Berichtsvorlage - M/16/3826-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 05.06.2018Hier: Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2018 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Stefanie Czauderna
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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13.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung des am 27.11.2017 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Haushaltssanierungsplans 2018 ff. (sechste Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans) gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz erteilt. Dem Erreichen des Haushaltsausgleichs in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 1 Satz 3 Stärkungspaktgesetz zugestimmt. Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt gemäß § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Haushaltssatzung (zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 02.05.2018, Drucksache Nr. B/16/3585-01) für das Haushaltsjahr 2018 darf somit gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.
Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.
Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.
Wie bereits in den voran gegangenen Jahren, hat die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssanierungsplans besonders hervorgehoben.
Diese und auch andere Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld durch das entwickelte Risikomanagement der Stadt Oberhausen als gefährdend erkannt und unterliegen einer regelmäßigen Betrachtung. Sollte es dazu kommen, dass die Gefahr der Nichterreichung eines oder mehrerer HSP-Ziele besteht, müssen notwendige Gegensteuerungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. Dieses wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch ausdrücklich erwartet.
Mit dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2017 wurde hervorgehoben, dass mit dem Haushaltsausgleich eine erste maßgebliche Voraussetzung des Stärkungspaktes erfolgreich absolviert wurde.
Mit Blick auf die letztjährigen Einmaleffekte die zu dem Haushaltsausgleich beigetragen haben, ist es im laufenden Jahr 2018 unabdingbar, alle sich abzeichnenden Risiken zu minimieren und gegebenenfalls gegenzusteuern, damit das Ergebnis auch ohne diese Einmaleffekte und mit Hilfe der nunmehr abgeschmolzenen Stärkungspaktmittel, bestätigt werden kann. Wie im Vorjahr werden hier neben einzelnen HSP-Maßnahmen auch die Kalkulation der Personal- und Versorgungsaufwendungen genannt, die auch aufgrund der letztjährigen Mehraufwendungen ein Risiko für das Jahr 2018 darstellen. Darüber hinaus wird auf die Rahmenbedingungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eingegangen, wobei ausdrücklich nachvollzogen werden kann, welche Herausforderung die Planung und die Bewirtschaftung der entsprechenden Positionen innerhalb des gesamten Haushaltes mit sich bringt.
Grundsätzlich wird festgehalten, dass die Stadt Oberhausen mit dem aktuellen Haushalt einen ambitionierten jedoch erreichbaren Haushaltsausgleich dargestellt hat. Ungeachtet der Zweifel am Haushaltsausgleich der Jahre 2019 ff., wo davon ausgegangen wird, dass entsprechende Aktualisierungen folgen werden, gilt es nunmehr den erfolgreichen Weg des Haushaltssanierungsprozesses weiter anzunehmen und voran zu bringen. Voraussetzung dafür ist jedoch die weitere konsequente Umsetzung der beschlossenen Konsolidierungspotentiale sowie die konkrete Kompensation bei nichtrealisierbaren Sanierungsmaßnahmen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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747,9 kB
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