25.06.2018 - 23 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der Tiefbaumaßnahme L 621 Postweg im Jahr 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wie folgt:

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition  Bezeichnung Betrag in EUR

560012010100050 KIF L 621        785200  AiB Tiefbau-      180.200,00

 Postweg     maßnahmen

 

Deckungsvorschlag:

Mehreinzahlungen in Höhe von 162.180,00 EUR bei Finanzposition 681003 - Investitionszuweisungen vom Bund - KIF - sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 18.020,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet."