24.09.2018 - 16 Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther merkt an, dass für eine Fortführung der bisherigen Lösung in 2019 zusätzlich 1,2 Mio. EUR aufgebracht werden müssten.

1. Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass der Haushalt 2019 hierfür keine Mittel vorsieht. In Gesprächen mit den freien Trägern wurde deutlich gemacht, dass die Gespräche weiter geführt werden, sofern die finanziellen Bedingungen das zulassen.

Stadtv. Real macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Oberhausen an dieser Stelle freiwillig die Kosten übernimmt, obwohl es sich um  eine Pflichtaufgabe des Landes handelt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2018.

 

Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z.B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon nach wie vor unberührt.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 455.000,00 EUR in der Produktgruppe 0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“ für das Haushaltsjahr 2018 zu.

 

Sachkonto

Bezeichnung

Auftrag

Bezeichnung

Mehraufwand

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

310006010101

Betriebsführung

455.000,00 EUR

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."