Beschlussvorlage - B/16/3731-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen(KInvFöG NRW) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund (KInvFG)hier: Geplante Tiefbaumaßnahmen 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der Tiefbaumaßnahme L 621 Postweg im Jahr 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag in EUR
560012010100050 KIF L 621 785200 AiB Tiefbau- 180.200,00
Postweg maßnahmen
Deckungsvorschlag:
Mehreinzahlungen in Höhe von 162.180,00 EUR bei Finanzposition 681003 – Investitionszuweisungen vom Bund - KIF - sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 18.020,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1783-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Drucksache Nr. B/16/3197-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: Geplante Maßnahmen 2018
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Investitionen mit dem Schwerpunkt Lärmbekämpfung
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme gemäß § 3 Abs. 1 b KInvFG zur Lärmbekämpfung, die ursprünglich erst im Jahr 2019 durchgeführt werden sollte. An der „L 621 Postweg von A 516 bis Holtener Straße“ soll der Deckenüberzug aus lärmoptimiertem Splittmastixasphalt erfolgen.
Der Rat der Stadt beschloss bereits am 18.12.2017 (B/16/3197-01) u. a. die für das Jahr 2018 geplanten Investitionen mit dem Schwerpunkt Lärmbekämpfung.
Aufgrund von vorlaufenden aufwendigen Versorgerarbeiten ist es erforderlich, die Durchführung der Tiefbaumaßnahme „Nathlandstraße (von Mellinghofer Straße bis Stadtgrenze)“ mit einem beschlossenen Gesamtvolumen von 455.00,00 EUR in das Jahr 2019 zu verschieben.
