Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/3762-01
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zur Anpassung der Kapazitätsplanungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften (B/16/3624-01 und B/16/3628-01)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- W. Große Brömer , A. Blanke , H.-O. Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Parallel zum Vorschlag der Verwaltung, die Maßnahmen aus dem „Entwicklungskonzept für Gemeinschaftsunterkünfte in Oberhausen“ umzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob darüberhinausgehende Kapazitätsreduzierungen bei den Gemeinschaftsunterkünften realisierbar sind. Vorstellbar ist zum Beispiel die Betriebsaufgabe des gesamten Flüchtlingsstandorts Bahnstraße (das betrifft die Hausnummern: 64, 66, 72-74, 76 und 76a). Dabei ist die besondere Situation geflohener Frauen mit und ohne Kinder aus der Elsässer Str. 18 angemessen zu berücksichtigen. Die Prüfung sollte ebenfalls eine Abwägung der möglichst gleichmäßigen Verteilung geflohener Menschen in den Stadtbezirken umfassen und berücksichtigen, welche Standorte bei einem künftigen möglichen Anstieg von zugewiesenen Flüchtlingen wieder zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob eine weitere Nutzung der bewährten Flüchtlingsstandorte Gabelstraße und Erlenstraße über die bisher genannten Zeiträume hinaus möglich ist.
Sachverhalt
Begründung
Den aktuellen Zahlen ist zu entnehmen, dass knapp 578 Personen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Das stellt eine aktuelle Auslastung von 45 % dar.
Der Vorschlag der Verwaltung und die damit verbundene Kürzung um 296 Plätze würde den Auslastungsgrad auf 58 % steigen lassen. Der zu erreichende vorgeschlagene Auslastungsgrad von 75 % wird also weit unterschritten.
Die derzeitig sinkende Zahl der Flüchtlinge führt zu einer weiteren Senkung des Auslastungsgrades und verursacht unnötige Kosten für die Unterhaltung nicht genutzter Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften. Dennoch muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass die Zahl wieder deutlich ansteigen kann.
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
