Beschlussvorlage - B/16/3911-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Straße Köstersfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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13.09.2018
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Sachverhalt
Begründung
Die Erneuerung des Kanals und der Straßenvollausbau sind im Kanalbauprogramm 2018 beschlossen worden. Der Kanal weist starke Beschädigungen auf und muss im Bereich des Anschlusskanals vergrößert werden. Die durch die Kanalbauarbeiten entstehende Baugrube wird einen Großteil der Straßenfläche einnehmen, sodass eine Überplanung des derzeitigen Straßenquerschnitts vorgenommen wird. Die Straße Köstersfeld weist einige Mängel und Schäden auf, so ist der Gehweg nur einseitig vorhanden und dessen Hochborde weisen vielzählige Ausbrüche auf (Abbildung 1).
Analyse
Die Anliegerstraße Köstersfeld liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone und weist unterschiedliche Querschnittsbreiten auf. Im überwiegenden Bereich der Straße beträgt der Straßenquerschnitt ca. 8 m (Abbildung 2), im Bereich der Einbahnstraße ca. 4 m (Abbildung 3).

Abb.1: Ausbrüche von Hochborden Abb. 2: Straßenquerschnitt 8 m Abb. 3: Straßenquerschnitt 4 m
Der Gehweg ist lediglich einseitig mit einer Breite von ca. 2 m ausgebaut vorhanden und die Parksituation ungeordnet. Das halbseitige Hochbordparken wird geduldet, allerdings verbleibt dadurch nur eine Gehwegbreite von ca. 1 m, womit die erforderlichen Mindestmaße unterschritten werden. Stellplatzflächen sowie Garagen sind auf privaten Grundstücksflächen vorhanden.
Planung
Zukünftig wird die Straße Köstersfeld in drei Teilanlagen untergliedert (Abbildung 4). Dabei entstehen jeweils zwei Teilanlagen im Separationsprinzip, welche von der Neukölner Straße in eine Tempo 30-Zone führen. Die dritte Teilanlage ist ein verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip.
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Abb. 4: geplanter Ausbau in drei Teilanlagen
Teilanlage 1 - Separationsprinzip
Der im Separationsprinzip hergestellte erste Abschnitt der Straße Köstersfeld hat einen Straßenquerschnitt von insgesamt ca. 8 m. Für die Fahrbahn verbleibt eine Breite von ca. 4,7 m bis 5 m, damit beidseitige Gehwege mit mindestens 1,50 m Breite angelegt werden können. Die Gehwege werden baulich durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich der privaten Einfahrten wird der Hochbord durch einen Schrägbordstein unterbrochen. In diesem Bereich der Straße können keine öffentlichen Stellplätze angelegt werden.
Teilanlage 2 - Mischprinzip
Der ringförmig angelegte verkehrsberuhigte Bereich hat einen Straßenquerschnitt von ca. 8 m und wird niveaugleich mit roten Pflastersteinen ausgebaut. Die Durchfahrtsbreite beträgt für beide Fahrtrichtungen zusammen ca. 4,5 m. Die Stellplatzflächen werden durch anthrazitfarbene Pflastersteine gekennzeichnet, sind 2 m breit und bieten Platz für insgesamt 26 Pkw.
Die Situation der Einbahnstraße im südlichen Bereich bleibt weiterhin bestehen.
Teilanlage 3 - Separationsprinzip
Im Bereich der Mehrfamilienhäuser der Wohnungsgenossenschaften Vivawest Wohnen GmbH und Immeo Wohnen Service GmbH (umbenannt in Covivio Immobilien GmbH) wird die derzeit vorhandene öffentliche Grünfläche zugunsten von insgesamt 20 Senkrechtstellplätzen genutzt. Die Durchfahrtsbreite wird in vier Bereichen durch großzügige Grünflächen von 6 m auf 4,50 m verengt. Die Gehwege in diesem Bereich sind ca. 2 m bis 2,5 m breit und durch Hochborde von der Fahrbahn baulich getrennt. Im Bereich der Einfahrten wird der Hochbord durch einen Schrägbordstein unterbrochen. Auf den zu erhaltenen Grünflächen im Bereich der zukünftigen Senkrechtstellplätze können einige der Bestandsbäume erhalten werden. Im Bereich der Hausnummer 35a sind drei weitere Längsstellplätze am Fahrbahnrand geplant. Der Teil der Schotterfläche, der sich im Eigentum der Stadt Oberhausen befindet (Hausnr. 62 und 62a) wird für Senkrechtsstellplätze genutzt. Diese werden durch eine Grünfläche mit Hecken- und Baumpflanzung zur Bebauung hin abgegrenzt. Ab dieser Fläche entspricht der Straßenquerschnitt der Beschreibung von Teilanlage 1.
