Selbstbehalt in Höhe von 50.000,00 € wird nur einmal in Abzug gebracht.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 800.000 € im Produkt 011101 Rechtsangelegenheiten, Sachkonto 544151 - OGM Rechnungen / LVZ 5 zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen:

 

In Verbindung mit dem v. g. Deckungsvorschlag wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 - Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2018 und 2019 zu erwarten sind. Eine überwiegende Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben."