Beschlussvorlage - B/16/4009-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen(KInvFöG NRW)" und des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund, Kapitel 1(KInvFG)"hier: Geplante Maßnahmen von sonstigen Trägern, Kirchen und Einrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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30.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die energetische Sanierung der in der Anlage aufgeführten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 749.600,00 EUR für Gebäude von sonstigen freien Trägern, Kirchen und Einrichtungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1783-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Drucksache Nr. B/16/2667-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen
freien Trägern und Vereinen
Drucksache Nr. B/16/3207-01 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: Projektmanagementvertrag
Konsequenzen:
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG MRW) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen rd. 27,04 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Anteil bezieht sich auf das Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Ab 2018 ist darüber hinaus ein Kapitel 2 beschlossen worden, das hier jedoch bei dieser Vorlage keine Anwendung findet, da in Kapitel 2 lediglich die Schulinfrastruktur förderfähig ist.
Bei allen in der Anlage beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um energetische Sanierungen aus dem Förderbereich des § 3 Abs. 1e KInvFG (Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen).
Bereits im Jahr 2017 wurden zwei Maßnahmen (Ev. Emmaus-Kirchengemeinde, Sanierung des Gemeindehauses im Gemeindebereich Alstaden sowie Gebäude der Einrichtung „Die Falken“ mit Erneuerung des Heizkessels und Ausstattung des Eingangsbereiches mit Windfang und einer doppelten Tür) beschlossen. Der Anlage ist der derzeitige Sachstand dieser beiden Maßnahmen zu entnehmen.
Mit den neuen Maßnahmen wird die 2. Tranche für freie Träger, Kirchen und Einrichtungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
In allen Fällen handelt es sich um die energetische Sanierung der entsprechenden Gebäude. Alle Einrichtungen sind für das Gemeinwohl der Stadt Oberhausen ausgesprochen wichtig und dienen sowohl der Betreuung junger als auch älterer Menschen.
Die Träger sind anerkannt und arbeiten intensiv mit den städtischen Bereichen 3-1/Kinder, Jugend und 3-2/Soziales zusammen.
In allen Fällen erfolgten Begutachtungen durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH). Entsprechende positive Einschätzungen liegen hierzu vor.
Die Abwicklung der gesamten Maßnahmen soll ab dem Jahr 2019 erfolgen. Entsprechende Mittel werden in den Haushalt 2019 sowie ggf. 2020 für größere Maßnahmen eingestellt.
Die Anteile Dritter (Träger) sowie die Eigenanteile der Stadt Oberhausen sind ebenfalls gerundet in der Anlage maßnahmebezogen ausgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76 kB
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