Insgesamt müssen 14 Bäume gefällt werden. Darunter fallen vier Hainbuchen, zwei Gleditschien, eine Kiefer, eine Buche, eine Pappel und fünf Birken. Des Weiteren muss eine durchwachsene Hecke mit zwei Weiden-, zwei Eiben- und sechs Weißdornsträuchern gefällt werden.
Die Baumkommission empfiehlt auf Grundlage des Gesprächstermins am 16.05.2018 in der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade einstimmig, den notwendigen Baumfällungen und den vorgeschlagenen Neuanpflanzungen im Rahmen der Umsetzung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme zuzustimmen. Eine Mindestersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 wird erfolgen. Dafür vorgesehen sind acht Spitzahorne, fünf Vogelkirschen, ein Burgenahorn sowie Felsenbirnen- und Weißdornsträucher. Auf Empfehlung der Baumkommission wurden Gespräche mit den ansässigen Wohnungsgenossenschaften bezüglich weiterer Ersatzpflanzungen geführt. Ein Ersatzpflanzungskonzept wurde den Wohnungsgenossenschaften zugesendet, eine Bestätigung steht jedoch noch aus. Die Fällung der Bäume ist für Anfang 2020, bis Ende Februar, vorgesehen.
Den Anwohnern und Eigentümern wurde die Baumaßnahme am 16.05.2018 vorgestellt. Die Anregungen und konstruktiven Vorschläge wurden durch die Verwaltung geprüft und in der Planung berücksichtigt. Durch Anregungen seitens der Anwohner wurde die Schotterfläche im Bereich Hausnummer 62 und 62a überplant (s.o.). Ebenfalls wurde die Mischverkehrsfläche im Bereich des Übergangs der Straßen Köstersfeld und An der Pannhütte erweitert, wodurch zwei zusätzliche Stellplätze eingeplant werden konnten. Die Schleppkurven und Sichtbeziehungen wurden nach den Anregungen der Anwohner erneut geprüft, ergaben aber keine Änderung in der Planung. Weitere gewünschte Grundstückszufahrten wurden in der Planung berücksichtigt.
Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2020 geplant. Aufgrund von Vorarbeiten durch die Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW) kann der Ausbau nicht mehr im Jahr 2018 erfolgen. Die RWW sieht vor ihre Baumaßnahme im Februar 2019 zu beginnen und schätzt die Bauzeit auf 9 bis 10 Monate. Die Bauzeit der Kanal- und Straßenbaumaßnahme beträgt etwa 15 Monate. Die Baukosten belaufen sich auf rund 1,9 Mio. € netto, welche nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein Westfalen (KAG NRW) beitragspflichtig sind und über das Budget des Kanalbauprogramms (Finanzstelle 560011030100000 -Kanalbauprogramm, Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO) finanziert werden. In der Straße Köstersfeld sind drei unterschiedliche Teilanlagen (Mischverkehr, Separationsprinzip mit und ohne Grünflächen und Stellplätze) geplant, für die sich gemäß § 4 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Oberhausen unterschiedliche Anteilssätze für die Beitragspflichtigen ergeben. Um dennoch die Baukosten gerecht auf alle Grundstückseigentümer zu verteilen und insbesondere Eigentümer von Eckgrundstücken nicht zu benachteiligen ist geplant, nach Fertigstellung der Straße, eine Einzelfallsatzung mit einem Straßenbaubeitragssatz von 65% festzulegen. Planung und Bauleitung erfolgen durch die WBO GmbH.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vor Baubeginn durch die RWW sowie auch seitens der WBO über die jeweilige Baumaßnahme informiert.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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