Beschlussvorlage - B/16/3540-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Frank Motschull mit Wirkung vom 01.12.2018 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten der Stadt Oberhausen wiederzuwählen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlage Drucksache B/15/0637-01 für die Ratssitzung am 12.07.2010

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die erste achtjährige Amtszeit des Beigeordneten Herrn Frank Motschull, gem. gültigem Dezernatsverteilungsplan z.Zt. Leiter des Dezernates 2/ Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Sport, Bauen, endet mit Ablauf des 30.11.2018.

 

Über die Wahl oder Wiederwahl von Beamten/innen auf Zeit darf gem. § 71 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) frühestens sechs Monate vor  dem Freiwerden der (Beigeordneten)Stelle entschieden werden. Gem. § 71 Absatz 1 Satz 3 GO NRW werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt; dies gilt auch im Falle einer Wiederwahl.

 

Herr Motschull hat sich bereit erklärt, das Amt als Beigeordneter bei seiner Wiederwahl weiterzuführen.

 

Gemäß § 71 Absatz 5 Satz 1 GO NRW sind die Beigeordneten (= kommunale Wahlbeamte) verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf ihrer Amtszeit wiedergewählt werden.

 

Die Besoldung des Herrn Motschull richtet sich nach der Besoldungsgruppe B 4.

 

Eine Vorberatung des Beratungsgegenstandes in einem Fachausschuss ist nicht erforderlich und nach dem einschlägigen Kommunal- und Ortsrecht auch nicht notwendig. Aus diesem Grunde erfolgt seitens der Dienststellenleitung eine direkte Vorlage der Thematik gegenüber dem Rat der Stadt.

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