Beschlussvorlage - B/16/3789-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier: Zuschussantrag des Stadtsportbundes Oberhausen e. V zur Durchführung des Sport- und Kulturfestes 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Alt-Oberhausen
- Bearbeitung:
- Norbert Dostatni
- Verantwortung:
- N. Dostatni
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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12.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt die folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 20.06.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GONW zur Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportbund Oberhausen e. V.
Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall von äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Dorothee Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Renate Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO/NW folgende Entscheidung:
Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. erhält im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten zur Belebung von Stadtteilzentren, für die Durchführung des Sport- und Kulturfestes 2018 einen Zuschuss i. H. von 1.000,00 EUR.
Mittel für die Bezuschussung stehen beim Produkt 021801, unter dem Auftrag 241002180100 – Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen –, beim Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – im Haushalt 2018 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) veranstaltet am Sonntag, 08.09.2018 sein Oberhausener Sport- und Kulturfest. Für diese Veranstaltung wird ein Zuschussbetrag i. H. von 1.000,00 EUR benötigt.
Die weitere Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Antrag. Ebenfalls hat der SSB einen detaillierten Finanzierungsplan beigefügt, der für die richtliniengemäße Beantragung erforderlich ist.
Der Antrag ging erst kurz vor der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, am 13.06.2018, bei der Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen ein, so dass eine Vorlagenerstellung für den Beratungsgang der 29. Sitzung, unmöglich war.
Auf Grund der späten Terminierung des vorbezeichneten Festes ist die Erstellung und Einbringung einer Beratungsvorlage in die 30. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nicht möglich, da diese erst am 12.09.2018 stattfindet. Der SSB stellt alljährlich einen Antrag auf Bezuschussung dieses Festes.
Die 30.te Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen findet am 12.09.2018 statt, also 4 Tage nach Beendigung des Sport- und Kulturfestes.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses wird der Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen nach dem Abschluss der Maßnahme nachgewiesen.
Mittel für die Bezuschussung stehen beim Produkt 021801, unter dem Auftrag 241002180100 – Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen –, beim Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – im Haushalt 2018 zur Verfügung.
