Beschlussvorlage - B/16/3540-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl eines Beigeordneten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Yvonne Katzer
- Verantwortung:
- Kawicki , Dez 4 Herr Schmidt , Herr OB Schranz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Sachverhalt
Begründung
Die erste achtjährige Amtszeit des Beigeordneten Herrn Frank Motschull, gem. gültigem Dezernatsverteilungsplan z.Zt. Leiter des Dezernates 2/ Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Sport, Bauen, endet mit Ablauf des 30.11.2018.
Über die Wahl oder Wiederwahl von Beamten/innen auf Zeit darf gem. § 71 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der (Beigeordneten)Stelle entschieden werden. Gem. § 71 Absatz 1 Satz 3 GO NRW werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt; dies gilt auch im Falle einer Wiederwahl.
Herr Motschull hat sich bereit erklärt, das Amt als Beigeordneter bei seiner Wiederwahl weiterzuführen.
Gemäß § 71 Absatz 5 Satz 1 GO NRW sind die Beigeordneten (= kommunale Wahlbeamte) verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf ihrer Amtszeit wiedergewählt werden.
Die Besoldung des Herrn Motschull richtet sich nach der Besoldungsgruppe B 4.
Eine Vorberatung des Beratungsgegenstandes in einem Fachausschuss ist nicht erforderlich und nach dem einschlägigen Kommunal- und Ortsrecht auch nicht notwendig. Aus diesem Grunde erfolgt seitens der Dienststellenleitung eine direkte Vorlage der Thematik gegenüber dem Rat der Stadt.
