25.06.2018 - 4 Wiederwahl eines Beigeordneten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass sich im Ältestenrat die Fraktionen und Gruppen auf eine offene Abstimmung gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW verständigt haben. Der Ordnung halber stellt er auch in der Ratssitzung die Frage, ob jemand der offenen Abstimmung widerspricht und stellt fest, dass dies nicht der Fall ist.

 

OB Schranz gratuliert Beig. Motschull, der das Votum des Rates annimmt und für weitere 8 Jahre als Beigeordneter der Stadt Oberhausen gewählt wurde.

Beig. Motschull dankt allen herzlich, aber vor allem dankt er seinem Team für das hohe Maß an Fachwissen, Pflichtbewusstsein und Loyalität.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Frank Motschull mit Wirkung vom 01.12.2018 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten der Stadt Oberhausen wiederzuwählen."