12.09.2018 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 12.09.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Alt-Oberhausen
- Bearbeitung:
- Norbert Dostatni
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Nakot ist der Auffassung, dass der Stadtsportbund (SSB) für dieses Fest mehr Werbung hätte machen müssen, da seiner Meinung nach ein Besucherrückgang zu verzeichnen war.
Frau Beigeordnete Lauxen relativiert dieses Aussage in dem sie erklärt, dass sich der Rückgang der Besucher lediglich auf den Einzelhandel bezogen hat.
Frau Gerster-Schmidt kritisiert die verspätete Beantragung der Zuschussmittel.
Anschließend trifft die Bezirksvertretung den nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einstimmig die folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 20.06.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GONW zur Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportbund Oberhausen e. V.
Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall von äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Dorothee Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Renate Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO/NW folgende Entscheidung:
Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. erhält im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten zur Belebung von Stadtteilzentren, für die Durchführung des Sport- und Kulturfestes 2018 einen Zuschuss i. H. von 1.000,00 EUR.
Mittel für die Bezuschussung stehen beim Produkt 021801, unter dem Auftrag 241002180100 - Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen -, beim Sachkonto 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - im Haushalt 2018 zur Verfügung.
