Beschlussvorlage - B/16/3907-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalkonzept für die Durchführung von WahlenEinrichtung von drei unbefristeten Planstellen des mittleren Dienstes im Bereich 4-6/Recht, Fach-bereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht und Fachbereich 4-6-40/ Wahlen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von drei unbefristeten Planstellen des mittleren Dienstes in Personalunion im Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht und im Fachbereich 4-6-40/Wahlen.
Der Einsatz der Stelleninhaber/innen erfolgt während der Wahlzeiten im Fachbereich 4-6-40/Wahlen und außerhalb der Wahlzeiten im Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle.
Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen in Höhe von 28.335 EUR im Deckungsring Personal (D00000001) (Einsatz der Mitarbeiter/innen ab dem 01.11.2018 im Fachbereich 4-6-40/Wahlen).
Sachverhalt
Begründung
Im Fachbereich 4-6-40/Wahlen sind vier unbefristete Planstellen eingerichtet:
1 Fachbereichsleiter/in (A 13 LBesG)
1 Sachbearbeiter/in (A 11 LBesG tg EG 10 TVöD) (im Besetzungsverfahren)
1 Sachbearbeiter/in (A 10 LBesG tg EG 9c TVöD) (im Besetzungsverfahren)
1 Sachbearbeiter/in (EG 8 TVöD)
Während der Wahlzeiten entsteht immer wiederkehrend ein weiterer Personalbedarf, der bisher von abgeordneten Mitarbeitern/innen aus der Stadtverwaltung abgedeckt wurde.
Aufgrund der gegebenen Personalsituation sind Abordnungen in dem gewohnten Rahmen nicht mehr möglich.
Daher wurden für die Landtagswahl und die Bundestagswahl 2017 fünf Zeitstellen eingerichtet, eine Planstelle des gehobenen Dienstes und vier Planstellen des mittleren Dienstes. Dieses Modell hat sich nicht bewährt, die Zeitstelle des gehobenen Dienstes konnte nicht besetzt werden, für die vier Planstellen des mittleren Dienstes konnte lediglich eine gelernte Verwaltungskraft gefunden werden, die weiteren Mitarbeiter/innen hatten verwaltungsfremde Berufe. Weiterhin war die Personalfindung wie auch die Einrichtung der Zeitstellen ausgesprochen zeitintensiv.
Nach Mitteilung des Fachbereiches 4-6-40/Wahlen kann durch die zwischenzeitlich erfolgte Einrichtung einer Planstelle des gehobenen Dienstes (Drucksache Nr. B/16/3635-01) auf eine zusätzliche Kraft des mittleren Dienstes verzichtet werden, so dass während der Wahlzeiten ein zusätzlicher Personalbedarf im mittleren Dienst von drei Kräften besteht, die in der Regel für sechs Monate eingesetzt werden müssen.
Bis zum Jahr 2022 findet jährlich eine Wahl statt (Ende Mai 2019 Europawahl, 2020 Kommunalwahl, 2021 Bundestagswahl, 2022 Landtageswahl).
Durch die erweiterte mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sowie die Polizei Oberhausen wie auch die Autobahnpolizei Moers ist ein Personalmehrbedarf entstanden. In der Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2018 (Drucksache Nr. B/16/3689-01) wurde über die Einrichtung und Beschaffung einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie die Einrichtung von sechs Planstellen im mittleren Dienst entschieden. Derzeit ist bereits abzusehen, dass weitere personelle Verstärkungen notwendig werden und diese durch die Mehreinnahmen refinanziert werden können.
In Zusammenarbeit mit dem Bereich 4-6/Recht wurde bezüglich des Personalbedarfes in beiden Fachbereichen folgender Lösungsansatz erarbeitet:
Es werden im Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht sowie im Fachbereich 4-6-40/Wahlen insgesamt drei unbefristete Planstellen des mittleren Dienstes eingerichtet, die die zukünftigen Stelleninhaber/innen in Personalunion zu jeweils 50 % bewirtschaften werden.
In der Praxis sollen die Mitarbeiter/innen während der Wahlzeiten im Fachbereich 4-6-40/Wahlen eingesetzt werden und außerhalb der Wahlzeiten im Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht im Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten. Somit ist die Refinanzierung der Stellen während des Einsatzes der Mitarbeiter/innen im Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten gesichert. Die betroffenen Fachbereiche werden den wechselseitigen Einsatz in Absprache mit den zukünftigen Stelleninhabern/innen intern und flexibel regeln.
Bezüglich der Bewertung der Stellen soll entsprechend der Tätigkeiten in beiden Fachbereichen eine Planstelle nach A 9s LBesG tg EG 9a TVöD und zwei Planstellen nach A 8 LBesG tg EG 8 TVöD ausgewiesen werden. Die unterschiedlichen Stellenwerte sind der Tatsache geschuldet, dass Aufgaben unterschiedlicher Qualität verrichtet werden. Die Stellen sind im Rahmen des Bewertungsverfahrens (BWK) anhand aktueller Arbeitsplatzbeschreibungen regulär zu bewerten.
Die drei einzurichtenden Planstellen sollen wie folgt ausgewiesen werden:
Stellen Nrn.: 4-6-30-110-290 4-6-40-000-050
in PU 4-6-40-000-050 in PU 4-6-30-110-290
Funktionen: Geschwindigkeitsüberwachung Wahlen
Bewertungen: A 9s LBesG tg EG 9a TVöD A 9s LBesG tg EG 9a TVöD
Arbeitszeiten: Vollzeit Vollzeit
Stelleninhaber/innen: N.N. - A - N.N. - A -
Stellen Nrn.: 4-6-30-110-300 4-6-40-000-060
in PU 4-6-40-000-060 in PU 4-6-30-110-300
Funktionen: Geschwindigkeitsüberwachung Wahlen
Bewertungen: A 8 LBesG tg EG 8 TVöD A 8 LBesG tg EG 8 TVöD
Arbeitszeiten: Vollzeit Vollzeit
Stelleninhaber/innen: N.N. - B - N.N. - B -
Stellen Nrn.: 4-6-30-110-310 4-6-40-000-070
in PU 4-6-40-000-070 in PU 4-6-30-110-310
Funktionen: Geschwindigkeitsüberwachung Wahlen
Bewertungen: A 8 LBesG tg EG 8 TVöD A 8 LBesG tg EG 8 TVöD
Arbeitszeiten: Vollzeit Vollzeit
Stelleninhaber/innen: N.N. - C - N.N. - C -
Die Planstelle sollen intern besetzt werden.
Aufgrund der kommenden Europawahlen im Mai 2019 sollen die Mitarbeiter/innen ab dem 01.11.2018 im Fachbereich 4-6-40/Wahlen eingesetzt werden.
