Beschlussvorlage - B/16/3797-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung in der Produktgruppe 0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“ für das Haushaltsjahr 2018, hier: Übernahme von Trägeranteilen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen freier Träger.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Sylvia Reuter
- Verantwortung:
- Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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13.09.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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19.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2018.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z.B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon nach wie vor unberührt.
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 455.000,00 EUR in der Produktgruppe 0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“ für das Haushaltsjahr 2018 zu.
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Mehraufwand |
531800 | Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche | 310006010101 | Betriebsführung | 455.000,00 EUR |
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss vom 27.03.2017, Vorlagennummer B / 16 / 2299-01 ist die Übernahme von
40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2017 befristet bis zum 31.07.2018 zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen beschlossen worden.
Aufgrund des Auslaufens der vertraglichen Regelung fanden Gespräche mit den freien Trägern, der Kämmerei und den jugendpolitischen Vertretern statt. Als Ergebnis der Verhandlungsgespräche wurde vereinbart, dass die Übernahme von
40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen befristet vom 01.08.-31.12.2018 ohne eine neue vertragliche Regelung fortgeführt wird.
Die seit dem 01.08.2016 in Kraft getretene Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung beinhaltet zum einen die Erhöhung der Dynamisierung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3,0 % pro Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) und zum anderen die Einführung eines zusätzlichen Zuschusses zu den Kindpauschalen. Des Weiteren hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für die KJ 2017/2018 und 2018/2019 weitere finanzielle Mittel im Rahmen eines Trägerrettungsprogramms bereitgestellt. Dennoch sind diese Maßnahmen nicht auskömmlich, um unter anderem die jährlich steigenden Personalkosten der freien Träger zu finanzieren.
Am 31.07.2019 endet die gesetzliche Übergangsfinanzierung. Die avisierte Verabschiedung eines neuen Kinderbildungsgesetzes ist nach Aussage Landesregierung (vgl. Städtetag NRW, Umdruck-Nr. Q 4094) erst zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2020/2021 möglich. Eine Übergangsfinanzierung für das KJ 2019/2020 soll rechtzeitig auf den Weg gebracht werden. Die genaue Ausgestaltung ist bisher jedoch nicht bekannt. Im idealen Verlauf wird das Gesetz Ende 2018 verabschiedet.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z. B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen gemäß § 18 Abs. 4 KiBiz bleiben nach wie vor unberührt. Das sichert den Kindertageseinrichtungen der freien Träger in ihrem Bestand und trägt dazu bei, die Erfüllung des gegen die Stadt Oberhausen gerichteten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung nicht zu gefährden.
Die Kosten für die Übernahme des von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger belaufen sich für den Zeitraum 01.08.-31.12.2018 auf rund 455.000 EUR. Hiernach erhalten die konfessionellen Träger rund 332.800 EUR, andere freie Träger rund 75.500 EUR und Elterninitiativen rund 46.700 EUR.
Es erfolgt eine monatliche Auszahlung an die Träger, analog der Abschlagszahlungen zu den gesetzlichen Betriebskostenpauschalen.
